Räumung der Baumhäuser im Hambacher Wald im Sommer 2018: Wann wurden das Kabinett und das Bauministerium involviert?

Kleine Anfrage von Wibke Brems, Verena Schäffer, Horst Becker und Mehrdad Mostofizadeh

Portrait Wibke Brems 5-23

Aus der Antwort der Landesregierung vom 4. April 2019 (Drucksache 17/5672) auf unsere Kleine Anfrage 2120 (Drucksache 17/5310) wurde öffentlich, dass sich zunächst das Innenministerium federführend mit den Möglichkeiten einer Räumung des Hambacher Waldes beschäftigte und auch das erste juristische Gutachten am 10. August 2018 beauftragte. Im weiteren Verlauf ging die Federführung jedoch auf das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung über, welches das zweite Rechtsgutachten am 31. August 2018 beauftragte und auch schließlich die Räumung der Baumhäuser im Hambacher Wald veranlasste. Es stellt sich jedoch die Frage, in welcher Weise das Kabinett in die Vorgänge eingebunden war.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:
1.           Wann befasste sich das Kabinett in welcher Form mit der Räumung des Hambacher Waldes im Zeitraum vom 1. Juli 2018 bis 31. Oktober 2018? (Bitte genau mit Datum und Inhalt auflisten)
2.           Wie lauten die getroffenen Beschlüsse des Kabinetts in dieser Angelegenheit?
3.           Zu welchem Zeitpunkt involvierte das Innenministerium das Bauministerium mit welchem Ziel?
4.           Wann wurden welche Ministerien mit welchem Ziel durch wen zur Räumung der Baumhäuser im Hambacher Wald kontaktiert?
5.           Welche Gespräche von Ministerin Scharrenbach gab es zu der Möglichkeit über das Bauordnungsrecht die Räumung der Baumhäuser im Hambacher Wald zu ermöglichen? (Bitte jeweils Datum, Gesprächsinhalte und Gesprächsteilnehmerinnen und -teilnehmer auflisten)