Welche Konsequenzen haben die Planungen für eine neue Energie- und Klimaagentur NRW für den Kreis Minden-Lübbecke?

Kleine Anfrage von Wibke Brems und Matthi Bolte-Richter

Portrait Wibke Brems 5-23

Wie Ende September 2020 von der Landesregierung angekündigt, soll die EnergieAgentur.NRW in der bestehenden Form zum Ende des Jahres 2021 abgewickelt werden und statt einer Neuausschreibung in vergleichbarer Form, eine neue „Energie- und Klimaagentur“ auf Basis der landeseigenen In4Climate GmbH aufgebaut werden. Für diese Gesellschaft wurden inzwischen erste Ausschreibungen vergeben und auch ein Geschäftsführer eingestellt. Insbesondere für die Kommunen und Kreise in NRW ist die EnergieAgentur.NRW aktuell eine wichtige Partnerin bei Energiewende und kommunalem Klimaschutz. Daher ist insbesondere für diese Zielgruppe ein Abgleich entscheidend, welche Angebote der EnergieAgentur.NRW bisher von dem Kreis Minden-Lübbecke in Anspruch genommen wurden bzw. welche gemeinsamen Projekte und Kooperationen es bislang mit der EnergieAgentur.NRW gab und welche Konsequenzen sich aus den Planungen der Landesregierung für die Umstrukturierung für den Kreis Minden-Lübbecke ergeben.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:

  1. Welche Angebote der EnergieAgentur.NRW hat der Kreis Minden-Lübbecke in den vergangenen zwei Jahren in Anspruch genommen?
  2. Wie werden diese aktuell durch den Kreis Minden-Lübbecke in Anspruch genommenen Angebote der EnergieAgentur.NRW nach den aktuellen Planungen der Landesregierung ab Anfang des Jahres 2022 fortgeführt?
  3. Welche gemeinsamen Projekte oder Kooperationen gibt es aktuell zwischen der EnergieAgentur.NRW und dem Kreis Minden-Lübbecke? (inkl. gemeinsamer Veranstaltungen)
  4. Inwiefern werden diese aktuellen Projekte oder Kooperationen zwischen dem Kreis Minden-Lübbecke und der EnergieAgentur.NRW nach den aktuellen Planungen der Landesregierung ab Anfang des Jahres 2022 von der neuen Energie- und Klimaagentur NRW fortgeführt werden?
  5. Wie wird die Landesregierung verhindern, dass die unter Frage 2 und 4 genannten Änderungen in der Ausrichtung der zukünftigen Energie- und Klimaagentur negative Auswirkungen auf den kommunalen Klimaschutz im Kreis Minden-Lübbecke haben werden?