Die Fraktionen von SPD und GRÜNEN hatten im September 2016 die Landesregierung aufgefordert, die Nutzung der Potenziale zur Solarenergienutzung auf landeseigenen Liegenschaften zu prüfen und wo möglich zeitnah zu nutzen (Drucksache 16/12856). Minister Prof. Dr. Pinkwart hat in der Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Energie und Landesplanung am 24.01.2018 in seinem Bericht zum Thema „Klimaneutrale Landesverwaltung – Stand der Planungen und Umsetzung“ verkündet, dass eine schriftliche Potenzialstudie zur Nutzung von Photovoltaikanlagen auf Liegenschaften im Besitz des Bau- und Liegenschaftsbetriebes NRW (BLB) dem Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen vorliegt (Vorlage 17/511). Demnach sei der überwiegende Teil der BLB-Liegenschaften für die Photovoltaiknutzung geeignet und auf allen diesen Flächen wirtschaftliche Photovoltaikanlagen umsetzbar. Offen bleiben hingegen die detaillierten Ergebnisse der Potenzialstudie, welche konkreten Planungen existieren und ob bereits Projekte umgesetzt wurden.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:
1. Wann wird die Potenzialstudie dem Landtag zur Verfügung gestellt?
2. Was sind die detaillierten Ergebnisse der Potenzialstudie zur Photovoltaiknutzung auf Gebäuden des BLB NRW?
3. Welche Potenziale ergeben sich auf den landeseigenen Gebäuden? (Bitte Gesamtpotenzial angeben sowie das Potenzial auf Ministerien und Hochschulen separat angeben)
4. Wie werden welche möglichen Hinderungsgründe für die Installation von Solarstromanlagen zeitnah behoben?
5. Wie ist der weitere Ablauf der Installationen geplant, der sicherstellt, dass, wie im oben genannten Antrag (Drucksache 16/12856) gefordert, alle wirtschaftlichen Potenziale, inklusive der zusätzlichen 10 Pilotprojekte bei Hochschulgebäuden, bis spätestens Ende 2020 umgesetzt werden?