Gericht verhängt Rodungsstopp im Hambacher Wald – Landesregierung muss sich jetzt der politischen Verantwortung für das Rheinische Revier stellen!

Antrag auf eine Aktuelle Stunde der GRÜNEN im Landtag

Portrait Wibke Brems 5-23

Am 5. Oktober 2018 hat das Oberverwaltungsgericht Münster entschieden, dass der Hambacher Wald bis auf weiteres nicht gerodet werden darf. Mit dem Beschluss hat die anhängige Klage des BUND NRW gegen den Hauptbetriebsplan 2018 bis 2020 weiter aufschiebende Wirkung. Da nach Auffassung des Gerichts der Ausgang des Verfahrens offen sei, dürften mit einer Rodung des Hambacher Waldes keine vollendeten Tatsachen geschaffen werden. Weder die Bezirksregierung Arnsberg noch die RWE Power AG hätten belegen können, dass die sofortige Rodung für die Energieversorgung unabdingbar notwendig sei.
Das Gericht widerlegt damit die zentrale Begründung der Landesregierung gegen einen Rodungsstopp im Hambacher Wald. Das bedeutet, dass nun Zeit für eine politische Lösung geschaffen wurde, die die Landesregierung bislang verweigert hat. Diese Chance darf nicht ungenutzt bleiben. Ministerpräsident Laschet hat nach dem Gerichtsentscheid angekündigt, dass die unterschiedlichen Interessen jetzt zusammengeführt werden müssen.
Die Landesregierung muss daher dem Landtag darlegen, wie der durch den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts geschaffene Raum für einen sozialverträglichen Kohleausstieg im Dialog mit allen Akteuren im Rheinischen Revier gestaltet werden kann.
Vor diesem Hintergrund muss sich der Landtag in einer Aktuellen Stunde mit diesem Thema beschäftigen.