Rodungen am Hambacher Wald trotz laufender Gutachten: Warum hat die Landesregierung wieder nicht verhindert, dass RWE Fakten schafft?

Kleine Anfrage von Wibke Brems

Portrait Wibke Brems 5-23

RWE hat am 1.12.2021 in der Nähe des Hambacher Waldes großflächige Rodungsarbeiten durchgeführt, u.a. wurde das sogenannte „Bochheimer Wäldchen“ vollständig zerstört. Aus Umweltschutzsicht war dieses Waldstück ein wichtiger Trittstein um das Ziel einer Wiedervernetzung der Reste der Bürgewälder zwischen dem Hambacher Wald und der Steinheide zu ermöglichen. RWE begründet die Rodung mit der Vorbereitung der Gewinnung von Abraum zur Modellierung des Böschungssystems des Tagebaus Hambach. Die Bergbehörde erteilte RWE Anfang 2021 für das Gebiet eine Hauptbetriebsplanzulassung. Die Landesregierung sah darin damals keinen Widerspruch zur Leitentscheidung, wie aus der Antwort auf die Kleine Anfrage 5173 vom April 2021 hervorgeht. Dies bleibt verwunderlich, da sie selbst einräumt, dass der Braunkohlenausschuss die Planungen überprüfen solle:

„Wie im Entwurf der Leitentscheidung vom 6. Oktober 2020 und unverändert in der von der Landesregierung am 23. März 2021 beschlossenen Leitentscheidung zu Entscheidungssatz 7 ausgeführt, sind im Braunkohlenplanänderungsverfahren für Hambach in der Zuständigkeit des Braunkohlenausschusses in Köln das Dargebot der Abraummassen, die Massenbilanz, die Eignung der Massen zu den vorgesehenen Zwecken und ihre Herkunft zu überprüfen. Dabei sind jeweils flächenschonende Alternativen und weitere Optimierungsmöglichkeiten zu betrachten.“ (https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD17-13574.pdf)

Auf der Grundlage der Leitentscheidung und trotz der erteilten Betriebsplanzulassung hat der Braunkohlenausschuss in der Folge ein Gutachten vergeben, das die Planungen von RWE kritisch prüfen sollte. RWE behauptete nun im Zuge der Rodungen, dieses Gutachten hätte die Notwendigkeit der Abraumgewinnung im Bereich der erfolgten Rodungen bestätigt. Zwar wurde ein Zwischenbericht des Gutachtens im Arbeitskreis Hambach des Braunkohlenausschusses vorgestellt, jedoch handelt es sich weder um die Endversion noch ist das Gutachten öffentlich zugänglich. Es ist wie so oft: RWE schafft Fakten, bevor Entscheidungen endgültig getroffen wurden und die Landesregierung unternimmt nicht einmal einen Versuch, die Interessen der Allgemeinheit vor denen von RWE zu schützen.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

  1. Inwiefern hatte die Landesregierung im Vorfeld der Rodungen durch RWE Kenntnis von den Planungen des Unternehmens?
  2. Wie bewertet die Landesregierung das Verhalten des Unternehmens, trotz laufender Untersuchungen über die Notwendigkeit der Abraumgewinnung in dem betreffenden Gebiet Rodungen durchgeführt zu haben?
  3. Welche Maßnahmen hat die Landesregierung ergriffen, um RWE von den Rodungen am 1.12.2021 abzuhalten?
  4. Seit wann hat die Landesregierung Kenntnis von den Endergebnissen des Gutachtens im Auftrag des Braunkohlenausschusses?
  5. Wann wird die Endversion des Gutachtens der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden?