Werden die zulässigen Maximalsenkungen durch das Bergwerk Prosper-Haniel überschritten?

Kleine Anfrage von Wibke Brems

Portrait Wibke Brems 5-23

Mit Planfeststellungsbeschluss vom 12.04.2001 wurde der Rahmenbetriebsplan „Untertägiger Abbau bis Ende 2019“ des Bergwerks Prosper-Haniel durch die Bezirksregierung Arnsberg, Abteilung 8 Bergbau und Energie in NRW unter folgender Maßgabe zugelassen:
„Die hervorgerufenen Senkungen dürfen den im Rahmenbetriebsplan angegebenen Einwirkungsbereich und die in den Antragsunterlagen angegebenen Senkungsmaxima von bis zu 11,5 m nicht überschreiten.“
Einwirkungsbereichs und Höhenstruktur der Senkungsmulde wurden in den Unterlagen mittels einer Karte „Senkungen 1993 – 2019“ dargestellt.
Aktuelle Messergebnisse der Bezirksregierung Köln, abrufbar über Geobasis NRW, legen nahe, dass Senkungszielwerte bereits vorzeitig erreicht und seitdem massiv überschritten wurden. Da 1993 keine öffentlich abrufbaren Messungen stattfanden, muss zur Erläuterung im Nachstehenden mit 1992 auf das im Messzyklus nächstliegende Jahr zurückgegriffen werden. Ein Vergleich dieser Werte aus 05/1992 mit denen der aktuellsten Messung in 04/2016 ergibt folgendes Bild:
Höhenfestpunkt 4407 9 00102, Bottroper Straße
Senkungsziel aus dem Kohleabbau bis 2019: ca. 4 m
Senkungssumme seit 05/1992: ca. 6.00 m
Zielüberschreitung 04/2016: ca. 2 m
Höhenfestpunkt 4407 9 00104, Bottroper Straße
Senkungsziel aus dem Kohleabbau bis 2019: ca. 6.50 m
Senkungssumme seit 05/1992. ca. 8.50 m
Zielüberschreitung 04/2016: ca. 2 m
Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

  1. Welche Messergebnisse und Überschreitungen der Senkungsziele sind der Landesregierung für das Baufeld Prosper Nord des Bergwerks Prosper-Haniel bekannt (bitte für alle Höhenfestpunkte und Jahre getrennt aufschlüsseln)?
  2. Ist aus den zitierten Messergebnissen zu schließen, dass die Maßgaben des Rahmenbetriebsplans bezüglich des Einwirkungsbereichs und des Senkungsmaximums von 11.5 m im Baufeld Prosper Nord nicht eingehalten wurden?
  3. Wie überprüft die Bezirksregierung Arnsberg die ihr durch den Bergbau bzw. seine Beauftragten übermittelten Senkungsdaten?
  4. Besteht ein ursächlicher Zusammenhang zwischen dem 2011 ausgesprochenen Verzicht des Bergbautreibenden auf die Nutzung einiger Bauhöhen im Baufeld Prosper Nord, mit nachfolgend erteilten Genehmigung der Bezirksregierung Arnsberg zur verstärkten Nutzung anderer Baufelder, und dem Umstand, dass – wie aus dem Leitnivellement ersichtlich – bereits mehrere Jahre vor dem Abbauverzicht Senkungszielgrößen im Baufeld Prosper Nord überschritten wurden?
  5. Zu welchen abbauregulierenden Maßnahmen ist die Bezirksregierung Arnsberg in ihrer Funktion als Aufsichtsbehörde für den Bereich Bergbau und Energie in NRW im Fall der Überschreitung der im Rahmenbetriebsplan angegebenen Maximalsenkung verpflichtet?