Höchstspannungsfreileitung durch Herdecker Stadtgebiet

Kleine Anfrage von Verena Schäffer und Wibke Brems

Portrait Wibke Brems 5-23

Die von der Firma Amprion geplante Höchstspannungsfreileitung Nr. 19 nach Energieleitungsausbaugesetz (EnLAG) führt im Abschnitt Kruckel-Garenfeld auch über das Herdecker Stadtgebiet. Dort soll die Trasse durch ein Wohngebiet geführt und nur 200 m entfernt von der Grundschule Schraberg gebaut werden.
Während nach dem jetzigen Stand des Netzausbaubeschleunigungsgesetzes (NABEG) auch die Verlegung von Erdkabeln möglich ist, hat die Bundesregierung diese Möglichkeit für den im EnLAG geregelten Netzausbau nur in explizit erwähnten Ausnahmen vorgesehen. Für den Abschnitt Kruckel-Garenfeld ist keine solche Ausnahme im Gesetz erwähnt. Anträge der Opposition im Deutschen Bundestag, die Art des Netzausbaus grundsätzlich zu flexibilisieren, um örtlichen Gegebenheit beachten zu können, wurden abgelehnt. Dass gleichzeitig jedoch auf Drängen des bayrischen Ministerpräsidenten die nun geltenden Möglichkeiten für Erdverkabelungen im NABEG geschaffen wurden, zeigt ein Messen mit zweierlei Maß.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:

  1. Wie wird sich die neue Landesregierung dafür einsetzen, dass es auch für Vorhaben in NRW, gerade für Trassen in dichtbesiedelten Gebieten, die Möglichkeit der Erdkabel gibt?
  2. Wie bewertet die Landesregierung die Tatsache, dass die geplante Stromleitung in Herdecke nahe von Wohnbebauung, teils über bewohnte Häuser, und nah an einer Grundschule geführt werden soll und die damit verbundenen Auswirkungen für die Gesundheit der Betroffenen?
  3. Wie unterstützt die Landesregierung die Betroffenen in Herdecke bei ihren Bemühungen zur Reduzierung der Auswirkung der Höchstspannungsleitung?
  4. Wie sehen das weitere Verfahren und der Zeitplan für die geplante Höchstspannungsfreileitung Nr. 19 im Abschnitt Kruckel-Garenfeld aus?