Welche Regeln gelten für RWE als Immobilieneigentümerin?

Kleine Anfrage von Wibke Brems und Monika Düker

Portrait Wibke Brems 5-23

Im Zuge des Braunkohletagebaus geht als Ergebnis der Umsiedlungen das Eigentum an hunderten Grundstücken und Gebäuden auf RWE über. Teilweise vergehen etliche Jahre zwischen Grunderwerb und Zerstörung. Grundeigentümer und Grundeigentümerinnen müssen zusätzlich zur einmalig zu entrichtenden Grunderwerbsteuer jährlich Grundsteuer an die Standortkommune zahlen. Des Weiteren fallen Grundgebühren für den Anschluss an Versorgungsnetze oder die Straßenreinigung an. Theoretisch könnten auch Straßenausbaubeiträge anfallen.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:

  1. Wie viele Gebäude bzw. Grundstücke befinden sich aktuell im Tagebauvorfeld der drei Braunkohletagebaue im Besitz von RWE? (Bitte um tabellarische Darstellung differenziert nach Gemeinden)
  2. Wie viel Grundsteuer hat RWE im vergangenen Jahr für diese Gebäude bzw. Grundstücke an die jeweiligen Gemeinden entrichtet? (Bitte um tabellarische Darstellung differenziert nach Gemeinden)
  3. In welchem Umfang hat RWE weitere Gebühren für diese Gebäude bzw. Grundstücke an die jeweiligen Gemeinden entrichtet? (Bitte um tabellarische Darstellung)
  4. Welche Sonderregelungen gibt es für RWE bzw. bergbautreibende Unternehmen als Immobilieneigentümer im Bereich von Tagebauen?