Photovoltaik-Anlagen auf den Dächern des Campus Poppelsdorf der Universität Bonn?

Kleine Anfrage von Arndt Klocke, Wibke Brems, Matthi Bolte-Richter

Portrait Wibke Brems 5-23

Der Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW stellte kürzlich auf dem Poppelsdorfer Campus der Universität Bonn mehrere Institutsneubauten fertig, weitere sind in Planung und Ausführung. Manche der neuen Gebäude nutzen Geothermie zur Heizung bzw. Kühlung. Bislang ist aber auf keinem der fertiggestellten und bereits bezogenen Gebäude Photovoltaik realisiert. Dabei ist im Klimaschutzgesetz NRW das Ziel einer klimaneutralen Landesverwaltung bis zum Jahr 2030 gesetzlich festgeschrieben. Wie vor diesem Hintergrund noch Neubauten ohne Photovoltaiknutzung realisiert werden können, erscheint erklärungsbedürftig. Auch stellt sich vor dem Hintergrund des aktuellen Falles in Bonn die Frage, welche tatsächliche Wirkung der Kabinettsbeschluss vom 19.03.2019 zum Ausbau der Photovoltaik im Einflussbereich des BLB hat.
Gerade die mehrstöckigen Universitätsgebäude mit hohem Stromverbrauch am Tag und üppigen Flachdachfreiflächen erscheinen ideal, auch weil der Stromverbrauch zeitlich der Produktion ähnelt und dadurch eine hohe Eigenverbrauchsquote zu erwarten ist.
An anderen Universitätsstandorten, wie z. B. dem Gebäude der Geowissenschaften in Münster, wurden ein sehr umfassendes Strom-Wärme-Wasser-Nachhaltigkeitskonzept und sogar die Begrünung der Dachflächen realisiert.
In diesem Zusammenhang fragen wir die Landesregierung:
1.           Warum wurden auf den Neubauten des Campus Poppelsdorf keine Photovoltaikanlagen installiert?
2.           Plant der Bau- und Liegenschaftsbetrieb (BLB) des Landes bzw. die Universität selbst, die Gebäude nachträglich mit Photovoltaikanlagen auszustatten?
3.           Gibt es die Möglichkeit, die Flachdächer der Gebäude beispielsweise örtlichen Bürgerenergiegenossenschaften zur Nutzung mit Photovoltaik zur Verfügung zu stellen?
4.           Wie oben erwähnt, gibt es in NRW Hochschulgebäude, die u. a. Photovoltaik zur Stromversorgung nutzen. Warum ist dies nicht Standard beim Neubau von Hochschulgebäuden?
5.           Wie sorgt die Landesregierung dafür, dass zukünftig alle Neubauten von Hochschulen durch den BLB mit Photovoltaikanlagen ausgestattet werden?