Psychologische und psychiatrische Betreuung in den Justizvollzugsanstalten

Kleine Anfrage von Stefan Engstfeld, Sigrid Beer und Berivan Aymaz

Portrait Berivan Aymaz 2021

Psychische Erkrankungen und Störungen sind bei Untersuchungsgefangenen und Gefangenen in den Justizvollzugsanstalten weitaus verbreiteter als in der Allgemeinbevölkerung. Auch die Zahl der Suizide liegt bei (Untersuchungs-)Gefangenen um ein Vielfaches höher als in der Allgemeinbevölkerung. Das führt zu einem großen Bedarf an psychologischer und psychiatrischer Hilfe. Leider ist das Behandlungsangebot für Gefangene nach wie vor quantitativ unzureichend, was die psychisch kranken Gefangenen, aber auch Mitgefangene sowie Bedienstete und den gesamten Vollzugsalltag stark belastet.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:

  1. Auf welchem Weg können Untersuchungsgefangene und Strafgefangene in den Justizvollzugsanstalten psychologische oder psychiatrische Hilfe einfordern (Ansprechpersonen, Vertraulichkeit, schriftlich oder mündlich, in welchen Sprachen)?
  2. Auf welchem Weg können psychologische und psychiatrische Angebote von Gefangenen eingefordert und in Anspruch genommen werden, die kein oder wenig Deutsch sprechen?
  3. Wie viele Gefangene erhielten dieses Jahr bereits psychologische oder psychiatrische Betreuung und Behandlung?
  4. In welchem Umfang wurde dabei Telemedizin in den verschiedenen Justizvollzugsanstalten genutzt?
  5. Wie ist die Verlegung von psychisch auffälligen Gefangenen geregelt: wie werden Informationen über den psychischen Zustand zwischen den Anstalten ausgetauscht und wie wird sichergestellt, dass Therapien und Behandlungen nach einer Verlegung unverzüglich fortgesetzt werden können?