Geflüchtete in Schule und Ausbildung – Sozialrecht bestraft Integration: Was weiß und tut die Landesregierung?

Kleine Anfrage von Sigrid Beer und Berivan Aymaz

Portrait Berivan Aymaz 2021

Geflüchtete Jugendliche und junge Erwachsene, auch wenn sie sich noch im Anerkennungsverfahren befinden, erhalten Leistungen aus dem Asylbewerberleistungsgesetz. Viele nutzen die Zeit bis zum Entscheid ihres Asylantrages nicht nur für Sprachkurse sondern auch zur Erlangung eines Schulabschlusses oder um eine Ausbildung zu absolvieren. Gerade das Handwerk hat vielen Geflüchteten Ausbildungsplätze vermittelt und sieht für einige Berufe die Möglichkeit Bewerbermangel auszugleichen.
Dies ist im Sinne der Integration eindeutig zu begrüßen. Widersinnig ist dagegen die Situation, dass das Sozialrecht genau diese Integration bestraft. Aufgrund zahlreicher ineinandergreifender Leistungsausschlüsse erhalten zahlreiche Geflüchtete nur dann Leistungen aus dem Sozialgesetzbuch, wenn sie eben nicht die Schule besuchen oder eine Ausbildung machen. Die Ausbildungsvergütung reicht in der Regel bei weitem nicht aus, um den Lebensunterhalt zu bestreiten. So sehen sich junge Menschen gezwungen, die Schule oder Lehre abzubrechen. Denn wenn sie nichts tun, erhalten sie wieder Leistungen. Das stößt auf völliges Unverständnis der jungen Menschen, Schulen, Betriebe. Einige Sozialämter zahlen deshalb trotzdem die Leistungen, indem sie einen Härtefall annehmen. Andere Kommunen zahlen freiwillige Leistungen, die aber dann von der Kommune in voller Höhe zu tragen sind. Das ist Kommunen in schwierigen Haushaltslagen schon kommunalaufsichtsrechtlich nicht möglich.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:

  1. Wie beurteilt die Landesregierung die rechtliche Situation hinsichtlich des Ausschlusses von Leistungsbezug bei Schulbesuch oder beruflicher Ausbildung?
  2. Wie ist die Landesregierung aktiv geworden, um auf Bundesebene eine Änderung der Gesetzeslage zu erreichen?
  3. Wo wird nach Kenntnis der Landesregierung in dem Sinne verfahren, dass auch ohne gesetzlichen Anspruch Leistungen gezahlt werden?
  4. Warum ist die Landesregierung nicht bereit, Kommunen zu unterstützen, die Leistungen auszahlen, bis eine Gesetzesänderung auf Bundesebene greift?
  5. Welche weiteren Regelungen sind der Landesregierung bekannt, die Bemühungen um eine erfolgreiche Integration in Schule und Ausbildung behindern?