Ist die RAG Stiftung gut gerüstet für den Beginn der Nachbergbauphase?

Kleine Anfrage von Wibke Brems

Portrait Wibke Brems 5-23

2007 wurde die RAG Stiftung mit dem Ziel gegründet, die Sozialverträglichkeit des Auslaufens des deutschen Steinkohlenbergbaus zu gewährleisten und nach dem Auslaufen des aktiven Steinkohlenbergbaus in Deutschland dauerhaft ausreichend Finanzmittel für die Erfüllung der Ewigkeitslasten bereitzustellen.
Mit dem Jahr 2019 beginnt, nach der Phase des Aufbaus von Vermögen und der Schließung der letzten Zechen, die Phase, in welcher dem Vermögenszuwachs erstmals die Ausgaben für die Erfüllung der Ewigkeitslasten gegenüberstehen. Die RAG Stiftung rechnet hierfür mit einem Finanzbedarf von ca. 220 Millionen Euro pro Jahr, aufgeteilt in Grubenwasserhaltung, Poldermaßnahmen und Grubenwasserreinigung. Bergschäden werden weiterhin über die RAG AG getragen.
Die RAG Stiftung muss diese Ausgaben dauerhaft aus ihren strategischen Beteiligungen und Kapitalanlagen erwirtschaften. In 2017 konnten aus den Beteiligungen 425,2 Millionen Euro erwirtschaftet werden, wohingegen aus anderen Wertpapieren und ähnlichen Anlagen nur 44,1 Millionen Euro erwirtschaftet wurden. Mit 363,8 Millionen Euro ist die RAG Stiftung maßgeblich von der Dividendenausschüttung der Evonik Industries AG abhängig.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:
1.      Wie schätzt die Landesregierung die Risiken in der Beteiligungs- und Anlagestrategie der RAG Stiftung im Hinblick auf die Fähigkeit der langfristigen Finanzierung der Ewigkeitslasten ein?
2.      Nach wie vielen Jahren ausbleibender Dividendenzahlungen der Evonik Industries AG wäre die RAG Stiftung, bei gleichbleibenden Erträgen aus anderen Beteiligungen und Anlagen, nicht mehr in der Lage ihre Kernaufgabe, die Ewigkeitslasten aus dem Steinkohlenbergbau zu tragen, wahrzunehmen?
3.      Schätzt die Landesregierung Chancen und Risiken der Beteiligungs- und Anlagestrategie auf der einen Seite und den langfristigen Kapitalbedarf der RAG Stiftung auf der anderen Seite noch genauso ein, wie bei der Gründung im Jahr 2007?
4.      Vor dem Hintergrund, dass im Falle mangelnden Stiftungskapitals das Land die Ewigkeitslasten zu tragen hätte: Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung auf die Beteiligungs- und Anlagestrategie der RAG Stiftung Einfluss zu nehmen und somit Risiken für die Bürgerinnen und Bürger in NRW zu minimieren?
5.      Inwiefern ist die RAG Stiftung bei ihren Investitionsentscheidungen an Kriterien nachhaltiger Geldanlagen gebunden?