Wie haben sich die Änderungen im Landesentwicklungsplan auf den Ausbau der Windenergie ausgewirkt?

Kleine Anfrage von Wibke Brems und Horst Becker

Portrait Wibke Brems 5-23

Der Landesentwicklungsplan (LEP) wurde am 12. Juli 2019 vom Landtag beschlossen. Insbesondere drei Änderungen betreffen die Möglichkeiten für den weiteren Ausbau der Windenergie in NRW:
1.    Streichung eines Halbsatzes in 7.3-1 Ziel Walderhaltung und Waldinanspruchnahme, der klarstellte, dass die Windenergienutzung unter bestimmten Voraussetzungen auf forstwirtschaftlich genutzten Flächen möglich ist.
2.    Die Herabstufung von 10.2-2 Ziel Vorranggebiete für die Windenergienutzung auf einen Grundsatz, womit eine Ausweisung von Vorranggebieten in der Regionalplanung nicht mehr obligatorisch ist.
3.    Die Änderung von 10.2-3 Grundsatz Umfang der Flächenfestlegungen für die Windenergienutzung in 10.2-3 Grundsatz Abstand von Bereichen/Flächen für Windenergieanlagen.
Diesen Änderungen, die von vielen Sachverständigen in der Anhörung am 15. Mai 2019 im Landtag als hinderlich für den weiteren Ausbau der Windenergie in NRW angesehen wurden, stehen die Ausbauziele der Landesregierung laut Energieversorgungsstrategie gegenüber. In dieser kündigt die Landesregierung an, die installierte Leistung an Windenergieanlagen bis zum Jahr 2030 auf 10,5 Gigawatt nahezu zu verdoppeln.
Die zentrale Begründung der Landesregierung für die Änderungen war neben dem Erhalt der Akzeptanz vor allem die Stärkung der kommunalen Entscheidungskompetenz: „Mit den Änderungen zur Standortfestlegung für die Nutzung erneuerbarer Energien sollen die Akzeptanz für die Nutzung der Windenergie erhalten und kommunale Entscheidungsspielräume gestärkt werden.“ (https://www.wirtschaft.nrw/sites/default/files/asset/document/lep-ae_-_begruendung_-_k- beschluss_19-02-2019.pdf)
Ein Jahr nach Inkrafttreten der LEP-Änderungen ist es an der Zeit Bilanz zu ziehen, welche Wirkungen die LEP-Änderungen erzielt haben.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:
1.         Wie hat sich der Zubau der Windenergie in NRW in den Jahren 2017 bis 2020 entwickelt? (Bitte jeweils Anzahl und installierte Leistung neuinstallierter Anlagen sowie ausgestellter BImSchG-Genehmigungen für das Jahr 2017, 2018, 2019 sowie das erste Halbjahr 2020 angeben)
2.         Welche Kommunen haben seit Inkrafttreten der LEP-Änderungen Konzentrationszonen für die Windenergienutzung in ihrer Flächennutzungsplanung ausgewiesen bzw. bestehende Konzentrationszonenplanungen überarbeitet? (Bitte um tabellarische Darstellung zutreffender Kommunen unter Nennung von Kreis und Regierungsbezirk)
3.         Mit welchen Ergebnissen wurden in den in der Antwort auf Frage 2 genannten Planungen forstwirtschaftlich genutzte Flächen bzw. der neu eingeführte Vorsorgeabstand zur Wohnbebauung berücksichtigt? (Bitte um detaillierte Angaben je Kommune)
4.         Welche Kommunen haben seit Inkrafttreten der LEP-Änderungen begonnen, Konzentrationszonen für die Windenergienutzung in ihrer Flächennutzungsplanung auszuweisen bzw. bestehende Konzentrationszonenplanungen begonnen zu überarbeiten? (Bitte um tabellarische Darstellung zutreffender Kommunen unter Nennung von Kreis und Regierungsbezirk)
5.         Sieht die Landesregierung vor dem Hintergrund der in der Antwort auf Frage 1 genannten Daten, die Notwendigkeit weitere Maßnahmen zu ergreifen, um den Zubau an neuer Windenergieleistung entsprechend ihres Ziels in der Energieversorgungsstrategie zu beschleunigen?