Lokalen Einsatz für die Radverkehrsinfrastruktur fördern – Bürgerradwege

Antrag der Fraktionen von CDU und GRÜNE im Landtag

Portrait Martin Metz

I. Ausgangslage

Der Radverkehr hat in den letzten Jahren enorm an Bedeutung gewonnen. Für immer mehr Menschen stellt das Fahrrad eine gute Alternative zum motorisierten Verkehr dar und ist ein fest verankertes Fortbewegungsmittel im Alltag. Vor allem durch die Entwicklung von E-Bikes gewinnt das Fahrrad mehr und mehr an Attraktivität. War es bis vor einigen Jahren primär ein Fortbewegungsmittel für den jüngeren Teil unserer Gesellschaft, ermöglicht es heutzutage breiten Bevölkerungsgruppen mobil zu sein und auch weitere Strecken zurückzulegen. Dies trifft insbesondere auch auf ländliche Räume zu.

Damit das Potenzial des Fortbewegungsmittels Fahrrad in der Perspektive einer nachhaltigen Verkehrspolitik immer mehr ausgeschöpft werden kann, bedarf es einer angemessenen und sicheren Radverkehrsinfrastruktur.

Dafür entstehen in der Verantwortung von Straßen.NRW Radschnellverbindungen sowie Rad­wege an Bundes- und Landesstraßen. Zudem fördert das Land verstärkt Radverkehrsprojekte in Städten und Gemeinden.

Die vielerorts angespannte Personallage ist auch für den Radwegeausbau in Nordrhein-West­falen eine große Herausforderung. Umso wichtiger ist es, dass zusätzlich zu den etablierten Ausbauprogrammen auch Projekte der Partnerschaft und Kooperation, die das ehrenamtliche Engagement ermutigen, aktivieren und nutzen, von der Landesregierung weiterhin gefördert werden. Im Bereich der Radverkehrsinfrastruktur zeigt das Projekt der Bürgerradwege, dass mithilfe von ehrenamtlichem Engagement viel erreicht werden kann. So konnten darauf grün­dend seit dem Jahr 2005 rund 400 Kilometer an Bürgerradwegen gebaut werden, die in ande­ren Programmen keine zeitnahe Berücksichtigung gefunden hätten.

Gerade für den Ausbau der Radverkehrsinfrastruktur ist das Modellprojekt Bürgerradwege da­her aus Sicht der Zukunftskoalition ein wertvoller Baustein, um schnell und verhältnismäßig unbürokratisch Radwege zu bauen und schnelle Lückenschlüsse zu erreichen.

Ein weiterer Vorteil dieses Projekts ist der stark ausgeprägte örtliche Bezug. Durch die Mög­lichkeit des direkten Austausches können kritische Fragen oder Vorbehalte gegen das Projekt durch einen Dialog auf Augenhöhe gelöst und beantwortet werden. Vor allem bei dem Aspekt der immer wiederkehrenden Grundstückverhandlungen ist dies von Vorteil. Deshalb ist der

Ansatz, Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit zu geben, durch Eigeninitiative, in enger Abstimmung mit Straßen.NRW für den Ausbau von Radwegen tätig zu werden, wichtig für die Entstehung eines gut ausgebauten Radverkehrsnetzes in ganz Nordrhein-Westfalen. Diesen positiven Synergieeffekt zwischen Bürgerinnen und Bürgern, Kommunen und Straßen.NRW werden wir als Zukunftskoalition weiter fördern und verbessern.

In den letzten Jahren konnten durch Eigeninitiative, Kostenbeteiligung und Arbeitseinsatz der Menschen Lückenschlüsse im Radverkehrsnetz von Nordrhein-Westfalen vorgenommen wer­den. Das Ziel der Zukunftskoalition von CDU und GRÜNEN ist es, diese positive Entwicklung weiterhin zu unterstützen und dazu beizutragen, dass Radverkehrsnetze entstehen, die ein sicheres und komfortables Radfahren in Stadt und Land gewährleisten.

I. Beschlussfassung
Der Landtag stellt fest:

  • Das Fahrrad hat immenses Potenzial für das Erreichen der Mobilitätswende.
  • Das Land Nordrhein-Westfalen baut in eigener Zuständigkeit Radschnellverbindungen sowie Radwege an Bundes- und Landesstraßen verstärkt aus und unterstützt die Kommunen bei ihren Radverkehrsprojekten.
  • Darüber hinaus leistet das Projekt Bürgerradwege einen erheblichen Beitrag zur Verbesserung der Radverkehrsinfrastruktur. Nordrhein-Westfalen nimmt hierbei eine Vorreiterrolle ein.

Der Landtag fordert die Landesregierung auf, aus vorhandenen Mitteln

  • das in Erarbeitung befindliche Radvorrangnetz nach § 17 FaNaG NRW nach Fertigstellung in die Priorisierung und Öffentlichkeitsarbeit für Bürgerradwege einzubeziehen.
  • zu prüfen, ob eine Anpassung der Vergütungspauschale für Bürgerradwege durch die inflationsbedingten Preissteigerungen notwendig ist.
  • zu prüfen, ob finanzschwache Kommunen bei der Realisierung von Bürgerradwegen durch die Bezuschussung von Planungskosten unterstützt werden können.
  • das Bürgerradwegeprogramm zu Beginn eines Jahres zu veröffentlichen, sodass Projektausschreibungen noch im ersten Quartal eines Jahres durchgeführt werden können.
  • zu prüfen, inwiefern baureife Projekte aus der Bürgerradwegeliste bei nicht vollständigem Mittelabruf beim Radwegebau, umgeschichtet werden können.
  • die Kommunen gezielter auf das Förderprogramm „Bürgerradwege“ hinzuweisen und entsprechende Hilfestellungen zu den Antragsformalitäten zu veröffentlichen.
  • zu prüfen, inwiefern Vereinfachungen am Bodenordnungsverfahren für die Bereitstellung von ausreichenden Grundstücken durchgeführt werden können, beispielsweise durch die vermehrte Anwendung des Flächentausches (§ 86 Flurbereinigungsgesetz).
  • Zu prüfen wie insbesondere in ländlichen Räumen die Herstellung von Lückenschlüssen unter Berücksichtigung von Wald- und Wirtschaftswegen durch pragmatische Lösungsansätze verfolgt werden kann.