Schaut die Landesregierung zu, wie RWE gegen geltende Genehmigungen verstößt und sich über den Entwurf einer neuen Leitentscheidung hinwegsetzt?

Kleine Anfrage von Wibke Brems

Portrait Wibke Brems 5-23

Im Genehmigungsbescheid der Bezirksregierung Arnsberg vom 20.12.2019 für den Hauptbetriebsplan Garzweiler II von 01.01.2020 bis 31.12.2022 heißt es unter der Nummer 21: „Die jährlichen Rodungs- und Abholzungsmaßnahmen dürfen nur in den beiden dem bergbaulichen Inanspruchnahmejahr vorlaufenden Rodungsperioden (01.10.-28.02.) erfolgen.“
Zudem heißt es im Entwurf der Leitentscheidung der Landesregierung zur Zukunft der Braunkohle im Rheinischen Revier in Entscheidungssatz 5: „Der Gewinnungsbetrieb von Garzweiler II ist unter Berücksichtigung des KVBG innerhalb des künftigen Abbaubereichs so zu gestalten, dass eine Flächeninanspruchnahme im Tagebauvorfeld auf den zur Erbringung der Kohleförderung in der benötigten Menge zwingend notwendigen Umfang beschränkt und zeitlich vorrangig zunächst auf die Inanspruchnahme bereits unbewohnter Ortschaften ausgerichtet wird.“
Weder ist eine bergbauliche Inanspruchnahme der Ortschaft Lützerath in den kommenden zwei Jahren geplant, noch handelt es sich um eine unbewohnte Ortschaft. Trotzdem führt RWE in dem Ort aktuell Rodungen durch.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:
1.         Welche Kenntnisse hat die Landesregierung über Rodungen bzw. Baumfällungen in der Ortschaft Lützerath?
2.         Inwiefern sind die Rodungen bzw. Baumfällungen in Lützerath aus Sicht der Landesregierung von der Hauptbetriebsplanzulassung vom 20.12.2019 gedeckt?
3.         Wann ist nach Kenntnis der Landesregierung eine bergbauliche Inanspruchnahme der Ortschaft Lützerath durch RWE geplant?
4.         Inwiefern stehen die Rodungen bzw. Baumfällungen in der Ortschaft Lützerath nach Ansicht der Landesregierung den Festlegungen in Entscheidungssatz 5 des Entwurfes für eine neue Leitentscheidung entgegen?
5.       Welche Konsequenzen wird die Landesregierung aus der Tatsache ziehen, dass sich RWE offensichtlich bereits vor dem endgültigen Beschluss einer neuen Leitentscheidung bewusst über die dortigen Festlegungen hinwegsetzt?