Schutz des Trink- und Grundwassers in NRW bei Landesgrenzen nahen Genehmigungsverfahren zu Unkonventionellem Erdgas mit dem Fracking-Verfahren

Kleine Anfrage 381:

Portrait Wibke Brems 5-23

Die mögliche Gewinnung von unkonventionellem Erdgas mit der Fracking-Methode sorgt bei Bürgerinnen und Bürger in den letzten Jahren für erhebliche Verunsicherung. Vor allem die potentielle Gefährdung von Trink- und Grundwasser sowie die Kontaminierung des Unter-grunds durch den Einsatz von gesundheitsschädlichen, umwelt- und wassergefährdenden sowie krebserregenden Chemikalien wie auch die teilweise in Niedersachsen schon prakti-zierte Entsorgung des so genannten Flow-Backs mittels Versenkbohrungen sind dabei ein großer Anlass zur Besorgnis.
Die Genehmigungen der Aufsuchung und Gewinnung von Erdgas aus unkonventionellen Lagerstätten werden von den Ländern in den jeweiligen Behörden durchgeführt.
Aktuell liegt z.B. in Hessen der Antrag für das Erlaubnisfeld „Adler-South APP“ der Firma BNK zur Entscheidung vor. Das darin beschriebene Gebiet grenzt an die nordrhein-westfälischen Kreise Höxter, Hochsauerlandkreis und Siegen-Wittgenstein.
In Niedersachsen fanden bereits nahe der nördlichen Landesgrenze Explorationsbohrungen statt, so beispielsweise durch die Firma Exxon Mobil in Bad Laer, angrenzend an die nord-rhein-westfälischen Kreise Gütersloh und Warendorf.
Während in NRW bis zur abschließenden Bewertung der Risiken keine Genehmigungen vorgenommen werden, ist der Einsatz der oben beschriebenen Chemikalien im Zuge des Fracking-Verfahrens wenige hundert Meter hinter der nordrhein-westfälischen Landesgrenze zu befürchten. Die Auswirkungen möglicher Kontaminierungen, ob ober- oder unterirdisch, könnten sich dann nicht nur auf kleine Bereiche beschränken. Damit könnten auch Gebiete über die jeweiligen Landesgrenzen hinaus betroffen sein.
Aus diesem Grund bitte ich die Landesregierung um die Beantwortung folgender Fragen:
1. Welche grenznahen Genehmigungsverfahren in anderen Bundesländern sind der Lan-desregierung bekannt?
2. In welcher Form wurden die Landesregierung NRW sowie die unteren Wasserbehör-den der betroffenen NRW-Kreise an der Landesgrenze im Zuge der Genehmigungs-verfahren von den jeweiligen Genehmigungsbehörden in Niedersachsen und Hessen beteiligt?
3. Im Falle einer Beteiligung nordrhein-westfälischer Behörden: Wie ist die Position der Landesregierung bei solchen Beteiligungen?
4. Im Falle einer Nichtbeteiligung nordrhein-westfälischer Behörden: Wie stellt sich die Landesregierung eine zukünftige Verwaltungspraxis vor, um länderübergreifend eine Gefährdung für Trink- und Grundwasser ausschließen zu können?
Wibke Brems