Hat die Landesregierung ihre Haltung zum geplanten Atommülllager in Würgassen geändert?

Kleine Anfrage von Wibke Brems, Sigrid Beer und Matthi Bolte-Richter

Portrait Wibke Brems 5-23

Seit Anfang März dieses Jahres ist öffentlich bekannt, dass am Standort des stillgelegten Atomkraftwerks Würgassen im Kreis Höxter ein „Logistikzentrum“ für schwach- und mittelradioaktive Abfälle entstehen soll, die im Endlager Schacht Konrad in Salzgitter laut aktuellen Planungen ab 2027 eingelagert werden sollen.

In der Antwort auf die Kleine Anfrage 3869 datiert vom 23.07.2020 hatte die Landesregierung eine Positionierung zum geplanten Logistikzentrum am Standort Würgassen vermieden und auf die Verantwortung des Bundesumweltministeriums verwiesen. Gleichzeitig kritisierte sie die ablehnende Positionierung der niedersächsischen Landesregierung zu einem solchen Logistikzentrum auf eigenem Gebiet im Sinne der gesamtgesellschaftlichen Verantwortung als „nicht sachgerecht“.

Mit Schreiben vom 10. November hat nun die zuständige Bezirksregierung Detmold den Widerspruch der bundeseigenen Betreibergesellschaft BGZ gegen die Festlegungen zu der in Rede stehenden Fläche im Regionalplan völlig überraschend abgewiesen. Die Festlegungen im Regionalplan stünden dem Bau des geplanten Logistikzentrums entgegen. Damit steht die Möglichkeit einer Realisierung an diesem Standort infrage, insbesondere der ambitionierte Zeitplan der BGZ zur Realisierung.

Es erscheint ausgeschlossen, dass die Bezirksregierung eine solche Entscheidung von bundesweiter Tragweite ohne die Abstimmung mit der Landesregierung getroffen hat.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:

  1. Inwiefern hat die Landesregierung ihre Positionierung zu den Plänen, am Standort Würgassen ein Logistikzentrum für schwach- und mittelradioaktive Abfälle zu realisieren, im Vergleich zum Zeitpunkt der Beantwortung der Kleinen Anfrage 3869 geändert?
  2. Inwiefern teilt die Landeregierung die im Schreiben vom 10. November vertretene Rechtsauffassung der Bezirksregierung Detmold bezüglich der Verfristung des Widerspruchs der BGZ?
  3. In welcher Weise hat im Vorfeld zu dieser Entscheidung eine Abstimmung zwischen der Bezirksregierung Detmold und der Landesregierung stattgefunden?
  4. Welche landesplanerischen Möglichkeiten wie bspw. ein Zielabweichungsverfahren sieht die Landesregierung, um die planerischen Grundlagen für eine Realisierung des geplanten Logistikzentrums am ehemaligen AKW-Standort Würgassen trotz der entgegenstehenden Festlegungen im Regionalplan zu ermöglichen?
  5. Wird die Landesregierung ihre landesplanerischen Möglichkeiten ausschöpfen, um die Realisierung des geplanten Logistikzentrum am Standort Würgassen zu ermöglichen?