War der Erdrutsch in Erfstadt-Blessem eine Katastrophe mit Ansage?

Kleine Anfrage von Wibke Brems

Portrait Wibke Brems 5-23

In Zusammenhang mit der Hochwasserkatastrophe in Erftstadt-Blessem im vergangenen Juli sind weiterhin viele Fragen offen und die Antworten der Landesregierung werfen teilweise neue Fragen auf. In der Beantwortung der Mündlichen Anfrage 119 der Abgeordneten Wibke Brems berichtet die Landesregierung, dass die Bergbehörde im August 2021 der Staatsan­waltschaft umfangreiche Akten zum Tagebau in Erftstadt-Blessem übergeben habe, trotzdem wurden bei den Durchsuchungen am 11. Januar 2022 „weitere Unterlagen mit Bezug zum Tagebau Blessem sichergestellt“. Hier steht die Frage im Raum, ob Mitarbeitende der Berg­behörde im August bewusst Akten zurückgehalten haben.

Ebenfalls in der Beantwortung der Mündlichen Anfrage berichtet die Landesregierung, dass zwei der vier Mitarbeitenden der Bergbehörde, gegen die die Staatsanwaltschaft Köln ermittelt, mit anderen Aufgaben betraut wurden. Offen ist, seit wann die anderen beiden Personen nicht mehr im Dienst der Bergbehörde stehen.

Noch immer kann die Landesregierung nicht überzeugend darlegen, wie es passieren konnte, dass die Schäden an der Hochwasserschutzanlage trotz mehrmaliger Prüfungen durch die Bergbehörde nicht erkannt wurden. Genauso wenig überzeugend konnte die Landesregierung bislang darlegen, wie es dazu kommen konnte, dass trotz unterlassener Umsetzung der in Nebenbestimmungen geforderten Ausgleichsmaßnahmen zur Verringerung des Über­schwemmungsgebietes durch den Tagebau, immer wieder Genehmigungen verlängert und sogar neue Genehmigungen erteilt wurden.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

  1. Vor dem Hintergrund weiterer bei den Durchsuchungen am 11. Januar 2022 bei der Bergbehörde sichergestellter Unterlagen mit Bezug zum Tagebau Blessem: Warum war der im August 2021 an die Staatsanwaltschaft übergebene Aktenbestand offen­kundig unvollständig?
  2. Seit wann sind die beiden Mitarbeitenden der Bergbehörde, gegen die ebenfalls ermit­telt wird, nicht mehr im Dienst?
  3. Welche konkreten Prüfungen an der südlichen Hochwasserschutzanlage erfolgten bei den zehn Vor-Ort-Terminen durch die Bergbehörde zwischen Februar 2015 bis April 2021?
  4. In welcher Weise wurde durch die Bergbehörde konkret überprüft, dass die Hochwas-serschutzanlage zum Zeitpunkt der Bauabnahme im Jahr 2015 tatsächlich den Anfor­derungen an den Stand der Technik entsprach?
  5. Vor dem Hintergrund, dass die Landesregierung bis heute nicht erklären kann, wie es im Falle des Tagebaus Erftstadt-Blessem dazu kommen konnte: Wie kann die Landesregierung verhindern, dass es in weiteren Fällen dazu kommt, dass Genehmi­gungen durch die Bergbehörde oder andere Genehmigungsbehörden verlängert oder sogar neue erteilt werden, obwohl Nebenbestimmungen zum Hochwasserschutz, wie in Erftstadt-Blessem über Jahre hinweg nicht umgesetzt wurden?