Welche Verantwortung nimmt die Landesregierung NRW für den Umweltschutz bei der Nutzung des tiefen Untergrundes im deutsch-niederländischen Grenzraum wahr?

Kleine Anfrage von Norwich Rüße und Wibke Brems

Portrait Norwich Rüße
Portrait Wibke Brems 5-23

Dass die Nutzung des Untergrundes durchaus mit großen Umwelteinwirkungen einhergehen kann, zeigte der Öl-Unfall im Gronauer Amtsvenn im Zusammenhang mit einer als Öl-Lager genutzten Kaverne vor fünf Jahren. 75.000 Liter Rohöl verseuchten die Erde, 60.000 Tonnen belasteter Boden mussten entsorgt werden und noch immer tritt ölhaltiges Wasser aus. Auch das Austreten von Lagerstättenwasser aus einer defekten Rohrleitung in der Nähe von Emlichheim im benachbarten Niedersachsen hat dies jüngst erneut bestätigt.
Im Zusammenhang mit den durch Salzgewinnung entstandenen und nun anderweitig genutzten Kavernen stellen sich zudem Fragen, wie standsicher das Deckgebirge über diesen Hohlräumen ist und wozu die gemessenen Absenkungen über den Kavernen führen könnten.
Diese Sachverhalte werfen Fragen auf, wie und in welchem Umfang die NRW- Landesregierung Verantwortung – auch im Sinne von Vorsorge – übernimmt für die möglichen Folgen der Nutzung des Untergrundes im deutsch-niederländischen Grenzraum.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:
1.           Die Raumordnung ist in Deutschland und in den Niederlanden bei einigen Gemeinsamkeiten grundsätzlich unterschiedlich organisiert. Untergrundnutzungen, Lagerstätten und Grundwasserkörper, die sich zu beiden Seiten der Grenze befinden, unterliegen teils unterschiedlichen gesetzlichen Regelwerken. Inwiefern können aus diesen Rahmenbedingungen nach Auffassung der Landesregierung bei der Nutzung des Untergrundes Risiken für einen effektiven Schutz der Umwelt und der Grundwasserkörper an der deutsch-niederländischen Grenze resultieren? Antwort bitte begründen.
2.           Warum befasst sich der neue Landesentwicklungsplan NRW nicht im gleichen Umfang mit den vielfältigen Nutzungen bzw. Nutzungsmöglichkeiten des Untergrundes inklusive ihrer Umweltauswirkungen wie die Structuurvisie Ondergrond (2018) der Niederlande?
3.           Welche aktuellen bzw. geplanten raumbedeutsamen Nutzungen des Untergrundes mit Umweltrelevanz entlang der deutsch-niederländischen Grenze in NRW sind der Landesregierung auf beiden Seiten der Grenze bekannt? Bitte die Art der Nutzungen, deren Tiefe und deren geografische Lage benennen.
4.           Welche gegenseitigen Verpflichtungen ergeben sich für NRW und die Niederlande aus den geltenden EU-Regelungen zum Umweltschutz, wenn Nutzungen des Untergrundes in Grenznähe geplant und ausgeführt werden?
5.           Welche wechselseitig grenzüberschreitenden administrativen und sonstigen Strukturen gibt es entlang der nordrhein-westfälisch-niederländischen Grenze für den Fall, dass von den Nutzungen des Untergrundes Gefahren für Mensch und Umwelt ausgehen?