Nordrhein-Westfalen investiert in den Kampf gegen Finanzkriminalität und Terrorismusfinanzierung

Antrag der Fraktionen von CDU und Grünen im Landtag

Portrait Simon Rock

I. Ausgangslage

Der intensive Einsatz gegen Steuer- und Finanzkriminalität sowie die Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung in all ihren Facetten ist bereits seit vielen Jahren ein wichtiges Ziel in un­serem Land.

Im Januar folgt der zweite und abschließende Schritt zum Aufbau des Landesamts zur Be­kämpfung der Finanzkriminalität Nordrhein-Westfalen (LBF NRW). Es soll einen wichtigen Bei­trag zur Zerschlagung krimineller Strukturen leisten. Hierzu ist es durch seine dezentrale Or­ganisation und seine agile Struktur optimal aufgestellt.

Bereits seit 2018 existiert in Nordrhein-Westfalen eine Task Force als ständiger Arbeitsver­bund der Ministerien des Innern, der Justiz und der Finanzen. Diese Ermittlungseinheit bringt Expertinnen und Experten des Landeskriminalamts, der Staatsanwaltschaft Düsseldorf und der Steuerfahndung mit dem Ziel zusammen, illegale Finanzierungsquellen Organisierter Kri­minalität und von Terrorismus zu verfolgen. Der finanzverwaltungsseitige Teil der Task Force besteht aus vier Ermittlungsgruppen, in denen insbesondere Phänomene aus den Bereichen Geldwäsche, Organisierte Kriminalität, Terrorfinanzierung und Cybercrime ins Visier genom­men werden. Der aus der Finanzverwaltung stammende Teil der Task Force wird durch seine Integration in das LBF NRW strukturell weiter gestärkt. Dadurch wird eine direkte Verbindung der Task Force mit den anderen Sondereinheiten der nordrhein-westfälischen Steuerfahndung sichergestellt bzw. weiter gefestigt, wie beispielsweise die Ermittlungsgruppe Cybercrime der Task Force mit dem IT-Kompetenzzentrum im LBF NRW.

Durch personelle Aufstockungen in den Bereichen der Polizei, der Staatsanwaltschaften und der Steuerfahndung kann die gemeinsame Abwehr von Finanzkriminalität und Terrorismusfinanzierung weiter intensiviert werden. Dazu wurden 20 neue Stellen im Einzelplan des Minis­teriums der Justiz zur effektiveren Bekämpfung von Finanzkriminalität geschaffen. Es folgen jeweils 15 neue Stellen im Einzelplan des Ministeriums des Innern für die Polizei sowie im Einzelplan des Ministeriums der Finanzen zur weiteren Stärkung des LBF NRW. Insgesamt soll der Bereich der Bekämpfung von Finanzkriminalität und Terrorismusfinanzierung somit um 50 neue Stellen aufgestockt werden. Das zeigt eindrücklich, dass Finanzkriminalität sowie

Terrorismusfinanzierung in Nordrhein-Westfalen keinen Platz haben, bekämpft und aufgeklärt werden müssen.

II.Beschlussfassung
Der Landtag stellt fest:

  • Der Kampf gegen Steuer- und Finanzkriminalität sowie Terrorismusfinanzierung hat in Nordrhein-Westfalen eine partei- und ressortübergreifende Tradition. Bereits seit 2018 bündeln Expertinnen und Experten des Landeskriminalamts, der Staatsanwaltschaft Düsseldorf und der Steuerfahndung ihre Kräfte in einem ständigen Arbeitsverbund (Task Force).
  • Auf verstärkte, globale Aktivitäten der Organisierten Kriminalität reagiert Nordrhein-Westfalen strukturell durch die Gründung eines Landesamts zur Bekämpfung der Fi­nanzkriminalität und insbesondere auch personell.
  • Mit dem Ziel der Zerschlagung krimineller Strukturen durch die Unterbindung ihrer Fi­nanzflüsse stärkt Nordrhein-Westfalen Polizei, Justiz und Finanzverwaltung gleicherma­ßen.
  • Durch eine noch weitergehende Fokussierung auf die Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung stellt sich Nordrhein-Westfalen verstärkt allen Erscheinungsformen von Ter­rorismus entgegen. In diesem Zusammenhang sollen das Thema Kryptowerte und das Phänomen des „Underground-Bankings“ noch stärker in den Blick genommen sowie die Einsatzmöglichkeiten von Künstlicher Intelligenz in diesem Bereich eruiert werden.

Der Landtag beauftragt die Landesregierung,

  • Die erfolgreiche Arbeit der Task Force aus Polizei, Justiz und Finanzverwaltung – be­sonders mit dem LBF NRW – fortzuführen. Zur weiteren Stärkung der Bekämpfung der Finanzkriminalität und Terrorismusfinanzierung sind die insgesamt 50 neu geschaffenen Stellen mit hoher Priorität zeitnah durch Expertinnen und Experten zu besetzen.
  • Die strafrechtliche Aufklärung von Cum-Cum-Steuerbetrug konsequent fortzuführen und weiter auszubauen. Cum-Cum-Steuerbetrug stellt eine schwere Form der Finanzkrimi­nalität dar, die entschieden bekämpft werden muss. Aus diesem Grund wird das LBF NRW im nächsten Jahr zusätzliche Stellen erhalten und einen eigenständigen Bereich zur Aufarbeitung von Cum-Cum-Gestaltungen erhalten.
  • Sensibilität und Kompetenzen von Landesbeschäftigten der Polizei, Justiz und Finanz­verwaltung zur erfolgreichen Bekämpfung von Finanzierungsquellen Organisierter Kri­minalität und Terrorismus durch kontinuierliche Fort- und Weiterbildungen weiter zu stär­ken.
  • Durch eine intensive Öffentlichkeitsarbeit auf die nordrhein-westfälischen Strukturen zur Bekämpfung von Finanzkriminalität und Terrorismusfinanzierung aufmerksam zu ma­chen und mögliche Tätergruppen präventiv abzuschrecken.