Wann nimmt die Landesregierung die Planungen des GigawattPakts für das Rheinische Revier auf?

Kleine Anfrage von Wibke Brems

Portrait Wibke Brems 5-23

Am 10. Oktober 2018 legte Wirtschaftsminister Pinkwart das Sofortprogramm „Das Rheinische Zukunftsrevier“ der Kommission Wachstum Strukturwandel und Beschäftigung vor. Darin wird unter der Überschrift „Energierevier der Zukunft“ das Starterprojekt „Gigawatt-Pakt für Erneuerbare Energien“ genannt. Darin heißt es: „Gigawatt-Pakt für Erneuerbare Energien: Um den Speicher zu versorgen und den Transformationsprozess der Region mit einer glaubwürdigen Perspektive für ein neues Energiesystem zu hinterlegen, wird mit den Energieerzeugern des Rheinischen Reviers und den Gebietskörperschaften ein Gigawatt-Pakt geschlossen. Ziel ist es, arbeitsteilig ein Gigawatt erneuerbare Energien bereitzustellen. Dazu können auch freiwerdende Flächen aus den Braunkohletagebauen bzw. deren Infrastrukturflächen und die Projekte der Internationalen Bauausstellung beitragen (insbesondere: ORTE DER ZUKUNFT). Der GigawattPakt erhält eine Geschäftsstelle, die die Projekte des ENERGIEREVIER DER ZUKUNFT koordiniert, um einen Mehrwert durch ein Zusammenwirken der Projekte zu erreichen. Ein projektübergreifendes Standortmarketing wird aufgebaut.“
Seit der Vorlage des Sofortprogramms ist nun mehr als ein Jahr vergangen, ein Zeitraum in dem die Voraussetzungen für dieses Projekt getroffen werden konnten.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:
1.      Wie weit ist die Umsetzung des Gigawatt Paktes in jeder der einzelnen Gebietskörperschaften des Rheinischen Reviers (Mönchengladbach, Rhein Kreis Neuss, Kreis Düren, Kreis Heinsberg, Städteregion Aachen, Rhein Erft Kreis und Kreis Euskirchen) vorangeschritten?
2.      Wie viele Gesprächstermine hat es bereits mit den jeweiligen Gebietskörperschaften gegeben?
3.      Mit wieviel Megawatt sollen die jeweiligen Erneuerbaren Energien bis wann in den jeweiligen Gebietskörperschaften nach Ansicht der Landesregierung zum Gigawatt Pakt beitragen?
4.      Zu welchem Zeitpunkt soll nach Planungen der Landesregierung die von ihr genannte Geschäftsstelle ihre Arbeit aufnehmen?
5.      Mit welchen Mitteln wird die Geschäftsstelle des Gigawattpakts von der Landesregierung ausgestattet?