Wer zahlt für Bergschäden durch den Braunkohlentagebau: Die Allgemeinheit oder der Verursacher RWE?

Kleine Anfrage von Wibke Brems

Portrait Wibke Brems 5-23

Der Braunkohlentagebau verursacht Bergschäden und das zum Teil noch in kilometerweiter Entfernung. Da in Bezug auf den Braunkohlentagebau keine Beweislastumkehr existiert, müssen Geschädigte nachweisen, dass es sich tatsächlich um bergbauinduzierte Schäden handelt. Im Bereich der Schäden an Privatgebäuden erschwert dies die Situation für die Geschädigten und kann auch zur Folge haben, dass Eigentümer auf den Kosten für die Beseitigung der Schäden sitzen bleiben, in Schlichtungsverfahren eintreten oder gar jahrelange Gerichtsverfahren mit ungewissem Ausgang durchlaufen müssen.
Neben Schäden an privatem Eigentum treten auch Bergschäden an öffentlicher Infrastruktur auf. Betroffen sein können Gebäude, Straßen und weitere Verkehrswege, aber auch das Kanalisationsnetz oder Grund- und Forstbesitz in öffentlicher Hand nimmt Schaden durch bergbauinduzierte Bodenbewegungen, Austrocknung oder Nachvernässung. Öffentlich ist kaum bekannt, wie die Praxis der Bergschadensbegleichung bei öffentlicher Infrastruktur erfolgt und ob tatsächlich der Verursacher für die Schadensregulierung aufkommt oder die Allgemeinheit die Kosten übernimmt.
Die Beweislastumkehr würde für alle Betroffenen eine erhebliche Erleichterung bedeuten. Dies sah auch eine breite Mehrheit des Landtags im Mai 2014 so und verabschiedete den Antrag
„Augenhöhe zwischen Bergbauunternehmen und Betroffenen: Rechtlichen Rahmen verbessern, Position der Betroffenen und Anwohnerschutz stärken“ (Drucksache 16/5750), in dem die Landesregierung zu einer Bundesratsinitiative zur Ausweitung der Bergschadensvermutung aufgefordert wird. Auch das Umweltbundesamt mahnt schon lange eine Änderung des Bundesberggesetzes an und fordert die Beweislastumkehr für Tagebaue. Es fasst die Aussichten für die Geschädigten wie folgt zusammen: „Der Nachweis eines Ursache-/Wirkungszusammenhangs dürfte schwierig sein und oftmals zu einer teuren und langwierigen gerichtlichen Auseinandersetzung führen.“ Hier bedarf es schon lange einer Änderung des Bundesberggesetzes, aber auch in der Novelle des Jahres 2015, wo die Beweislastumkehr für Kavernen und Ölbohrungen eingeführt wurde, blieb der Braunkohlentagebau trotz des Entschließungsantrag von NRW im Bundesrat unberücksichtigt.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

  1. Welche Kosten entstanden in den vergangenen 10 Jahren für die Beseitigung von durch Braunkohlenförderung verursachte Schäden an Verkehrswegen in der Verantwortung von Straßen.NRW und welche Kosten wurden davon RWE in Rechnung gestellt (bitte getrennt aufführen nach Jahr, Bundesautobahnen, Bundesstraßen, Landesstraßen und durch Straßen.NRW betreute Kreisstraßen sowie den betroffenen Kreisen)?
  2. Welche Kenntnisse hat die Landesregierung über die entstandenen Kosten für die Beseitigung von durch Braunkohlenförderung verursachte Schäden an Verkehrswegen in kommunaler Verantwortung und welche Kosten wurden davon RWE in Rechnung gestellt (bitte getrennt aufführen nach Jahr sowie den Städten und Gemeinden in den betroffenen Kreisen)?
  3. Welche Kenntnisse hat die Landesregierung über die entstandenen Kosten in den vergangenen 10 Jahren für die Beseitigung von durch Braunkohlenförderung verursachte Schäden an weiteren Infrastrukturen, Gebäuden und anderen Besitztümern in öffentlicher Hand und welche Kosten wurden davon RWE in Rechnung gestellt (bitte getrennt aufführen nach Jahr, geschädigtem Gut sowie den Städten und Gemeinden in den betroffenen Kreisen)?
  4.  Welche Kenntnisse hat die Landesregierung von Schadensereignissen an Infrastrukturen, Gebäuden und anderen Besitztümern in öffentlicher Hand, bei welchen der Verdacht einer Verursachung durch den Braunkohlentagebau im Raum stand, es aber nicht zu einer Forderung gegenüber RWE gekommen ist?
  5. Welche Möglichkeit sieht die Landesregierung, eine Änderung des Bundesberggesetzes zu erwirken, welche die Beweislastumkehr auch bei Bergschäden durch den Braunkohlentagebau möglich macht?