Konsequenzen aus der Novelle des Klimaschutzgesetzes des Bundes für die Umstellung kohlebasierter Nah- und Fernwärme auf erneuerbare Energien in NRW

Kleine Anfrage von Wibke Brems und Johannes Remmel

Portrait Wibke Brems 5-23

Nach der beschlossenen Novelle des Klimaschutzgesetzes des Bundes, soll entsprechend der darin befindlichen Anlage 2 bis 2030 im Sektor Energiewirtschaft eine zusätzliche CO2-Reduktion von 67 Millionen Tonnen erfolgen (nach bisher gültigem Klimaschutzgesetz in 2030 max. 175 Mill. Tonnen CO2 pro Jahr, künftig zu diesem Zeitpunkt nur noch max. 108 Millionen Tonnen CO2 pro Jahr). Damit soll der Energiesektor den größten Beitrag zur Erreichung des neuen Ziels von -65 Prozent bis 2030 leisten.

Aus aktuellen Studien (Prognos, Öko-Institut, Wuppertal-Institut (2021): Klimaneutrales Deutschland 2045. Wie Deutschland seine Klimaziele schon vor 2050 erreichen kann.) ist zu entnehmen, dass dieses Ziel nur mit einem Kohleausstieg Richtung 2030 erreichbar ist. Dies bedeutet, dass über die bisherigen Kohleausstiegsbeschlüsse hinaus viele weitere Kohlekraftwerkskapazitäten vorzeitig vom Netz müssen. Gleichzeitig muss zum Ausgleich die Erzeugungskapazität bei den erneuerbaren Energien schneller hochgefahren werden, als bisher von Bundes- und Landesregierung geplant. Insbesondere der Ersatz der bisher aus Kohlekraftwerken ausgekoppelten und in Wärmenetze eingespeisten Wärme durch erneuerbare Alternativen ist eine Herausforderung in der Kürze der Zeit.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:

  1. Mit welchen konkreten Auswirkungen auf die Kraftwerksstandorte in NRW rechnet die Landesregierung aufgrund der angehobenen Einsparziele im novellierten Bundes-Klimaschutzgesetz für den Sektor Energiewirtschaft bis 2030? (Bspw. auf einzelne Kraftwerksstandorte oder den Ausbaubedarf Erneuerbarer Energien)
  2. Aus welchen Kohlekraftwerksblöcken in NRW wird in welcher Höhe derzeit Wärme ausgekoppelt (sowohl für industrielle Prozesse als auch für die Einspeisung in Nah- und Fernwärmenetze)?
  3. Welche konkreten Planungen für jeweils welches betroffene Wärmenetz sind bereits begonnen, um die kohlebefeuerte Wärmeversorgung für die industrielle Produktion und Einspeisung in Nah- und Fernwärmenetze durch erneuerbare Wärmeerzeugung zu ersetzen? (Bitte für jedes der betroffenen Wärmenetze getrennt angeben.)
  4. Welche Unterstützung bieten Land und Bund konkret für bestehende, mit Wärme aus Kohle versorgte Wärmenetze, um die zeitlich dringende Investitionsplanung und – realisierung des Ersatzes der auf Kohle basierenden Wärmeversorgung durch Erneuerbare Energien anzugehen?
  5. Welche Anstrengungen unternimmt die Landesregierung, die geplanten Ausbauschritte der Nah- und Fernwärmeschiene Rhein-Ruhr mit Erneuerbaren Energien voranzutreiben?