Lebenswert, innovativ und klimafreundlich: Zukunftsfähige Entwicklung des Rheinischen Reviers strategisch gestalten!

Antrag der GRÜNEN im Landtag

Portrait Wibke Brems 5-23

I.       Ausgangslage
Viel zu lange wurde die ernsthafte Diskussion über den Ausstieg aus der Kohleverstromung in NRW und auf Bundesebene blockiert, obwohl die klimapolitischen Realitäten ein radikales Umsteuern notwendig machen. Mit dem Beschluss der Bundesregierung zur Einsetzung der Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ ist endgültig klar, dass der Kohleausstieg Deutschlands deutlich vor dem Jahr 2045 kommen wird.
Für die Menschen im Rheinischen Braunkohlerevier bedeutet der Kohleausstieg erhebliche Veränderungen. Damit diese Veränderungen positiv verlaufen und die Region und die Menschen in Zukunft besser dastehen als heute, muss das Innovationspotenzial des Rheinischen Reviers in Zukunft konsequent genutzt werden.
Damit dies gelingt, braucht es nicht nur gute Ideen und eine Reihe einzelner, sinnvoller Projekte, sondern konsistente Leitlinien für die Entwicklung der gesamten Region. Diese zu entwickeln wäre Aufgabe der Landesregierung, doch was sie an Vorschlägen für den Strukturwandel vorgestellt hat, enthält zwar neben „Sowieso“-Projekten und wenig zukunftsfähigen Ideen auch ein paar gute Ideen, lässt aber keine durchdachte Strategie erkennen. Statt endlich die Chancen in diesem Prozess zu erkennen und nach vorne zu blicken, kämpft die Landesregierung weiterhin mit aller Kraft für ein möglichst spätes Ende der Braunkohle.
Dabei lehrt die Erfahrung aus dem Ruhrgebiet, dass es schadet, den unvermeidlichen Niedergang des Bergbaus zu verzögern. Je früher der Ausstiegspfad festgelegt wird, desto besser für alle Beteiligten, die sich entsprechend darauf einstellen können.
Richtig war die Entscheidung, beim Ausstieg aus dem Steinkohlenbergbau den Belegschaften eine Beschäftigungsgarantie zu geben. Die Botschaft „Kein Bergmann soll ins Bergfreie fallen“ war entscheidend für die Bereitschaft, sich auf den Ausstiegsprozess einzulassen. Die Landesregierung muss sich dafür einsetzen, dass dies auch beim Braunkohlenbergbau gilt.
Ein vorgezogener Kohleausstieg führt dazu, dass erheblich geringere Mengen Braunkohle gefördert werden, als bisher angenommen. Damit ist die Grundlage des Abbaus in der Region komplett verändert, bisher geplante Umsiedlungen stehen in Frage. Damit sind Herausforderungen, aber auch erhebliche Chancen verbunden. Daher ist es dringend geboten, dass die Landesregierung bereits jetzt Vorbereitungen für eine neue Leitentscheidung trifft.
Vorhandene Stärken ausbauen, Schwächen ausgleichen, zielgenau fördern
Die Region ist heute stark durch den Braunkohletagebau, also die Energiewirtschaft, geprägt. Die knapp 9.000 Arbeitsplätze in den Tagebauen und Kraftwerken machen etwa ein Prozent aller Arbeitsplätze in der Region aus. Es wäre falsch, das Schicksal der Region mit dem der Braunkohle gleichzusetzen. Dies bedeutet jedoch keineswegs, dass es in der Region keinen Handlungsbedarf gibt. Viele kleine und mittlere Unternehmen haben nicht genug Alternativen zur Braunkohlewirtschaft, sie ist daher zum Hemmschuh für die künftige wirtschaftliche Entwicklung geworden. Um zielgenau zu unterstützen, müssen zunächst transparente Kriterien und Anforderungen definiert werden, nach denen eine Strukturförderung erfolgt. Diese Kriterien müssen die unterschiedlichen Ausgangssituationen von heutigen Tagebaurand-Kommunen oder Kraftwerksstandorten in den Kernregionen, den bereits fortgeschritten rekultivierten Alt-Tagebau-Regionen im Süden und den eher peripheren Kommunen und Kreisen der Braunkohleregion gewichten und hieraus eine zielgerichtete und steuerbare Förderkaskade ableiten.
RWE trägt dauerhaft Verantwortung für das Rheinische Revier
Die Braunkohleverstromung früher als ursprünglich geplant zu beenden ist eine politische Entscheidung aufgrund klimapolitischer Notwendigkeiten. Bundes- und Landesregierung stehen daher in der Pflicht, die Sozialverträglichkeit des Kohleausstiegs sicherzustellen. Dies darf aber nicht dazu führen, dass RWE aus der Verantwortung für seine Mitarbeitenden und die Region entlassen wird. Ein wesentlicher Aspekt ist in diesem Zusammenhang, dass zunächst die Mittel für die Ewigkeitslasten unabhängig ermittelt und anschließend in einem öffentlichen Fonds gesichert werden, damit dauerhaft notwendige Maßnahmen unabhängig von der betriebswirtschaftlichen Zukunft des RWE-Konzerns durchgeführt werden können. RWE ist gefordert, das Rheinische Revier in die im Zuge der Energiewende längst begonnene Fortentwicklung seiner Konzernstrategie einzubeziehen und Arbeitsplätze in der Region zu erhalten. Gleichzeitig muss RWE seinen Mitarbeitenden durch Weiterbildung und Qualifizierung neue Beschäftigungsperspektiven innerhalb und außerhalb des Unternehmens eröffnen.
Versorgungssicherheit ist auch beim Kohleausstieg gegeben, Strompreise sinken Studien zeigen, dass auch kurzfristig ein Abbau erheblicher fossiler Erzeugungskapazitäten möglich ist ohne die Versorgungssicherheit, auch nach erfolgtem Atomausstieg, zu gefährden. Eine aktuelle Studie kommt zu dem Ergebnis, dass die Börsenstrompreise durch einen Kohleausstieg und einen damit einhergehenden Ausbau der Erneuerbaren Energien im Gegenteil sogar sinken werden. Das nutzt der gesamten Industrie, auch im Rheinischen Revier. Ein Abwandern der energieintensiven Industrie aufgrund des Kohleausstiegs ist also bei näherer Betrachtung nicht zu befürchten.
Leitlinien für die Gestaltung des Strukturwandels
Strukturwandel lässt sich weder verordnen noch bis ins letzte Detail planen, denn es steht Unternehmen und Menschen frei, sich dort anzusiedeln wo die Rahmenbedingungen für sie günstig erscheinen. Daher muss der Strukturwandel auch maßgeblich von Bürgerinnen und Bürgern und anderen Akteuren der Zivilgesellschaft der Region gestaltet und begleitet werden. Ansonsten besteht die Gefahr, dass er den Bedürfnissen und Erwartungen vor Ort vorbei läuft und keine Unterstützung erfährt. Doch Politik sollte sich darüber im Klaren sein, welche Ziele mit den Maßnahmen und Projekten im Rahmen des Strukturwandels verfolgt werden. Nur dann ist eine strategische Planung möglich und es kann überprüft werden, ob Maßnahmen und Projekte zur Zielerreichung beitragen oder ihnen entgegenstehen.
Um das Ziel eines lebenswerten, innovativen und klimafreundlichen Reviers zu erreichen, muss sich der Strukturwandel im Rheinischen Revier entlang folgender Leitlinien entwickeln:
1.      Die Region als Ganzes im Blick: Bei Planung, Flächen und Wirtschaftsförderung muss die Region zusammenwachsen
2.      Wandel erleichtern durch Digitalisierung: Unternehmen müssen beim Umstieg unterstützt werden, die Verwaltung mit gutem Beispiel vorangehen
3.      Zukunftsfähige Infrastruktur schaffen: Breitbandversorgung, nachhaltiges Mobilitätskonzept und Modellregion für autonomes Fahren bringen die Region nach vorne
4.      Vom Bremsklotz zum Gaspedal der Energiewende: Rheinisches Revier wird zur digitalen Energiewende-Region
5.      Strukturwandel und Naturschutz miteinander vereinbaren
Eine konsequente Ausrichtung des Strukturwandels entlang dieser Leitlinien stellt eine zukunftsfähige Entwicklung der Region sicher. Maßnahmen und Projekte, die diese Anforderung erfüllen, konkretisieren diese Leitlinien im Folgenden.
1.    Die Region als Ganzes im Blick
Ähnlich wie im Ruhrgebiet, schlagen sich die starken ökonomischen und ökologischen Verflechtungen innerhalb des Rheinischen Reviers nicht in den Strukturen von Gebietskörperschaften, Regierungsbezirken und Kommunalverbänden nieder. So ist alleine das von der Zukunftsagentur Rheinisches Revier (ZARR) definierte Kerngebiet des Rheinischen Reviers auf vier Landkreise (Rheinkreis Neuss, Rhein-Erft-Kreis, Düren, Heinsberg) und die kreisfreie Stadt Mönchengladbach zergliedert. Diese wiederum erstrecken sich über insgesamt 44 (mehr oder weniger vom Strukturwandel betroffene) Städte und Gemeinden, zwei Regierungsbezirke (Düsseldorf und Köln) und unterschiedliche Verkehrsverbünde (VRR, VRS). Hinzu kommen die unterschiedlichen Landes- und Bundeskompetenzen in den Bereichen Landesplanung, Verkehrswege, Energie, Außenhandel sowie Wissenschaft und Forschung. Unter diesen Voraussetzungen ist es kaum möglich, die Vielzahl der lokal erarbeiteten, durchaus erfolgsversprechenden Ideen für den Strukturwandel in ein integriertes und regional abgestimmtes Gesamtkonzept zu überführen.
Folgende Maßnahmen sollte die Landesregierung daher angehen:
– Task-Force für Raumplanung, Flächenmanagement und Verkehrsinfrastruktur
Es muss sichergestellt werden, dass die teilweise kleinteiligen Ideen, Ziele und Konzepte, die von Bürgerinnen und Bürgern und anderen Akteuren vor Ort entwickelt werden, im Rahmen eines koordinierten Prozesses zu einer regionalen Gesamtstrategie zusammengeführt werden. Darauf aufbauend unterstützen diese zentralen Stellen die kommunalen Planungsprozesse, übernehmen die landes- und regionalplanerische Abstimmung und koordinieren und unterstützen eine zielgenaue Fördermittelakquise. Daher sollte eine zentrale Planungs-Task-Force direkt bei einer der betroffenen Bezirksregierungen angesiedelt werden. Hier laufen die Fäden der unterschiedlichen Planungsbehörden von Kommunen, Regional- und Landesplanung räumlich und personell zusammen. Ziel ist es, Planungen zu vereinfachen und einen Interessensausgleich zwischen den Kommunen sowie zwischen städtischen und ländlichen Räumen herzustellen. Dabei soll insbesondere die interkommunale Flächenentwicklung zum Leitbild werden. Gleichzeitig muss sichergestellt werden, dass einer flächensparenden Entwicklung Vorrang gegeben wird. Der Strukturwandel darf nicht dazu führen, dass die Region ungebremst Flächen für Gewerbe und Industrie oder für Wohnbebauung ausweist.
–       Die Task-Force wird daher darüber hinaus beauftragt verbindliche Konzepte und Regelwerke in Form von Entwicklungs- und Gestaltungssatzungen für künftige Gewerbeund Industriebereiche (GIB) zu entwickeln, die das Rheinische Revier zur Modellregion nachhaltiger Flächenentwicklung machen. Ziel muss es insbesondere sein, die Attraktivität der ländlichen Räume gegenüber den urbanen Zentren für Unternehmen sowie Bewohnerinnen und Bewohner gleichermaßen zu steigern. Grundstücksfonds für die nachhaltige Vermarktung von Gewerbe-Flächen
Grundvoraussetzung für eine nachhaltige Bodenpolitik ist, dass RWE zügig Klarheit darüber schafft, welche Flächen das Unternehmen mittel- und langfristig selbst benötigt und welche Flächen einer Vermarktung zugeführt werden sollen. Anschließend bedarf es einer engen Abstimmung darüber, in welcher Form zu vermarktende Flächen aufbereitet und erschlossen werden und für welche Nutzungen sie bereitgestellt werden. Dabei kann nicht einseitig das Profitinteresse von RWE maßgeblich sein.
Vielmehr muss gewährleistet werden, dass nicht mehr benötigte Bergbau- und Kraftwerksflächen im Rahmen der regionalen Flächenstrategie gezielt entwickelt werden können. Um dies sicherzustellen, wäre die Gründung eines Grundstücksfonds für das Rheinische Revier sinnvoll. Dieser wird mit Mitteln aus der Strukturförderung in die Lage versetzt, Flächen anzukaufen, zu entwickeln und zu vermarkten. Rückflüsse werden wiederum für die weitere Flächenentwicklung eingesetzt.
– Regionale Wirtschaftsförderungsagentur schaffen
Ebenso wichtig wie eine regionale Flächenstrategie, ist es die lokalen Kompetenz-Cluster zu einer regionalen Strategie zusammenzuführen und eine Diversifizierung der lokalen Wirtschaftsstrategien zu gewährleisten. Unter Beteiligung des Landes, der Kammern, der Metropolregion Rheinland sowie der ZARR wird eine regionale Wirtschaftsförderungsagentur gegründet, die eine abgestimmte Cluster-Strategie entwickelt, evaluiert und fortschreibt. Darüber hinaus übernimmt sie das regionale Standortmarketing und unterstützt insbesondere kleine und mittlere Unternehmen in der Region mit einem professionellen Beratungs-, Qualifizierungs-, Dienstleistungs- und Netzwerkangebot. Es gilt zu prüfen, inwieweit diese Aufgaben mit einer Umstrukturierung von bestehenden Institutionen geleistet werden könnten.
2.    Wandel erleichtern durch Digitalisierung
Viele Unternehmen im Rheinischen Revier stehen unter doppeltem Anpassungsdruck: Zum einen gehen Aufträge von RWE zurück und müssen ersetzt werden, zum anderen müssen sich die Unternehmen mit den Chancen und Risiken der Digitalisierung auseinandersetzen. Besonders für Handwerksbetriebe und kleine und mittlere Unternehmen werden diese Herausforderungen ohne Unterstützung kaum zu bewältigen sein.
Daher muss die Landesregierung Unternehmen beim Umstieg und die Verwaltung mit folgenden Maßnahmen unterstützen:
– Netzwerk „Digitales Revier“
Die Lösung für die Unternehmen im Rheinischen Revier ist eine zentrale Anlaufstelle, ein Netzwerk „Digitales Revier“. Ziel ist es, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen, Handwerksbetriebe und Startups beim Einstieg in die digitale Zukunft zu beraten, zu fördern und zu vernetzen.
Das Netzwerk bringt erfahrene Unternehmen und innovative Startups zusammen, vermittelt technische Lösungen, koordiniert die gemeinsame Arbeit von Unternehmen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen und akquiriert Fördergelder. Das Netzwerk „Digitales Revier“ berät bisherige Auftragnehmer von RWE bei der Suche nach alternativen Geschäftsmodellen und unterstützt gleichzeitig beim Umstieg in digitale Wirtschaft. Start-ups und Ausgründungen der Hochschulen werden dabei als Know-how-Träger aktiv eingebunden.
– Gründerinnen und Gründern Zugang zu Beteiligungskapital erleichtern
Um den Zugang zu Beteiligungskapital für Gründungen in der Region zu verbessern, soll unter dem Dach des Netzwerks „Digitales Revier“ ein Fonds nach dem Vorbild des Hightech-Gründerfonds eingerichtet werden, der in junge Unternehmen investieren kann, die mit ihren Geschäftsmodellen den Strukturwandel in der Region unterstützen.
– Ausweitung der Modellregion „Digitale Verwaltung“
Das Land fördert wenige Regionen als „Digitale Modellregion“, u.a. Aachen und die Städteregion Aachen. Um Defizite im Rheinischen Revier auszugleichen, sollte das Projekt auf alle Kreise, kreisangehörigen Gemeinden und betroffene Mittelbehörden des Rheinischen Reviers ausgedehnt werden.
Die Entwicklung soll durch die Hochschulen unterstützt werden, z.B. durch neue Studiengänge zu E-Government. Durch diese Erweiterung entstünde deutschlandweit die größte Region für die digitale Verwaltung und damit ein erheblicher Standortvorteil und Innovationstreiber für die Wirtschaft in der Region.
3.    Infrastruktur der Zukunft schaffen
Bestehende Verbindungen zwischen den Kommunen des Rheinischen Reviers wurden zum Teil durch die Tagebaue zerstört, so dass es heute enormen Optimierungsbedarf bei der Infrastruktur in der Region gibt. Eine infrastrukturelle Weiterentwicklung der von der Abbaggerung bedrohten Bereiche wurde weitgehend ausgesetzt. Mit der zukünftigen Verkleinerung der Tagebauflächen verbleiben daher Bereiche mit einem besonderen infrastrukturellen Nachholbedarf.
Kommunen an den Rändern der Tagebaue leiden besonders unter den Einschränkungen, die die Tagebaue mit sich bringen. So fallen wichtige Wegeverbindungen für Jahrzehnte weg und die Entwicklung ist räumlich eingeschränkt.
Um die Nachteile der betroffenen Kommunen auszugleichen, muss die Landesregierung bei bestehenden Programmen eine Priorisierung für die Kommunen vornehmen und folgende Maßnahmen vorantreiben:
– Ausbau von Breitband und 5G für Tagebaurand-Kommunen innerhalb von drei Jahren
Schnelles Breitband und eine Abdeckung mit dem neuen Mobilfunkstandard 5G, sind die Grundvoraussetzung für eine wirtschaftliche Entwicklung und zukunftsfähige Mobilität. Die Tagebaurand-Kommunen wurden in den vergangenen Jahren strukturell benachteiligt und müssen daher mit oberster Priorität beim Roll-out von Glasfasertechnik und 5G-Mobilfunk bedacht werden.
– Ganzheitliches Mobilitätskonzept für das Rheinische Revier
Die Mängel in der Verkehrsinfrastruktur sollten zum Anlass genommen werden, ein ganzheitliches Verkehrskonzept für die Region aufzustellen, damit die Region sich zu einem Vorbild für nachhaltige Mobilität entwickeln kann. Darin eingebettet werden müssen die Folgenutzung der von RWE betriebenen Nordsüdbahn und der Hambachbahn für Güterund Personenverkehr, der Lückenschluss der Rurtalbahn zwischen Linnich und Baal sowie das durchgängige dritte Gleis auf der Strecke Köln-Aachen.
Einzelne Projekte können aber keine übergeordnete Strategie ersetzen, die Zielsetzungen zur Erhöhung des Anteils umweltfreundlicher Verkehrsträger enthalten muss. Dafür braucht es ein Netz von gut getakteten, überregionalen Busrouten, Mobilitätsstationen, Radschnellwegen, Carsharing, Anruf-Sammeltaxen/-busse und eine gut ausgebaute Lade-Infrastruktur für E-Bikes und PKW. Der Ausbau von Autobahnen ist das Gegenteil von nachhaltiger Verkehrspolitik.
– Modellregion für Autonome Elektromobilität
Deutsche Hochschulen, Forschungseinrichtungen und Unternehmen treiben die globale Entwicklung des autonomen (elektrischen) Fahrens voran. Mit dem Zentrum für Luft- und Raumfahrt und dem Institut für Kraftfahrzeuge der RWTH Aachen, mit der neuen Teststrecke in Aldenhoven, beherbergt die Region zwei führende Institutionen in diesem Bereich. Mit der Schaffung eines Zentrums für autonome Mobilität sollte diese wissenschaftliche Expertise weiter gefördert werden.
Nachdem die ersten Tests für autonomes Fahren im öffentlichen Verkehr laufen, ist ein nächster logischer Schritt die Erprobung in einer Modellregion für selbstfahrende Elektromobilität. Mit seiner Heterogenität an urbanen und ländlichen Bereichen und den hier ansässigen Unternehmen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen, bietet das Rheinische Revier ideale Voraussetzungen dafür. Der Schwerpunkt sollte auf dem Einsatz von autonomen Fahrzeugen im öffentlichen Personen-Nahverkehr liegen und unterschiedliche Umsetzungsmöglichkeiten vergleichen.
4.    Das Rheinische Revier wird digitale Energiewende-Region
In der Region steht ein gewaltiger Umbruch der Energieversorgungsstruktur an. Es braucht eine strategische Planung, wie sich die Region in Zukunft nachhaltig mit Energie versorgen möchte. Um den notwendigen Ausbau der Stromnetze zu minimieren, kann der Import von Windstrom aus Norddeutschland nicht die einzige Säule bleiben. Vielmehr muss die Region ihre eigenen Erneuerbaren Energien-Potenziale konsequent ausnutzen.
– Umbau von Kraftwerksstandorten im Revier jetzt beginnen
Um die Versorgungssicherheit aufrecht zu erhalten, müssen im Zuge des Kohleausstiegs aller Voraussicht nach einige neue Gaskraftwerke gebaut werden. Um vorhandene Leitungsinfrastruktur nutzen zu können, sollten diese möglichst auf vorhandenen Kraftwerksstandorten errichtet werden. Es gilt, gegenüber RWE darauf zu drängen, dass möglichst frühzeitig mit den Planungen begonnen wird, um einen reibungslosen Ersatzneubau zu garantieren.
Standorte, die nicht zur energetischen Nutzung benötigt werden, müssen schnellstmöglich für eine andere wirtschaftliche Nutzung bereitgestellt werden. Planungen für die Nachnutzung der Kraftwerksstandorte sollten jetzt bereits beginnen, auch wenn die Kraftwerke noch in Betrieb sind und das aktuelle Abschaltdatum noch nicht bekannt ist.
– Pilot-Region „Digitale Energiewende“
Im Rheinischen Revier sollen Pilot-Projekte zur Digitalisierung der Energiewende im großen Maßstab umgesetzt werden: Sie wird zu einer Region, wo alle Aspekte der digitalen Energiewende ausprobiert werden: Von intelligenter Erzeugungs- und Netzsteuerung bis hin zu digitalen Systemen zur Verbrauchsoptimierung.
So wird die Region nicht nur zum Vorreiter der Energiewende, sondern unterstützt gleichzeitig die Entwicklung regionaler Energieforschung.
Es muss ein Forschungsinstitut eingerichtet werden, welches alle Seiten der Energiewende interdisziplinär bearbeitet: Von der Technik bis zur Akzeptanzforschung auf sozialem und individuellem Level.
Ein zentraler Aspekt der Pilotregion „Digitale Energiewende“ sind Pilotprojekte für innovative regulatorische Neuerungen, wie Microgrids oder Bürgerstromhandel. Für die Umsetzung derartiger Projekte sollten im Rheinischen Revier entsprechende Voraussetzungen geschaffen werden. Dies gilt ebenso für regulatorische Anreize für Lastmanagement durch Industrieunternehmen und der Anwendung von neuen Speichertechnologien. Sollten bundesrechtliche Rahmenbedingungen dem entgegenstehen, gilt es der Region die notwendige Sonderstellung bei den fraglichen Regelungen einzuräumen.
– Wärmepotenzial für die Region erfassen
Für eine vollständige Energiewende muss auch die Wärmeversorgung klimaschonend werden und die Wärmeauskopplung aus den Braunkohlekraftwerken möglichst klimaschonend ersetzt werden. Daher braucht es eine regionale Potenzialstudie für Kraftwärmekopplung und klimaschonende Fernwärme. Besonders für die ländlich geprägten Regionen des Rheinischen Reviers gilt es zu prüfen, inwiefern eine Erhöhung der Nutzung regionaler Biomasse für die Wärmeerzeugung nachhaltig möglich ist und wie sie am sinnvollsten genutzt werden sollte.
– Prüfung der Nutzung der Tagebaurestseen
Mögliche Energiewende-Projekte, die die alternative Nutzung der Tagebaue betrachten, sollten bei der Planung und Gestaltung der neuen Tagebaugrenzen beachtet werden.
Dazu zählt zum einen die Prüfung des Baus von Pumpspeicherkraftwerken in Braunkohlegruben. Zum anderen bietet sich ein für die Region ganz spezifisches Potenzial durch die großen Flächen der Tagebaurestseen, welches zumindest für die Zeiten der Füllung für schwimmende Photovoltaikanlagen genutzt werden könnte und mehrere Gigawatt Leistung umfassen könnte.
– Regionalbüro Digitale Energiewende
Zur Transformation des Rheinischen Reviers in eine digitale Energiewenderegion braucht es eine zentrale Steuerungseinheit und einen gemeinsamen Plan zur Umsetzung von Klimaschutzzielen. Ein Regionalbüro koordiniert die strategische Positionierung der Region als Testumgebung für die Digitalisierung der Energiewende sowie die regionale und nationale Abstimmung. Dazu muss diese Koordinierungsstelle den Prozess zur Erreichung der regionalen Energiewendeziele managen, lokale, kommunale und regionale Strategien und Projekte aufeinander abstimmen und Ansprechpartner sein für Bürgerinnen und Bürger, Kommunen sowie Unternehmen aus der Region. So kann nicht nur sichergestellt werden, dass große forschungsorientierte Projekte in die Strategie der Region eingebettet sind, sondern auch der dezentrale Ausbau Erneuerbarer Energien und die Erhöhung der Gebäudeenergieeffizienz mit neuem Schwung vorangetrieben werden.
5.    Strukturwandel und Naturschutz miteinander vereinbaren
Der Braunkohleabbau bedeutet eine unwiderrufliche Zerstörung von Böden und Landschaften, auch Wasserhaushalt und Wasserqualität können dauerhaft beeinträchtigt werden. Die Zeit, in der die Stromerzeugung im Rheinischen Revier massive Eingriffe in die Natur bedeutete, ist absehbar vorbei. Daher muss die Aufstellung eines nachhaltigen Naturschutzes im Zuge des Strukturwandels, gleichberechtigt neben den anderen Ansprüchen an die Fläche (Gewerbe, Landwirtschaft, Siedlungsbau, Ausbau Erneuerbarer Energien) berücksichtigt werden. Die Wiederherstellung eines funktionierenden und sich selbst erhaltenden Ökosystems stellt eine zentrale Herausforderung der Entwicklung der ehemaligen Tagebaustandorte dar.
Die Landesregierung muss daher die Region bei der Umsetzung der folgenden Maßnahme unterstützen:
– Vernetzungen zwischen bestehenden und zukünftigen Naturschutzflächen herstellen
Abgebaggerte naturschutzwürdige Flächen und Wälder können nicht durch Renaturierung und Wiederaufforstung wieder hergestellt werden. Mit einem Verbund engmaschig angelegter Naturschutzflächen kann jedoch die Ausbreitung der größtmöglichen Vielfalt von Tier- und Pflanzenarten über das gesamte Revier wieder unterstützt werden. Aktuelle Planungen, wie das „Integrierte Handlungskonzept Grüne Infrastruktur“ (IHK GI), müssen an einen früheren Braunkohleausstieg angepasst werden. Naturschutz und den Ausbau Erneuerbarer Energien, insbesondere der Windenergie, miteinander in Einklang zu bringen, ist gerade in einer Region, in der so viel Umwelt zerstört wurde, enorm wichtig. Daher sollten bestehende Angebote, wie der EnergieDialog.NRW, hier beworben und ausgebaut werden.
Der Hambacher Wald als herausragendes Biotop in seiner teils abgeschnittenen Lage am unmittelbaren Tagebaurand muss gemäß seiner besonderen Bedeutung als Lebensraum nicht nur Schutz durch die Klassifizierung als Naturschutzgebiet erfahren, sondern auch wieder mit benachbarten Lebensräumen verknüpft werden. Dabei soll auch die Wiederaufforstung des bisher gerodeten Waldes eingebunden werden.
Eine rasche Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie im Revier ist wichtig für die ökologische Entwicklung im Rheinischen Revier. Gemäß ihrer Bedeutung als ökologische Entwicklungslinien und Ausbreitungswege von Tieren und Pflanzen sollte besonders die Renaturierung von Gewässerauen vorangetrieben werden.
– Ökologische Bewirtschaftung renaturierter, landwirtschaftlicher Flächen vorantreiben
Im Zuge der Rekultivierung landwirtschaftlicher Flächen muss gegenüber RWE darauf gedrängt werden, eine ökologische landwirtschaftliche Bewirtschaftung zu ermöglichen, indem die Bewirtschaftungsphase durch RWE-Landwirte unter ökologischen Kriterien erfolgt. Dazu ist es unerlässlich, dass die natürliche Bodenfruchtbarkeit wieder bestmöglich hergestellt wird. Dies kann zuweilen einige Jahre Zeit in Anspruch nehmen.
II.      Der Landtag fordert die Landesregierung auf,
1.      Strukturen wie eine Task-Force für Raumplanung, Flächenmanagement und Verkehrsinfrastruktur zur regionalweiten Koordinierung zu etablieren;
2.      sicherzustellen, dass die Entwicklung und Vermarktung von Flächen für die gesamte Region zentral gesteuert wird, beispielsweise durch einen Grundstücksfonds,
3.      eine einheitliche Wirtschaftsförderung für das Rheinische Revier zu etablieren;
4.      ein Netzwerk „Digitales Revier“ einzurichten, welches Unternehmen bei den Herausforderungen der Digitalisierung unterstützt und Austausch ermöglicht;
5.      Gründerinnen und Gründern im Rheinischen Revier den Zugang zu Beteiligungskapital zu erleichtern;
6.      die Modellregion digitale Verwaltung auf das gesamte Rheinische Revier auszuweiten;
7.      Tagebaurand-Kommunen innerhalb von drei Jahren flächendeckend mit Glasfaser auszustatten und in der Region prioritär für die 5G-Einführung zu sorgen;
8.      ein revierweites Mobilitätskonzept zu unterstützen, das auch die Umwidmung von RWE-Bahntrassen beinhaltet
9.      die Einrichtung einer Modellregion für autonome, elektrische Mobilität im Rheinischen Revier sowie die Schaffung eines Zentrums für autonome Mobilität mit Forschungsmitteln zu unterstützen;
10.   die betroffenen Kommunen dabei zu unterstützen, dass die Planung über die Nachnutzung der Kraftwerksstandorte kurzfristig beginnt sowie gegenüber RWE darauf zu drängen, dass Teilflächen von bereits stillgelegten Kraftwerksblöcken schon vor Stilllegung des gesamten Kraftwerks freigeräumt und zur Verfügung gestellt werden;
11.   die digitale Energiewende in der Region voranzutreiben, indem die Voraussetzung für die Pilotprojekte der digitalen Energiewende geschaffen und ein Forschungsinstitut eingerichtet wird, welches alle Seiten der digitalen Energiewende interdisziplinär bearbeitet;
12.   eine Koordinierungsstelle „Digitale Energiewende“ zu etablieren, die die Region dabei unterstützt, einen gemeinsamen Masterplan zu entwickeln, wie die die Vision eines klimaneutralen Reviers umgesetzt werden kann;
13.   die Potenziale für eine klimafreundliche Wärmeversorgung des Rheinischen Reviers detailliert zu erheben;
14.   eine Potenzial- und Machbarkeitsstudie für Energiewende-Projekte als alternative Nutzung der Tagebaue in Auftrag zu geben;
15.   die Regionalplanung bei der Erstellung eines Ökosystemverbunds zu unterstützen, inklusive der Einbindung des Hambacher Waldes;
16.   eine unabhängige Ermittlung der Ewigkeitskosten des Braunkohlenabbaus zu erreichen sowie Vorsorge zu treffen für die langfristige, von der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und dem Fortbestehen des Tagebaubetreibers unabhängige, Sicherung der Finanzierung der Folge- und Ewigkeitslasten des Braunkohlentagebaus.