Jülicher Atomkugeln: Schaut die Landesregierung zu, wie das Forschungszentrum Jülich ein neues Zwischenlager in Jülich sabotiert?

Kleine Anfrage von Wibke Brems

Portrait Wibke Brems 5-23

Noch immer lagern in Jülich 152 Behälter mit AVR-Brennelementen (AVR = Arbeitsgemeinschaft Versuchsreaktor) ohne gültige Genehmigung. Die Landesregierung hat zuletzt mit der Vorlage 17/931 vom 30. Juni 2018 zum aktuellen Stand der Prüfung der drei in Rede stehenden Optionen für den weiteren Verbleib der AVR-Brennelemente Stellung genommen.
Die Verantwortung wird von der Landesregierung maßgeblich bei der Eigentümerin, der JEN Jülicher Entsorgungsgesellschaft für Nuklearanlagen GmbH, gesehen: „Die Entscheidung, welche der drei Optionen die schnellstmögliche, sichere und realisierbare Alternative ist, liegt bei der JEN. Ebenso liegt die Verantwortung über die Genehmigungsverfahren und die zur Erlangung und zur Umsetzung der jeweiligen Genehmigungen notwendigen Maßnahmen bei der JEN.“
Mit Blick auf einen möglichen genehmigungsfähigen Neubau eines Zwischenlagers am Standort Jülich wurde berichtet, dass das Bundesamt für Entsorgungssicherheit (BfE) ein Gutachten zum Bemessungserdbeben im Frühjahr 2018 positiv beschieden habe und somit in einem nächsten Schritt die seismologischen Kenndaten ermittelt werden könnten.
Seit kurzem ist jedoch öffentlich, dass das Forschungszentrum Jülich (FZJ) im November 2018 die 2012 gemachte Zusage, ein bestimmtes Grundstück für den Neubau des Zwischenlagers zur Verfügung zu stellen, zurückgezogen hat. Die vom FZJ hierfür gelieferte maßgebliche Begründung einer „zukunftssicheren und nachhaltigen Entwicklung des Forschungscampus“ (http://www.fz-juelich.de/SharedDocs/Meldungen/PORTAL/DE/2019/2019-03-13-zwischenlager- standortsuche.html) offenbart einen eklatanten Mangel an Verantwortungsbewusstsein für die eigene atomwirtschaftliche Historie, hält man sich vor Augen, dass die Verantwortung für die AVR- Brennelemente erst im Jahr 2015 vom FZJ in die JEN GmbH ausgelagert wurde. Als ein weiterer Grund für die Notwendigkeit der Neubewertung des vorgesehenen Grundstücks wird der gestiegene Platzbedarf für das Zwischenlager angeführt. Dieser Behauptung hat die Parlamentarische Staatsekretärin im Bundesministerium für Umwelt und Reaktorsicherheit Frau Rita Schwarzelühr-Sutter am 3. April im Bundestag vehement widersprochen2. Ganz offensichtlich versucht das FZJ durch die bewusste Behinderung der Vorbereitungen für neues Zwischenlager am Standort Jülich, dieses zu verhindern und eine Verbringung der AVR- Brennelemente ins Zwischenlager Ahaus zu erzwingen.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:
1.         Wie bewertet die Landesregierung die vom FZJ vorgetragenen Argumente für das Zurückziehen der Zusage, ein bestimmtes Grundstück für den Neubau eines Zwischenlagers für die AVR-Brennelemente zur Verfügung zu stellen?
2.         Ist es zutreffend, wie von der Bundesregierung in der Antwort auf die schriftlichen Fragen Nummer 464 bis 466 dargestellt, dass die Eigentümerin des in Rede stehenden Grundstücks das Land Nordrhein-Westfalen ist?
3.         Welche Möglichkeiten sieht das Land auf das Verhalten des FZJ und der JEN GmbH in der Frage der AVR-Brennelemente Einfluss zu nehmen?
4.         Wie wird die Landesregierung dafür sorgen, dass das FZJ seiner Verantwortung gerecht wird indem es der JEN GmbH das zugesagte Grundstück für einen möglichen Neubau eines Zwischenlagers zur Verfügung stellt?
5.         Welche Prüfungen, die für das bisher vorgesehene Grundstück bereits durchgeführt wurden, müssten für ein anderes Grundstück auf dem Gelände des FZJ erneut durchgeführt werden? (Bitte inklusive überschlägigem Zeitbedarf angeben)