Umsetzung des Koalitionsvertrages von CDU und FDP im Bereich Energiepolitik

Kleine Anfrage von Wibke Brems

Portrait Wibke Brems 5-23

CDU und FDP haben in ihrem Koalitionsvertrag von 2017 konkrete Maßnahmen zur Energiepolitik in NRW festgehalten. Zum Ende der Legislaturperiode ist Zeit Bilanz zu ziehen, inwiefern eine Umsetzung stattgefunden hat. So heißt es auf Seite 38: „Wir wollen die Potenziale der Digitalisierung im Energiebereich mit neuen Förderprogrammen unterstützen, um konkrete Projekte zur Sektorkopplung und intelligenten Vernetzung (Smart Grids) auf regionaler und kommunaler Ebene zu fördern.“

Auf Seite 39 heißt es weiter: „Hocheffiziente und klimafreundliche Kraft-Wärme-Kopplung-Anlagen (KWK) werden wir als wesentliches Element für den erfolgreichen Neustart der Energiewende unterstützen.“

Und auf Seite 40: „Um die Zahl neuer Anlagen zu beschränken und die Zahl von Altanlagen abzubauen, wollen wir an durch Windkraft geprägten Standorten Repowering ermöglichen.“

[…] „Die Windpotenzialstudien NRW werden wir zu immissionsschutz-, erdbebensicherheits-und naturschutzbezogenen Planungsgrundlagen für Windstandorte in Nordrhein-Westfalen weiterentwickeln und diskriminierungsfrei zur Verfügung stellen, um insbesondere für Bürgerenergieprojekte die Umstellung der EEG-Förderung auf Ausschreibungsverfahren zu erleichtern.“

Schließlich auf Seite 83: „Mit einem Klimadialog werden wir dazu beitragen, erfolgversprechende Initiativen und praktische Ansätze zu entwickeln und umzusetzen.“

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

  1. Mit welchen, seit 2017 neu aufgelegten Förderprogrammen unterstützt die Landesregierung Projekte zur Sektorkopplung und Smart Grids auf regionaler und kommunaler Ebene?
  2. Mit welchen konkreten Maßnahmen, abseits der Veröffentlichung der Energieversorgungsstrategie bzw. der Potenzialstudie Kraft-Wärme-Kopplung des LANUV, hat die Landesregierung seit 2017 KWK-Anlagen unterstützt?
  3. Mit welchen seit 2017 eingeführten, konkreten Maßnahmen bzw. Ausnahmeregelungen unterstützt die Landesregierung Repowering-Projekte von Windenergieanlagen? (bitte konkrete Erleichterungen gegenüber Windenergieprojekten an bislang nicht genutzten Standorten angeben)
  4. Inwiefern wurden welche Potenzialstudien des LANUV zu „zu immissionsschutz-, erdbebensicherheits- und naturschutzbezogenen Planungsgrundlagen für Windstandorte in Nordrhein-Westfalen“ weiterentwickelt und diskriminierungsfrei zur Verfügung gestellt?

CDU und FDP haben in ihrem Koalitionsvertrag von 2017 konkrete Maßnahmen zur Energiepolitik in NRW festgehalten. Zum Ende der Legislaturperiode ist Zeit Bilanz zu ziehen, inwiefern eine Umsetzung stattgefunden hat. So heißt es auf Seite 38: „Wir wollen die Potenziale der Digitalisierung im Energiebereich mit neuen Förderprogrammen unterstützen, um konkrete Projekte zur Sektorkopplung und intelligenten Vernetzung (Smart Grids) auf regionaler und kommunaler Ebene zu fördern.“

Auf Seite 39 heißt es weiter: „Hocheffiziente und klimafreundliche Kraft-Wärme-Kopplung-Anlagen (KWK) werden wir als wesentliches Element für den erfolgreichen Neustart der Energiewende unterstützen.“

Und auf Seite 40: „Um die Zahl neuer Anlagen zu beschränken und die Zahl von Altanlagen abzubauen, wollen wir an durch Windkraft geprägten Standorten Repowering ermöglichen.“

[…] „Die Windpotenzialstudien NRW werden wir zu immissionsschutz-, erdbebensicherheits-und naturschutzbezogenen Planungsgrundlagen für Windstandorte in Nordrhein-Westfalen weiterentwickeln und diskriminierungsfrei zur Verfügung stellen, um insbesondere für Bürgerenergieprojekte die Umstellung der EEG-Förderung auf Ausschreibungsverfahren zu erleichtern.“

Schließlich auf Seite 83: „Mit einem Klimadialog werden wir dazu beitragen, erfolgversprechende Initiativen und praktische Ansätze zu entwickeln und umzusetzen.“

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

  1. Mit welchen, seit 2017 neu aufgelegten Förderprogrammen unterstützt die Landesregierung Projekte zur Sektorkopplung und Smart Grids auf regionaler und kommunaler Ebene?
  2. Mit welchen konkreten Maßnahmen, abseits der Veröffentlichung der Energieversorgungsstrategie bzw. der Potenzialstudie Kraft-Wärme-Kopplung des LANUV, hat die Landesregierung seit 2017 KWK-Anlagen unterstützt?
  3. Mit welchen seit 2017 eingeführten, konkreten Maßnahmen bzw. Ausnahmeregelungen unterstützt die Landesregierung Repowering-Projekte von Windenergieanlagen? (bitte konkrete Erleichterungen gegenüber Windenergieprojekten an bislang nicht genutzten Standorten angeben)
  4. Inwiefern wurden welche Potenzialstudien des LANUV zu „zu immissionsschutz-, erdbebensicherheits- und naturschutzbezogenen Planungsgrundlagen für Windstandorte in Nordrhein-Westfalen“ weiterentwickelt und diskriminierungsfrei zur Verfügung gestellt?