Was würde ein Kohleausstieg im Jahr 2035 für die Menschen am Tagebau Garzweiler bedeuten?

Kleine Anfrage von Wibke Brems

Portrait Wibke Brems 5-23

Mit Verweis auf Zahlen von RWE bekräftigte die Landesregierung in der Antwort auf meine Kleine Anfrage 3369 die Aussage von Ministerpräsident Armin Laschet, dass noch etwa 950 Millionen Tonnen Braunkohle bis zum endgültigen Kohleausstieg im Jahr 2038 im Rheinischen Revier benötigt werden. Warum RWE bis dahin bis zu 370 Millionen Tonnen mehr Braunkohle verbrauchen sollte, als auf Basis der in Antworten auf frühere Kleine Anfragen (Drucksachen 17/7040 bis 17/7051) von der Landesregierung genannten üblichen Braunkohleverbräuche zu erwarten wäre, konnte die Landesregierung jedoch nicht nachvollziehbar darstellen.
Im Entwurf des Kohleausstiegsgesetzes ist neben einem Ausstieg im Jahr 2038 auch die Option eines früheren Ausstiegs im Jahr 2035 angelegt. Dies hätte zwangsläufig einen niedrigeren Braunkohlebedarf zur Folge. Bei einem typischen Verbrauch eines Blockes der 1000 MW-Klasse (BoA) von 6 bis 7 Millionen Tonnen Braunkohle pro Jahr, würden in den drei dann noch laufenden Blöcken bei einem Ende der Braunkohleverstromung Ende 2035 zwischen 56 bis 63 Millionen Tonnen weniger Kohle aus dem Tagebau Garzweiler benötigt, als bei einem Ende erst 2038. Es ist jedoch bislang nicht erkennbar, wie sich dieser Umstand in den anstehenden Planungs- und Genehmigungsverfahren widerspiegeln wird und welche Konsequenzen daraus für die Notwendigkeit von Umsiedlungen gezogen werden.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:
1.         Auf Basis der von RWE genannten typischen Braunkohleverbräuche ist ein Restkohlebedarf bis zum Jahr 2038 in Höhe von 950 Millionen Tonnen in den Kraftwerken des Unternehmens nicht nachvollziehbar. Aufgrund welcher konkreten Annahmen geht nach Kenntnis der Landesregierung das Unternehmen von diesem enormen Mehrverbrauch aus?
2.         Mit welchem CO2-Ausstoß aus den Braunkohlekraftwerken im Rheinischen Revier rechnet die Landesregierung, wenn der gesamte von RWE abgeschätzte Bedarf von 950 Millionen Tonnen tatsächlich bis zum Jahr 2038 genutzt werden sollte? (Bitte Angabe in Millionen Tonnen)
3.         Wie viel weniger Braunkohle aus welchen Tagebauen würde gegenüber einem Ende der Kohleverstromung im Jahr 2038 benötigt, wenn Deutschland bereits 2035 aus der Kohleverstromung ausstiege?
4.         In welcher Weise wird die Landesregierung der Tatsache eines möglicherweise früheren Kohleausstiegs und somit niedrigerer Kohlebedarfe in der anstehenden Leitentscheidung Rechnung tragen?
5.         Wie wird sichergestellt, dass bis zur letzten Überprüfung des Abschlussdatums, laut Entwurf des Kohleausstiegsgesetzes am 15. August 2032, keine Gebiete bergbaulich in Anspruch genommen wurden, deren Kohlemengen bei einer Entscheidung für einen Kohleausstieg im Jahr 2035 nicht mehr gebraucht würden?