Perspektive der Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge in Essen

Kleine Anfrage von Mehrdad Mostofizadeh und Berivan Aymaz

Portrait Berivan Aymaz 2021

Am 29. Oktober 2014 beschloss der Rat der Stadt Essen auf Anfrage des Landes Nordrhein- Westfalen den Bau einer Erstaufnahmeeinrichtung (EAE) für Flüchtlinge auf dem ehemaligen
„Kutel“-Betriebsgelände an der Hammer Straße in Essen-Fischlaken. Im Auftrag der Stadt Essen wurden hier von der GVE Grundstücksverwaltung Stadt Essen GmbH zehn Wohngebäude für bis zu 800 Asylbewerberinnen und -bewerber sowie weitere Multifunktionsgebäude und Räumlichkeiten für die Registrierung und die Gesundheitsuntersuchung von Flüchtlingen gebaut. Auf dem Gelände sind auch eine Registrierungsstelle (REG) sowie eine Außenstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) untergebracht. Die Stadt Essen hat mit dem Land Nordrhein-Westfalen am 16. Januar 2015 einen Mietvertrag zur kostendeckenden Überlassung der EAE für 25 Jahr unterzeichnet.
Am 24.04.2018 hat die Landesregierung in einem Kabinettsbeschluss beschlossen, das Aufnahmesystem zur Steuerung von asylsuchenden Flüchtlingen in Nordrhein-Westfalen umzustellen. Der Stufenplan sieht unter anderem die Schaffung einer landesrechtlichen Regelung zur Verlängerung der Aufenthaltszeit in Landeseinrichtungen auf bis zu 24 Monate auf Grundlage von §47 Abs. 1b AsylG bei „offensichtlich unbegründeten oder unzulässigen Asylanträgen“ vor.
Im Koalitionsvertrag auf Bundesebene von CDU, CSU und SPD vom 07.02.2018 heißt es:
„Menschen, die in Deutschland Schutz suchen, brauchen Asylverfahren, die schnell, umfassend und rechtssicher bearbeitet werden. Deren Bearbeitung erfolgt künftig in zentralen Aufnahme-, Entscheidungs- und Rückführungseinrichtungen, in denen BAMF, BA, Jugendämter, Justiz, Ausländerbehörden und andere Hand in Hand arbeiten. In den AnKER- Einrichtungen sollen Ankunft, Entscheidung, kommunale Verteilung bzw. Rückführung (AnKER) stattfinden.“
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:

  1. Welche konkreten Änderungen plant die Landesregierung am Standort der Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge an der Hammer Straße in Essen-Fischlaken im Hinblick auf die Umsetzung des vom Landeskabinett beschlossenen Stufenplans?
  2. Soll die Einrichtung künftig vorwiegend der dauerhaften Unterbringung von Flüchtlingen aus sog. sicheren Herkunftsstaaten dienen?
  3. Gibt es Überlegungen, an dem Standort eine sog. AnKER-Einrichtung (Ankunft, Entscheidung, kommunale Verteilung bzw. Rückführung an einem Ort) einzurichten?
  4. Inwieweit besteht ein Mitentscheidungsrecht der Stadt Essen bei der generellen Frage einer Umwandlung des Standortes?