Wie bewertet die Landesregierung das Gutachten zur Wirtschaftlichkeit der EnergieAgentur.NRW?

Kleine Anfrage von Wibke Brems

Portrait Wibke Brems 5-23

Die Landesregierung wird nach eigenem Bekunden die Verträge zum Betrieb der EnergieAgentur.NRW nicht neu ausschreiben, sondern zum Ende dieses Jahres auslaufen lassen. Stattdessen soll ab dem Jahr 2022 eine neue Energie- und Klimaagentur als Landesgesellschaft neu aufgebaut werden. Nach eigener Aussage der Landesregierung wurde bei dieser Entscheidung das vom Wirtschaftsministerium in Auftrag gegebene Gutachten „Variantenvergleich und Wirtschaftlichkeitsuntersuchung für eine künftige EnergieAgentur.NRW ab 2022“1 maßgeblich berücksichtigt.

Bei näherer Betrachtung des Gutachtens erscheinen die Ergebnisse zumindest teilweise fragwürdig. So ist neben der Wirtschaftlichkeitsberechnung eine Nutzwertanalyse Kern des Gutachtens. Hier werden durch die Gutachter die Varianten in neun Kriterien qualitativ bewertet. Schon eine realistischere Bewertung eines Kriteriums würde dazu führen, dass die vom Minister präferierten Varianten 2 und 7 das identische Ergebnis wie die Status-quo- Variante 3 hätten. So ist z.B. ist das Kriterium „Know-how-Sicherung“ in den Varianten 2 und 7 mit 3 („größtenteils erfüllt“) bzw. 2 („teilweise erfüllt“) erkennbar mindestens eine Stufe zu positiv bewertet. Eine schlechtere Bewertung hätte zum Ergebnis, dass diese Varianten das identische Ergebnis zur Status-quo-Variante hätten. Damit wäre der Entscheidung zur Auflösung der EnergieAgentur.NRW eine wichtige Grundlage entzogen.

Insgesamt erscheinen die Ergebnisse des Gutachtens sehr stark von den Vorgaben des MWIDE (s. Punkt 2.4 des Gutachtens auf S. 25 f.) und den getroffenen Annahmen und subjektiven Bewertungen der Gutachter beeinflussbar und damit wenig belastbar. Eine Sensitivitätsanalyse der Ergebnisse, wie diese sich also bei einer Änderung der Annahmen ändern würden, wurde nicht vorgenommen.

Unklar ist, ob durch die beauftragten Gutachter bereits in der Vergangenheit vergleichbare Gutachten zu möglichen Gestaltungsoptionen der EnergieAgentur.NRW im Auftrag der Landesregierung erarbeitet wurden, die ggf. zu anderen Ergebnissen kamen. So heißt es in dem Gutachten auf Seite 97: „im Rückgriff auf die gleichgelagerten Arbeiten im Jahr 2013 wurden die nachfolgenden Nutzwertkriterien definiert“.

Unklar ist weiterhin, inwiefern Mitarbeitende der aktuellen EnergieAgentur.NRW GmbH in die neue Landesgesellschaft übernommen werden sollen. Der künftige Geschäftsführer der Energie- und Klimaagentur zeigte sich am 9. März im Kölner Stadtanzeiger überzeugt, dass die 26 Mitarbeitenden der aktuellen EnergieAgentur.NRW GmbH, in die neue Gesellschaft integriert würden2, während die Landesregierung eine Personalübernahme bisher nicht bestätigen wollte.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

  1. Als wie robust bewertet die Landesregierung die Ergebnisse des Gutachtens „Endbericht Variantenvergleich NRW“ vor dem Hintergrund, dass keine Sensitivitätsanalyse durchgeführt wurde? (Bitte sowohl auf die Ergebnisse der Wirtschaftlichkeitsberechnung, als auch der Nutzwertanalyse eingehen)
  2. Welche Vorabversionen zu dem am April 2020 veröffentlichten „Endbericht Variantenvergleich EnergieAgentur.NRW“ wurden von den Gutachtern an das MWIDE übermittelt?
  3. Inwiefern unterschieden sich die Ergebnisse dieser Vorabversionen von denen der veröffentlichten Endversion?
  4. Welche Gutachten zu vergleichbaren Fragestellungen haben die Auftragnehmerinnen des Gutachtens „Endbericht Variantenvergleich NRW“ in der Vergangenheit bereits für die Landesregierung NRW erarbeitet?
  5. Inwiefern kann die Landesregierung bestätigen, dass die Mitarbeitenden der NRW GmbH in die neue Landesgesellschaft übernommen werden sollen?

 

1 https://www.wirtschaft.nrw/sites/default/files/asset/document/200409_variantenvergleich_ea.nrw_final. pdf

2 https://www.ksta.de/wirtschaft/ex-geschaeftsfuehrer-der-ihk-koeln-ulf-reichardt-arbeitet-kuenftig-fuer- das-land-nrw-38161142