NRW steht an der Seite von Menschenrechtsverteidigerinnen und -verteidigern: Ein humanitäres Aufnahmeprogramm für besonders schutzbedürftige Personen ein­richten

Antrag der GRÜNEN im Landtag

Portrait Berivan Aymaz 2021

I. Ausgangslage

Seit den 1990er-Jahren lässt sich weltweit eine stetige Zunahme autokratischer Regime und damit eine Abnahme demokratisch regierter Länder beobachten. Und obwohl im Jahr 2020 noch 52 Prozent der Länder demokratisch regiert wurden, lebten bereits rund zwei Drittel der Weltbevölkerung in Autokratien. Das lässt sich damit erklären, dass sich einige besonders bevölkerungsreiche Staaten wie Indien, Brasilien oder die Türkei von demokratischen Grund­prinzipien verabschiedet haben. Aber auch Länder wie Polen und Ungarn haben autokrati­schen Tendenzen zuletzt stark nachgegeben.1

Seit der Machtübernahme der Taliban in Afghanistan im Sommer 2021 hat sich auch in diesem Land die Situation stark und besonders rapide verschlechtert. Neben der akuten humanitären Krise von Wirtschaftskollaps und Hungersnot leidet die Bevölkerung unter den Repressionsmaßnahmen des Taliban-Regimes. Insbesondere Menschen, die bis letztes Jahr für westliche Staaten in vielfältigen Funktionen tätig waren, sind davon betroffen und eine große Zahl von ihnen ist bereits von den Taliban ermordet worden.2 Aufgrund des zögerlichen Handelns der verantwortlichen Regierungen ist es nicht gelungen, alle Ortskräfte mitsamt ihren Familien rechtzeitig in Sicherheit zu bringen. Sie sitzen im Land fest und müssen Racheaktionen der Taliban fürchten. Aber auch Menschenrechtsaktivistinnen und -aktivisten, Frauenrechtlerinnen und Frauenrechtler oder Journalistinnen und Journalisten ohne direkte Verbindung zum Aus­land sind aufgrund ihres Engagements akut bedroht.

Und nicht erst, aber insbesondere seit dem russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine sehen wir auch in diesem Land massive Repressionen gegen all jene, die sich gegen die verbreche­rischen Taten der russischen Regierung aussprechen. Sie werden zu Tausenden verhaftet, während die Regierung gleichzeitig die Meinungs- und Medienfreiheit fast komplett einge­schränkt hat. Auch in den Jahren zuvor sind russische Menschenrechtsverteidigerinnen und -verteidiger teils bis ins Ausland verfolgt, inhaftiert, verschleppt, misshandelt und getötet wor­den.

So wie ihnen geht es weltweit vielen Menschen, die ihre Stimme erheben gegen Menschen­rechtseinschränkungen, Unterdrückung, staatliche Willkür und Gewalt. In Ländern wie Belarus, China, dem Iran oder der Türkei werden daher immer mehr Menschenrechtsverteidigerin­nen und -verteidiger ohne rechtsstaatlichen Prozess zu langen Gefängnisstrafen verurteilt o­der haben mit anderen staatlichen Repressalien zu kämpfen. Nicht selten kommt es vor, dass auch deutsche Staatsbürgerinnen und Staatsbürger im Ausland unrechtmäßig festgenommen, inhaftiert oder mit Ausreisesperren belegt werden. Diese Menschen freizubekommen, ist in der Regel nur mit hohem diplomatischen Aufwand und extremen psychischen und physischen Belastungen für die Betroffenen verbunden.

Wenn uns an einer internationalen Ordnung gelegen ist, die auf unveräußerlichen und unver-handelbaren Menschenrechten beruht, dann müssen wir diejenigen, die sich trotz aller Wider­stände genau dafür einsetzen, besonders schützen. Ihnen gilt unsere uneingeschränkte Soli­darität. Sie müssen im Fall akuter Bedrohung in NRW einen sicheren Zufluchtsort finden kön­nen, wo sie zur Ruhe kommen und frei von willkürlichen staatlichen Eingriffen ihrem Engage­ment nachgehen können. Dieses Recht muss selbstverständlich auch den Familien dieser Personen zuteilwerden, da diese sonst einer zusätzlichen Gefahr im Herkunftsland als Ziel von Erpressungsversuchen ausgesetzt wären.

Die Bundesregierung hat daher im Koalitionsvertrag festgehalten, die Aufnahme von gefähr­deten Menschenrechtsverteidigerinnen und -verteidigern zu vereinfachen. Das Land NRW sollte dieses wichtige Signal aufgreifen und aktiv unterstützen, indem es ein humanitäres Auf­nahmeprogramm für besonders schutzbedürftige Personen mit einer Kapazität von 300 Per­sonen pro Jahr einrichtet. Auch andere Bundesländer, wie beispielsweise Berlin, sind mit ähn­lichen Programmen bereits vorangegangen.

Für die Schutzsuchenden bietet sich dadurch nicht nur die Chance auf ein Leben in Freiheit und Sicherheit, sondern auch Bezugspunkte zum Herkunftsland durch bereits in NRW behei­matete Communities. Diese geben Halt in einer außergewöhnlich schwierigen Lebenssitua­tion, erleichtern die Integration vor Ort und eröffnen gleichzeitig Anknüpfungspunkte zur Her­kunftsgesellschaft, welche Menschenrechtsengagement weiterhin möglich machen.

Bei der Auswahl der Schutzsuchenden sollte das Land auf die Expertise anerkannter Men­schenrechtsorganisationen zurückgreifen und in allen Phasen des Programms und der indivi­duellen Aufenthalte eng mit ihnen kooperieren. Weitere Kooperationsmöglichkeiten, beispiels­weise mit Hochschulen, sind zu prüfen.

§ 23 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz ermöglicht es, dass die Schutzbedürftigen mit einem gesicher­ten Aufenthaltstitel aus humanitären Gründen hier sein können, ohne ein Asylverfahren durch­laufen zu müssen. Die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis erfolgt im Einvernehmen mit den zuständigen Bundesbehörden.

II. Der Landtag stellt fest:

  1. Das Land NRW steht solidarisch an der Seite von Menschenrechtsverteidigerinnen und – verteidigern weltweit.
  2. Menschenrechtsverteidigerinnen und -verteidiger sind in autokratischen Staaten einer be­sonderen Bedrohungslage ausgesetzt und bedürfen daher spezieller Schutzmaßnahmen. Diese können einen Aufenthalt in NRW einschließen.

III. Der Landtag beschließt:

Der Landtag fordert die Landesregierung auf

  1. ein humanitäres Aufnahmeprogramm mit einer Kapazität von mindestens 300 Personen pro Jahr für besonders schutzbedürftige Personen einzurichten, u.a. für Menschenrechts­verteidigerinnen und -verteidiger, Frauenrechtlerinnen und Frauenrechtler, Medien- und Kulturschaffende.
  2. Partnerorganisationen für Aufbau und Durchführung des Programms zu identifizieren und für eine Kooperation zu gewinnen.
  3. dem Landtag einmal jährlich – unter Wahrung der Anonymität und ggf. unter Beachtung weiterer notwendiger Maßnahmen zum Schutz der Betroffenen und ihrer Familien – über den Umsetzungsstand des Programms zu berichten.

 

1 Bundeszentrale für politische Bildung 2021, abrufbar unter https://www.bpb.de/apuz/zustand-der-de-mokratie-2021/335439/demokratie-in-gefahr#footnode13-13

2 https://www.spiegel.de/ausland/afghanistan-taliban-haben-laut-uno-mehr-als-100-ortskraefte-und-ex-regierungsmitarbeiter-getoetet-a-155ecdb7-a7fe-484d-9377-4dc5aae11e2a