Unterstützung der Kommunen bei Flüchtlingsfinanzierung sicherstellen

Antrag der GRÜNEN im Landtag

Portrait Berivan Aymaz 2021

I.       Ausgangslage
Bundesfinanzminister Olaf Scholz hat einen Vorschlag zur zukünftigen Finanzierung von Flüchtlingskosten des Bundes gemacht, der mit massiven Kürzungen der Mittel für Länder und Kommunen von derzeit rund 4,7 Milliarden Euro auf rund 1,3 Milliarden Euro verbunden ist. Demnach sollen die Länder zukünftig über fünf Jahre verteilt insgesamt 16.000 Euro pro anerkanntem Flüchtling erhalten. Davon sollen im ersten Jahr nach der Ankunft 6.000 Euro, im zweiten Jahr 4.000 Euro und in drei weiteren Jahren jeweils 2.000 Euro gezahlt werden.
Im Gegenzug sollen bisher geleistete Zahlungen des Bundes entfallen. Hierzu zählt eine Pauschale von 670 Euro pro Monat und Asylbewerber von der Registrierung als Flüchtling bis zum Bescheid des BAMF, die der Bund bisher den Ländern erstattet. Weiterhin entfallen soll die sogenannte Integrationspauschale, die die Ländern bisher für Integrationsmaßnahmen vom Bund erhalten. Darüber hinaus sah der Vorschlag zunächst ebenfalls vor, die aktuell vollständig vom Bund getragenen Kosten der Unterkunft für anerkannte Flüchtlinge zu streichen. An dieser Stelle ist Olaf Scholz nach massiver Kritik bereits zurückgerudert (https://www.tagesspiegel.de/politik/kosten-der-fluechtlingsintegration-laenderchefs-lehnen-angebot- von-scholz-ab/24172690.html). Die kommunalen Kosten der Unterkunft sollen demnach weiterhin vom Bund getragen werden.

II.      Der Landtag stellt fest:

·           Unabhängig von aktuellen Zugangszahlen Geflüchteter ist Integration eine Daueraufgabe für die Länder und insbesondere für die Kommunen vor Ort. Ohne die notwendige öffentliche Infrastruktur bei Bildung, Wohnen und Arbeit kann Integration in den Kommunen nicht erfolgreich sein.
·           Zur Finanzierung von Integrationsangeboten sind die nordrhein-westfälischen Kommunen weiterhin auf unverändert hohe finanzielle Mittel des Bundes angewiesen.
·           Finanzielle Mittel ausschließlich für anerkannte Asylbewerber zu zahlen, führt an der Realität vor Ort und an den Bedarfen der Kommunen vorbei – nicht zuletzt wegen der immer noch sehr langen Verfahren vor den Verwaltungsgerichten. Ein Gutachten der Universität Leipzig zum finanziellen Bedarf der nordrhein-westfälischen Kommunen für Geflüchtete belegt Kosten in der Bandbreite von 13.500 – 16.000 Euro für kreisfreie Städte und 10.500 – 11.000 Euro für kreisangehörige Städte pro Jahr. Schon die aktuell durch den Bund erstattete Summe von 670 Euro pro Monat für Asylsuchende im Verfahren ist nicht annähernd kostendeckend.

III.     Der Landtag fordert die Landesregierung auf

1.      sich gegenüber der Bundesregierung und in der Ministerpräsidentenkonferenz für eine Sicherung der Flüchtlingsfinanzierung auf aktuellem Niveau einzusetzen.
2.      unabhängig von einer Zusage des Bundes die Finanzierung der Mittel des Flüchtlingsaufnahmegesetzes auf der Grundlage aktueller Gutachten weiterzuentwickeln und Geduldete zukünftig endlich in die Finanzierung für einen angemessenen Zeitraum einzubeziehen.