Entschließungsantrag zum Antrag der FDP-Fraktion „Binnenschifffahrt ins Zentrum stellen – Die Nationale Maritime Konferenz 2025 muss in Nordrhein-Westfalen stattfinden Drucksache 18/9467 (Neudruck)
I. Ausgangslage
Die Binnenschifffahrt hat eine immense wirtschaftliche Bedeutung für Nordrhein-Westfalen. Dabei ist neben dem Rhein das westdeutsche Kanalnetz von entscheidender Bedeutung. Insbesondere für die dort ansässigen Unternehmen ist die Binnenschifffahrt von großer Bedeutung. Sie spielt eine essenzielle Rolle bei dem Transport von Rohstoffen und Gütern. Sie ist ein bedeutender Standortfaktor. Aktuell werden knapp über 20 Prozent der Güterverkehre über Wasserwege transportiert.
Grundvoraussetzung für eine funktionierende Binnenschifffahrt ist eine leistungsfähige Infrastruktur der Wasserstraßen und der Häfen. Erhalt und Ausbau dieser Infrastruktur liegen in der Verantwortung des Bundes.
Zur Unterstützung der maritimen Wirtschaft führt die Bundesregierung seit dem Jahr 2000 alle zwei Jahre die Nationale Maritime Konferenz (NMK) durch. Diese zweitägige Konferenz wird jeweils in Kooperation mit einem Bundesland an wechselnden Orten durchgeführt. Die bisherigen Austragungsorte waren primär Küstenstädte oder Hafenstädte wie Emden, Rostock, Lübeck, Bremen, Hamburg oder Kiel.
Bereits im Jahr 2018 gab es den politischen Wunsch, die NMK als Kooperationspartner in Nordrhein-Westfalen durchzuführen. Nordrhein-Westfalen eignet sich deshalb ganz besonders als Ausrichter einer NMK, da sich in Duisburg der größte Binnenhafen der Welt befindet.
Partnerland des Bundes wurde im Jahr 2019 Baden-Württemberg: Die 11. Nationale Maritime Konferenz fand in Friedrichshafen und damit erstmals in einem Binnenland statt.
Infolgedessen konnte der besondere Stellenwert der deutschen maritimen Wirtschaft zusätzlich aus dem Blickwinkel eines Binnenlandes betrachtet werden.
Denn Binnenhäfen sind auf eine enge Kooperation im paneuropäischen Wasserstraßennetz und den Seehäfen angewiesen. Hinzu kommt die Bereitstellung einer Verkehrsinfrastruktur, die die Lieferverkehre zu und von den Binnenhäfen auch bei geringeren Wasserständen sicherstellt.
II. Beschlussfassung
Der Landtag stellt fest:
- Die Binnenschifffahrt und die Wasserstraßen haben eine enorme Bedeutung für den Wirtschaftsstandort Nordrhein-Westfalen.
- Der Erhalt und der Ausbau der Wasserstraßen liegen in der Verantwortung des Bundes.
- Für ein funktionsfähiges Wasserstraßennetz mit entsprechender Hafeninfrastruktur ist eine enge Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern wichtig.
- Die Nationale Maritime Konferenz (NMK) ist eine wichtige Veranstaltung zur Unterstützung der maritimen Wirtschaft. Die Entscheidung über den Austragungsort wird auf Vorschlag des Nationalen Maritimen Koordinators durch den Bundeskanzler getroffen, der die Schirmherrschaft für die Konferenz innehat.
- Der Landtag begrüßt, dass sich das zuständige NRW-Verkehrsministerium bereits sehr dafür eingesetzt hat, Duisburg als nächsten Austragungsort festzulegen.
Der Landtag beauftragt die Landesregierung aus vorhandenen Mitteln,
- den Einsatz für die Wettbewerbsfähigkeit der Binnenschifffahrt Nordrhein-Westfalen unvermindert fortzusetzen,
- sich bei der Bundesregierung weiterhin für eine starke Infrastruktur Wasserstraße einzusetzen,
- Initiativen, zur Ausrichtung der Nationalen Maritimen Konferenz möglichst schon in 2025 in Nordrhein-Westfalen am Standort Duisburg weiterhin zu unterstützen, und als Kooperationspartner bei der Ausrichtung zur Verfügung zu stehen.