Welche Konsequenzen haben die Planungen für eine neue Energie- und Klimaagentur NRW für die etablierten Netzwerkstrukturen im Bereich Brennstoffzelle und Wasserstoff?

Kleine Anfrage von Wibke Brems

Portrait Wibke Brems 5-23

Ende September 2020 kündigte Minister Professor Dr. Pinkwart an, die EnergieAgentur.NRW in der bestehenden Form zum Ende des Jahres 2021 abzuwickeln und statt einer Neuausschreibung in vergleichbarer Form, eine neue „Energie- und Klimaagentur“ auf Basis der landeseigenen In4Climate GmbH aufzubauen.

Die Landesregierung legt ihren Schwerpunkt in der Energie- und Klimaschutzpolitik weniger auf den Bereich Erzeugung Erneuerbarer Energien als vielmehr auf den Bereich Nutzung von Erneuerbarer Energie durch Förderung der E-Mobilität und den Ausbau der Wasserstoffwirtschaft.

Ein auch international angesehenes Angebot der EnergieAgentur.NRW genau in diesem Bereich ist das Netzwerk „Brennstoffzelle und Wasserstoff, Elektromobilität“, das im Jahre 2000 gegründet wurde, um gemeinsam die Entwicklung und Markteinführung voranzutreiben. Das Netzwerk hat inzwischen über 500 Mitglieder und mehr als 100 Projektpartner aus dem Bereich Elektromobilität. Wie alle anderen Angebote der EnergieAgentur.NRW steht nun auch für dieses Netzwerk die Fortführung in der neu zu gründenden Energie- und Klimaagentur infrage.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

  1. Wie bewertet die Landesregierung die Bedeutung des Netzwerks „Brennstoffzelle und Wasserstoff, Elektromobilität“ für ihre eigenen Bemühungen zum Ausbau der Wasserstoff-Infrastruktur?
  2. Inwiefern werden die durch die EnergieAgentur.NRW erbrachten Dienstleistungen im Bereich Brennstoffzelle und Wasserstoff, Elektromobilität zukünftig durch die „Energie-und Klimaagentur“ erbracht werden?
  3. Wie wird die Landesregierung dafür Sorge tragen, dass die bestehenden Netzwerkstrukturen im Bereich „Brennstoffzelle und Wasserstoff, Elektromobilität“ erhalten bleiben?
  4. Inwiefern sieht die Landesregierung einen Widerspruch zwischen ihrem Fokus auf der Förderung der Elektromobilität bzw. dem Ziel des Aufbaus einer Wasserstoffwirtschaft mit der in Rede stehenden Schwächung der NRW-weiten Netzwerkstrukturen in diesen Bereichen?
  5. Welche Kosten für den Landeshaushalt waren in den vergangenen Jahren mit dem Angebot „Netzwerk Brennstoffzelle und Wasserstoff, Elektromobilität“ verbunden?