Sind öffentlich geförderte Wallboxen mit Smart-Meter-Geräten kompatibel?

Kleine Anfrage von Wibke Brems

Portrait Wibke Brems 5-23

Der verpflichtende, flächendeckende Einbau von Smart-Metern ist nach jahrelanger Verzögerung Ende Januar 2020 gestartet. Innerhalb von acht Jahren müssen die Messstellenbetreiber nun etwa 4 Millionen Pflichteinbauten vornehmen. Intelligente Messeinrichtungen bzw. Smart-Meter können dabei helfen, Verfügbarkeiten von Elektrizität im System intelligent zu steuern und spielen damit bei der Umstellung auf Elektromobilität eine wichtige Rolle. So können Smart-Meter verhindern, dass zu viele Autos auf einmal tanken und das Netz überlasten und ermöglichen, dass Elektroautos automatisiert zu einem günstigen Zeitpunkt geladen werden. Dies ermöglicht Verbraucherinnen und Verbrauchern auch die Nutzung von günstigeren Stromtarifen und eine Senkung ihrer Energiekosten.
Für Verbraucher mit über 6.000 kWh Stromverbrauch gilt ab 2020 eine Einbaupflicht für Smart- Meter. Auf Grund des erhöhten Stromverbrauchs wird die Einbaupflicht auch auf viele Haushalte zutreffen, in denen ein Elektro-Auto mit Hilfe einer Wallbox zu Hause geladen wird. Laut Bundesregierung sind handelsübliche Wallboxen derzeit technisch jedoch noch nicht dafür ausgelegt, mit Smart-Metern zu kommunizieren. Dies hätte zur Folge, dass bereits installierte Wallboxen im privaten und öffentlichen Gebrauch im Zuge des Smart-Meter- Rollouts in den kommenden Jahren wieder ausgetauscht werden müssten.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:
1.         Wie viele Wallboxen wurden durch das Land Nordrhein-Westfalen seit 2017 gefördert? (Bitte getrennt angeben für die Gruppen Privatpersonen, Kommunen und Unternehmen sowie nach Jahren)
2.         Wie viele Landesfördermittel wurden für diese Wallboxen genehmigt? (Bitte getrennt angeben für die Gruppen Privatpersonen, Kommunen und Unternehmen sowie nach Jahren)
3.         Wie viele der geförderten Wallboxen sind dafür ausgelegt, mit Smart-Metern zu kommunizieren? (Bitte getrennt angeben für die Gruppen Privatpersonen, Kommunen und Unternehmen sowie nach Jahren)
4.         Können Antragssteller, die bereits eine öffentliche Förderung für nicht Smart-Meter kompatible Wallbox-Geräte bekommen haben, sich erneut um Landesfördermittel bewerben, wenn ein Austausch zu einer Smart-Meter-kompatiblen Wallbox notwendig wird?
5.         Wie viele der öffentlich geförderten Ladesäulen im öffentlichen Raum müssen im Zuge der Smart-Meter-Einführung ausgetauscht werden?