Stellungnahmen zur Änderung des Landesentwicklungsplans für NRW: Für Vollständigkeit kann keine Gewähr übernommen werden?

Kleine Anfrage von Wibke Brems, Sigrid Beer und Matthi Bolte-Richter

Portrait Wibke Brems 5-23

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalens unterzieht den Landesentwicklungsplan derzeit einem Änderungsverfahren. Am 17. April 2018 hatte das Landeskabinett die entsprechende Einleitung eines Änderungsverfahrens für den LEP NRW beschlossen und im Sommer 2018 ein Beteiligungsverfahren dazu durchgeführt. Im Zuge dieses Beteiligungsverfahrens konnten Bürgerinnen und Bürger, Institutionen und Verbände oder auch Kommunen ihre Stellungnahmen zu den geplanten Änderungen einreichen, die das zuständige Wirtschaftsministerium im August 2018 veröffentlicht hat (https://www.wirtschaft.nrw/landesplanung).
Verbände und Fraktionen aus Ostwestfalen-Lippe haben im Juli 2018 Stellungnahmen unter anderem gegen die Streichung des Ziels der Errichtung eines Nationalparks Senne aus dem LEP eingereicht. So haben beispielsweise die GRÜNEN-Fraktionen im Kreistag Minden- Lübbecke, im Kreistag Lippe, im Rat der Stadt Lemgo, im Kreistag Gütersloh, im Rat der Stadt Gütersloh, im Rat der Gemeinde Langenberg, im Rat der Stadt Warburg, im Rat der Stadt Bad Driburg, im Kreistag Höxter, im Kreistag Paderborn, im Rat der Stadt Bad Lippspringe sowie der Kreisverband Gütersloh und der Stadtverband Paderborn diesbezügliche Stellungnahmen eingereicht, deren Einreichung seitens des Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes NRW eine Empfangsbestätigung erfuhr.
Die Einreichung der Stellungnahme der Gemeinderatsfraktion Bündnis 90/ DIE GRÜNEN in Langenberg wird mit Ausnahme der Teilstellungnahme zum LEP-Ziel Nationalpark Senne aufgeführt. Die anderen der durch GRÜNE-Gliederungen und -Fraktionen in OWL eingereichten Stellungnamen sind in der Gesamtauflistung der eingereichten Stellungnahmen des Wirtschaftsministeriums überhaupt nicht aufgeführt.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:
1.       Mit welcher Begründung wurde davon abgesehen, die Stellungnahmen der genannten Gliederungen und Fraktionen in die Liste der eingereichten Stellungnahmen aufzunehmen?
2.       Welche weiteren Stellungnahmen (Einreicher und Gegenstand der Stellungnahme) sind nicht in die Liste der eingereichten Stellungnahmen aufgenommen worden?
3.       Wie lautet hier jeweils der Grund für die Nichtaufnahme in die Liste der eingereichten Stellungnahmen?
4.       Inwieweit werden die eingereichten, jedoch nicht in der Auflistung der eingegangenen Stellungnahmen aufgeführten Stellungnahmen bei der Auswertung der eingereichten Stellungnahmen zur Änderung des LEPs berücksichtigt?