Warum möchte RWE den Hambacher Wald erst nach beendeter Rekultivierung veräußern?

Kleine Anfrage von Wibke Brems

Portrait Wibke Brems 5-23

Für den dauerhaften Erhalt des Hambacher Waldes und die vollständige Befriedung vor Ort ist die Überführung der Flächen in öffentlichen Besitz eine entscheidende Voraussetzung. In der Leitentscheidung werden dafür die Optionen einer Stiftung oder der Landesbetrieb Wald und Holz genannt. Der Energiekonzern RWE hat sich laut Presseberichten (https://www1.wdr.de/nachrichten/rheinland/rwe-will-hambacher-wald-verkaufen-100.html) grundsätzlich dazu bereiterklärt, den Wald an das Land zu veräußern. Jedoch sei dies, laut des ehemaligen RWE-Vorstandsvorsitzenden Rolf Martin Schmitz, erst zu einem späteren Zeitpunkt, nach Beendigung der Rekultivierungsmaßnahmen, möglich. Warum ein Verkauf nicht schon zum jetzigen Zeitpunkt möglich wäre und wann mit einem Abschluss dieser Maßnahmen zu rechnen ist, bleibt jedoch vollkommen unklar.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

  1. In welchen Gesprächen zwischen RWE, der Landesregierung und ggf. anderen Akteuren wurde konkret über den Verkauf des Hambacher Waldes gesprochen? (Bitte Daten und Teilnehmende auflisten)
  2. Welche Gründe führt RWE dafür an, dass eine Veräußerung des Hambacher Waldes erst nach der Beendigung von Rekultivierungsmaßnahmen erfolgen könne, wenn der Erhalt des Waldes doch bereits zugesichert ist?
  3. Wie bewertet die Landesregierung die Position von RWE, den Hambacher Wald erst nach Abschluss der Rekultivierung veräußern zu wollen?
  4. Welche konkreten Rekultivierungsmaßnahmen sollen bis wann vor der Veräußerung erfolgen? (Bitte Benennung von Kernmaßnahmen, wie Sicherung Böschungen, forstliche Rekultivierung, Modellierung Abschluss-Tagebauform, Restsee-Befüllung oder ähnliches)
  5. Mit welchen Maßnahmen wird die Landesregierung den Hambacher Wald vor negativen Eingriffen schützen, bspw. mit der Ausweisung als Wildnisentwicklungsgebiet oder Nachmeldung als FFH-Gebiet?