Otto-Langen Quartier in Köln-Mülheim

Kleine Anfrage von Arndt Klocke und Berivan Aymaz

Portrait Berivan Aymaz 2021

Die Landesregierung lehnt leider schon seit längerem den Wunsch der Stadt Köln ab, die landeseigenen Flächen, die sich in der Verwaltung von NRW.Urban im Otto-Langen-Quartier in Köln-Mülheim befinden, im Rahmen einer Direktvergabe an die Stadt Köln zu verkaufen. § 15 Absatz 3 HHG 2020 besagt, dass Grundstücke direkt und ohne öffentliche Ausschreibung an Gemeinden und Gemeindeverbände oder mehrheitlich kommunale Gesellschaften verkauft werden können. Dieser Paragraph könnte im vorliegenden Fall zur Anwendung kommen.

Begründet wird die Verweigerung einer Direktvergabe von der Landesregierung mit haushalts-und beihilferechtlichen Gründen. Stattdessen soll ein wettbewerbliches Verkaufsverfahren initiiert werden, das die städtebaulichen Ziele der Stadt Köln berücksichtigen soll. Faktisch bedeutet das, dass die Flächen nach einem Bieterverfahren zu Höchstpreisen an private Investoren verkauft werden. Angesichts des sich weiter anspannenden Wohnungsmarktes in Köln und dem großen Defizit an bezahlbarem Wohnraum für Menschen mit niedrigem oder mittlerem Einkommen ist dieses Vorgehen des Landes völlig kontraproduktiv. Denn wenn neben den erforderlichen 30 Prozent gefördertem Wohnraum auch noch kulturelle, gemeinwohlorientierte sowie gewerbliche Einrichtungen realisiert werden sollen, so wie im städtebaulichen Konzept laut Wettbewerbsverfahren als erforderlich beschrieben, bzw. vom Rat beschlossen, ist der Gewinnerwartungsdruck auf die frei finanzierten Wohneinheiten entsprechend hoch, damit sich der Invest überhaupt rechnet. Dies treibt die Mieten für Normalverdienende in unerschwingliche Höhen und hat negative Auswirkungen auf das Mietniveau des gesamten Kölner Wohnungsmarktes.

In diesem Zusammenhang bitten wir die Landesregierung um die Beantwortung folgender Fragen:

  1. Welche Bedingungen muss die Stadt Köln erfüllen, damit sie die Flächen des Otto-Langen-Quartiers per Direktvergabe erhalten kann?
  2. Wie viel Gewerbe darf im Rahmen einer Direktvergabe auf dem Gelände entstehen, unter Berücksichtigung der Tatsache, dass die Fläche direkt an den Mülheimer Hafen grenzt, was nach geltender Fachplanung einen Schutzabstand von 300 m zwischen Wohnungsbau und den Gefahrgutliegeplätzen nach sich zieht?
  3. Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung, in Verkaufswettbewerbsverfahren um landeseigene Flächen dem besten Konzept und nicht dem Meistbietenden den Zuschlag für den Flächenerwerb zu gewähren?
  4. Aus welchen Gründen hält die Landesregierung immer noch an einem Verkauf von landeseigenen Flächen nach Höchstpreis fest, obwohl gerade die hohen Baulandpreise eine der Hauptursachen für die stark gestiegenen Erstbezugsmieten in den Ballungszentren sind?
  5. Was unternimmt die Landesregierung, um mit einem strategischen Flächenmanagement der landeseigenen Flächen die Kommunen bei der Bekämpfung von Wohnungsnot und überhitzten Bauflächenpreisen zu unterstützen?