Wie arbeitet die Beauftragte der Landesregierung Nordrhein-Westfalen für Umsiedlungsfragen im Rheinischen Braunkohlenrevier?

Kleine Anfrage von Wibke Brems

Portrait Wibke Brems 5-23

Kürzlich ist der Bericht der Beauftragten der Landesregierung Nordrhein-Westfalen für Umsiedlungsfragen im Rheinischen Braunkohlenrevier für den Berichtszeitraum 01.04.2017 bis 31.03.2018 veröffentlicht worden (https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/gremien/braunkohlenausschuss/sitzungen/sitzung_157/05.pdf). Ihre Aufgaben umfassen u.a. die Unterstützung einzelner Umsiedlerinnen und Umsiedler oder die Mitsprache bei wichtigen Entscheidungen, die die Um- siedlerinnen und Umsiedler betreffen. Nach diesem Bericht scheinen die Umsiedlungen in der Regel konfliktfrei abzulaufen. Anonymisierte Umfragen unter den Umsiedlerinnen und Umsiedlern, welche die Zufriedenheit der Menschen mit der Umsiedlung erfragen und dadurch diese Einschätzung bestätigen könnten, gibt es jedoch im Bericht nicht.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:
1.      Welche Haushaltsmittel hat die Arbeit der Umsiedlungsbeauftragten in den Jahren 2015 bis 2019 in Anspruch genommen bzw. werden eingeplant? (Bitte Haushaltstitel, Höhe und Mittelabfluss für die einzelnen Jahre angeben.)
2.      Welche Vor-Ort-Termine hat die Umsiedlungsbeauftragte wahrgenommen? (Bitte Orte, Zeitpunkte und Art der Termine angeben.)
3.      Warum werden die Umsiedlungen nicht durch anonymisierte Umfragen zur Zufriedenheit der Umsiedlerinnen und Umsiedler begleitet?
4.      In welcher Weise wurde das Fehlen eines Bürgerbeirates in den Umsiedlungsorten Keyenberg, Kuckum, Ober-/Unterwestrich und Berverath durch die Beauftragte der Landesregierung Nordrhein-Westfalen für Umsiedlungsfragen im Rheinischen Braunkohlenrevier kompensiert?
5.      Auf welche persönlichen Erfahrungen und Gespräche stützt die Umsiedlungsbeauftragte die Aussage, dass kein Hinweis darauf vorliege, dass die definierten Grundlagen der Sozialverträglichkeit außer Acht gelassen werden?