In NRW existiert in Ahaus im Münsterland ein zentrales Zwischenlager für radioaktive Abfälle und abgebrannte Brennelemente. Daneben lagern in NRW an weiteren Standorten radioaktive Abfälle, wie beispielsweise auf dem Gelände des ehemaligen Forschungsreaktors in Jülich.
Die Antwort der Landesregierung auf meine Kleine Anfrage 2183 ergab, dass auch bei uns in NRW die Menge an radioaktivem Abfall, der an den sechs Standorten zwischengelagert wird, kontinuierlich steigt. In Ahaus, Gronau und Jülich hatte sich die eingelagerte Menge radioaktiver Abfälle zum Ende des Jahres 2018 gegenüber dem Jahr 2017 um etwa 470 Tonnen erhöht.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:
1. Wie viel radioaktiver Abfall lagert bzw. abgebrannte Brennelemente lagern aktuell an welchen Orten in NRW? (Bitte Art des Abfalls, Menge in Tonnen (inkl. Gesamtsumme), Anzahl der Gebinde, Lagerort und Herkunft des Materials angeben sowie auf Basis welcher Genehmigung und mit welcher zeitlichen Begrenzung die Einlagerung erfolgt)
2. Wie haben sich die Bestände an den Orten wo radioaktiver Abfall und abgebrannte Brennelemente in NRW gelagert werden im Jahr 2018 verändert? (Bitte Art des Abfalls, Menge in Tonnen, Anzahl der Gebinde, Lagerort und Herkunft des Materials angeben sowie auf Basis welcher Genehmigung und mit welcher zeitlichen Begrenzung die Einlagerung erfolgt)
3. Welche Kenntnis hat die Landesregierung über geplante weitere Einlagerungen von radioaktiven Abfällen bzw. abgebrannten Brennelementen an Orten in NRW? (Bitte Art des Abfalls, Menge in Tonnen, Anzahl der Gebinde, geplanter Lagerort, Herkunft des Materials und Grund des Transports angeben sowie auf Basis welcher Genehmigung und mit welcher zeitlichen Begrenzung die Einlagerung erfolgt)
4. Die Landesregierung hat mit der Vorlage 17/2968 berichtet, dass die JEN GmbH weiterhin davon ausgeht, erst in 9,5 Jahren einen möglichen Neubau eines Zwischenlagers am Standort Jülich in Betrieb nehmen zu können. Damit hat sich die Prognose seit Juni 2018 (Vorlage 17/931) nicht verringert, auch weil zuletzt auf eine bewaldete Fläche umgeplant werden musste. Inwiefern wird sich die Landesregierung in Zukunft aktiver in den Prozess einbringen, um derartige Rücksprünge in der Planung zukünftig verhindern zu können?
5. Die Landesregierung hat mit der Vorlage 17/2968 berichtet, dass die JEN Jülicher Entsorgungsgesellschaft für Nuklearanlagen mbH eine (Neu-)Genehmigung für das bestehende Zwischenlager für eine Dauer von 9 Jahren beim BASE (Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung ehemals Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit) beantragt hat. Inwiefern wäre nach Einschätzung der Landesregierung vor diesem Hintergrund auch eine langfristige Zwischenlagerung in den bestehenden baulichen Anlagen denkbar?