Lässt die schwarz-gelbe Koalition Fracking im Münsterland zu?

Kleine Anfrage von Wibke Brems MdL

Portrait Wibke Brems 5-23

Im überwiegenden Teil Nordrhein-Westfalens, insbesondere im Münsterland, haben Unternehmen mit Aufsuchungserlaubnissen ihre Claims abgesteckt: Sie hoffen dort unkonventionelles Erdgas finden zu können. Um dies wirtschaftlich gewinnen zu können ist jedoch der Einsatz des sogenannten Frackings notwendig. Bei diesem Verfahren wird eine Mischung aus Wasser, Sand und verschiedenen Chemikalien unter hohem Druck in die Bohrung gepresst, um so das Gestein aufzubrechen und das Gas gewinnen zu können. Da das Verfahren u.a. den Einsatz von Chemikalien notwendig macht, aber auch so genanntes Lagerstättenwasser, das in tiefen Gesteinsschichten vorkommt, mit an die Oberfläche spült, machen sich Landwirt*innen, Umweltschützer*innen sowie Anwohner*innen Sorgen um den Schutz ihres Grund- und Trinkwassers.
Auf Bundesebene wurde Fracking inzwischen im Wasserhaushaltsgesetz deutschlandweit für Schiefergestein und in Kohleflözen vorläufig verboten. Allerdings besteht laut Gesetz die Möglichkeit für insgesamt vier Probebohrungen, die jedoch durch die jeweilige Landesregierung genehmigt werden müssen. Die ehemalige rot-grüne Landesregierung hat sich auf allen Ebenen für ein Fracking-Verbot und den Schutz unseres Trink- und Grundwassers eingesetzt. So wurde im Landesentwicklungsplan für den Schutz des Trink- und Grundwassers sowie der Umwelt Fracking ausgeschlossen. Zudem haben sich SPD und GRÜNE eindeutig gegen Fracking in NRW positioniert und die Zustimmung zu möglichen Probebohrungen in NRW ausgeschlossen.
Im schwarz-gelben Koalitionsvertrag gibt es hingegen keine Aussage zum Fracking. Damit ist die Position der aktuellen Landesregierung zu diesem für die Bürgerinnen und Bürger NRWs wichtigen Themas unklar.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

  1. Wie bewertet die Landesregierung das unter Fracking bekannte Verfahren, das bei der Aufsuchung und Gewinnung von Erdgas zum Einsatz kommen kann und seine Risiken für die Umwelt?
  2. Steht die Landesregierung NRW zu einem absoluten Fracking-Verbot und wird sie daher den Einsatz von Fracking zur Aufsuchung und Gewinnung von Erdgas sowie wissenschaftliche Probebohrungen in NRW weiterhin ausnahmslos verbieten?
  3. Welche Aufsuchungserlaubnisse für Erlaubnisfelder zur Aufsuchung von Kohlenwasserstoffen gibt es in NRW aktuell? (Bitte Feldnamen, Gebiet, Unternehmen sowie Laufzeit der Erlaubnis angeben)
  4. Welche Vorgespräche für die nach dem Wasserhaushaltsgesetz möglichen Probebohrungen mit dem Einsatz von Fracking wurden in NRW bereits geführt?
  5. Wie bewertet die Landesregierung die Aussagen des FDP-Fraktionsvorsitzenden Christian Lindner, dass es vorstellbar sei, „dass Schiefergas einen wichtigen Beitrag zur Energieversorgung leisten könnte“?

Wibke Brems