Warum hat Ministerpräsident Laschet im Bundesrat Bayerns Interessen unterstützt?

Kleine Anfrage von Wibke Brems

Portrait Wibke Brems 5-23

Am 07.07.2017 hat NRW dem Gesetz zur Modernisierung der Netzentgeltstruktur (NEMOG) im Bundesrat zugestimmt. Dabei ging es zentral darum, die Netzentgelte der Übertragungsnetze deutschlandweit zu vereinheitlichen. Da es sich bei den Netzen um sogenannte natürliche Monopole handelt, werden die Netzentgelte auf Grund von festgelegten Verfahren durch die Bundesnetzagentur (BNetzA) festgelegt.
Gleichzeitig wurde im NEMOG jedoch auch geregelt, dass es Netzbetreibern künftig möglich ist, „besondere netztechnische Betriebsmittel für sogenannte kurative Maßnahmen“, z.B. Regelleistung, vorzuhalten. Dabei soll die BNetzA, anders als bei Stilllegungsanzeigen von Kraftwerken, nicht als Kontrollinstanz fungieren, sondern bei der Ausschreibung für diese
„Betriebsmittel“ und die dadurch entstehenden Kosten lediglich eingebunden werden. Unklar ist daher, wer die Kosten der Entscheidung über die Reserveleistungen, z.B. für die Vorhaltung von Gaskraftwerken, kontrollieren soll bzw. wie sie kontrolliert werden.
Gerade im Freistaat Bayern kann dies, wenn dort die letzten Atomkraftwerke stillgelegt werden, dazu führen, dass Gaskraftwerke durch die Netzbetreiber als „netztechnische Betriebsmittel“ zum Einsatz kommen. Denn nur durch den Einsatz von Gaskraftwerken, wird dort die Versorgungssicherheit vermutlich aufrecht erhalten werden können, da in Bayern der Netzausbau und der Ausbau Erneuerbarer Energien in den letzten Jahren massiv durch die CSU behindert und ausgebremst wurden. Gleichzeitig führt die Einführung der bundeseinheitlichen Netzentgelte für Übertragungsnetze nun durch die Regelungen im NEMOG dazu, dass die Verbraucherinnen und Verbraucher in ganz Deutschland für die Verhinderungspolitik Bayerns und das Vorhalten der Gaskraftwerke die Zeche zahlen müssen.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

  1. Warum hat Ministerpräsident Laschet dem Gesetz in seiner nun vorliegenden Fassung unter der Berücksichtigung der Interessen NRWs zugestimmt?
  2. Warum sollten aus Sicht der Landesregierung Verbraucherinnen und Verbraucher in NRW für „besondere netztechnische Betriebsmittel“ in Bayern über ihre Netzentgelte aufkommen, wenn Bayern ausreichend Zeit hatte, den Netzausbau und den Ausbau von Erneuerbaren Energien voranzutreiben?
  3. Wie bewertet die Landesregierung die Möglichkeit „besondere netztechnische Betriebsmittel“ durch die Übertragungsnetzbetreiber ohne Kontrolle durch die BNetzA auszuschreiben?
  4. Wie bewertet die Landesregierung den Umstand, dass Kosten über die Netzentgelte auf die Verbraucherinnen und Verbraucher umgelegt werden, die nicht durch die BNetzA kontrolliert werden?
  5. Wer entscheidet künftig darüber, ob „besondere netztechnische Betriebsmittel“ ausgeschrieben und in welcher Höhe die Kosten umgelegt werden?

Wibke Brems