Gefährdungen durch Altbergbau

Große Anfrage der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN

Portrait Wibke Brems 5-23

Die Tradition des Bergbaus in Nordrhein-Westfalen ist jahrhundertealt. Bereits im Jahre 1113 wurde in Herzogenrath bei Aachen erstmals Steinkohle abgebaut. Bis ins 18. Jahrhundert erreichte die Entwicklung insbesondere im Steinkohlebergbau immer größere Ausmaße. Die wirtschaftliche Entwicklung im Ruhrrevier, Siegerland, Aachener Revier und Oberbergischem Land war eng mit dem Bergbau verknüpft. Neben dem dominierenden Abbau von Steinkohle wurden und werden untertägig Metallerze, Steinsalz und andere primäre Rohstoffe gewonnen. Über die genannten Steinkohlenbergbaureviere hinaus gibt es zahlreiche weitere Bergbaureviere, in denen intensiver Bergbau betrieben worden ist. Beispielhaft genannt seien hier der Erzbergbau im Sieger- und Sauerland, im Bergischen Land und in der Eifel sowie der Strontianitbergbau im südlichen Münsterland.
Die Art des Bergbaus, insbesondere die erreichbaren Fördertiefen, entwickelte sich mit dem technischen Fortschritt im Laufe der Zeit stark weiter. Zu Beginn wurden die wertvollen Rohstoffe nah an der Oberfläche mit vergleichsweise einfachen Mitteln gefördert. Mit der Einführung der maschinellen Entwässerungen und weiteren technischen Neuerungen konnte in immer tiefere Schichten vorgedrungen werden, so dass heute beispielsweise in Ibbenbüren eine Teufe von bis zu 1.600 Metern möglich ist.
Der jahrhundertelange Bergbau mit aus heutiger Sicht veralteter Absicherung von Grubenbauten sowie die fehlende oder lückenhafte Dokumentation haben bis heute zu schwerwiegenden Folgen an der Oberfläche geführt. So gefährden einstürzende Schächte und sich plötzlich öffnende Tagesbrüche immer wieder die öffentliche Infrastruktur, die Verkehrssicherheit sowie die Stabilität von Wohnhäusern und anderen Gebäuden. Für viele Menschen in Bergbauregionen gehören Bergschäden an Wohnungen und Häusern zum Alltag.
Insbesondere vielen Kund*innen der Bahn sind noch die massiven Verkehrsbehinderungen eines Tagesbruchs am Essener Hauptbahnhof im November 2013 in Erinnerung. Erst nach aufwendigen Arbeiten konnte der Zugverkehr wieder im Regelbetrieb erfolgen (WAZ 21.12.2013). Dies war außerdem Anlass für einen Bericht der Landesregierung im Unterausschuss Bergbausicherheit (16/1479 vom 10. Dezember 2013) über mögliche Gefahren für die Tagesoberfläche im Bereich des Essener Hauptbahnhofes.
Im Juli 2009 entstand auf der Autobahn 45 zwischen Olpe und Freudenberg nach starken Regenfällen plötzlich ein 11 Meter tiefes Loch mit 1,5 Metern Durchmesser – bedingt durch den Einsturz eines darunter liegenden ehemaligen Bergbauschachtes. (WAZ 25.07.2009). Es blieb nicht der letzte Bergschaden auf der A45.
Im Jahre 2000 kam es in Wattenscheid zu einem Tagesbruch, der erheblichen Schaden anrichtete. Damals sackten drei Garagen und ein Auto in die Einsturzstelle. (Ruhr Nachrichten 08.05.2014)
Um die Risiken für die Bürgerinnen und Bürger möglichst gering zu halten, brauchen Öffentlichkeit und Verwaltung einen umfassenden und detaillierten Überblick über die Bergbauhinterlassenschaften in Nordrhein-Westfalen und die möglicherweise daraus entstehenden Gefahren.
Denn durchschnittlich werden der Bezirksregierung Arnsberg als oberster Landesbergbehörde jährlich 120 Tagesbrüche als Gefahrenstellen gemeldet. Davon können immerhin etwa 60 Prozent auf bergbauliche Ursachen wie oberflächennahen Bergbau oder alte Schachtanlagen zurückgeführt werden.
Gefährdungen durch Schachtanlagen
Von den 396 Kommunen Nordrhein-Westfalens sind etwa 52 Prozent mehr oder weniger von den Hinterlassenschaften des Bergbaus berührt. Die Kommunen mit der größten Anzahl an Schächten auf ihrem Gebiet sind:
Bochum                      2529 Schächte
Witten                         1998 Schächte
Essen                         1989 Schächte
Dortmund                    1209 Schächte
Hattingen                      975 Schächte
Sprockhövel                  602 Schächte
Herzogenrath 540 Schächte
Ibbenbüren                   229 Schächte
(Vorlage 16/1286 vom 18. Oktober 2013, Seite 1 und Drucksache 14/10541 vom 14.01.2010, Seite 21)
Die GRÜNE Fraktion stellte bereits im Oktober 2009 in einer umfangreichen Großen Anfrage zum „Steinkohlenbergbau in NRW“ neben Fragen zu Kosten, Personal, Wasserhaltung und Bergschadensregulierung auch Fragen zur Schachtsanierung. Die Antwort der Landesregierung vom 14.01.2010 auf die Große Anfrage (Drucksache 14/10541, Seite 21) ordnet den Unternehmen im Bereich des Steinkohlenbergbaus folgende Anzahl von Schachtanlagen zu:

Unternehmen

Anzahl

E.on

rd. 6.100

RWE

rd. 1.800

ThyssenKrupp Real Estate

rd. 125

Sonstige Verantwortliche

rd. 960

erloschene Felder

rd. 1.300

Nach Vorlage 16/1286 vom 18. Oktober 2013, Seite 4, sind folgende Zuordnungen von verlassenen Tagesöffnungen des Bergbaus (Schächte und Stollenmundlöcher) erfasst:

Unternehmen

Anzahl

E.on

5.500

ThyssenKrupp Real Estate

125

RAG

4.000

RWE

1.900

Littlefuse (Heinrich Industrie)

560

Bezirksregierung Arnsberg

1.800

Gesamt

13.885

Laut Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage „Steinkohlebergbau in NRW“ (Drucksache 14/10541, Seite 21) existieren im Bereich des Steinkohlenbergbaus rund 1.300 Tagesöffnungen in erloschenen Feldern. Laut Vorlage 16/1286 vom 18. Oktober 2013, Seite 4, beläuft sich die von der Bergbehörde im Ruhrgebiet erfasste Zahl auf 1.800 verlassene Tagesöffnungen des Bergbaus (Schächte und Stollenmundlöcher).
Ein wichtiger Faktor für die Entstehung eines Tagesbruches sind langfristige Änderungen der Grubenwasserstände. Diese können sich aus dem geplanten und zum Teil bereits realisierten Ausstieg aus dem aktiven Steinkohlebergbau ergeben.
Die Gefahr von Tagesbrüchen nimmt bei älteren Schächten zu, weil viele alte Schächte zu einer Zeit gesichert wurden, in der es als ausreichend erachtet wurde eine Vollverfüllung mit Lockermassen zu vollziehen. Diese Lockermassen können unkalkulierbar in Bewegung geraten und stellen somit ein Gefährdungspotenzial dar.
Ein Einsturz kann auch durch Erosion und Verwitterung an tagesnahen Hohlräumen hervorgerufen werden, beispielsweise durch Wassereintritt. In solchen Fällen können auch benachbarte Grubenbaue beeinträchtigt werden.
Das Risiko solcher Ereignisse steigt mit zunehmendem Alter der Schachtanlagen an. Festzustellen, inwieweit bei der Bebauung betroffener Flächen die Gefahr von Tagesbrüchen zu wenig beachtet wurde, ist Teil des Risikomanagements der Bergbehörde. (Handbuch Risikomanagement Altbergbau 2013, Seiten 14-21)
Allein bei der RAG existierten 2006 nach Aussage der KPMG für circa 2.200 Schächte noch keine detaillierten Informationen über deren exakte Lage beziehungsweise deren Zustand. Der Hauptgrund dafür sind die häufig verschlossenen Tageslichtöffnungen der Schächte. Sie bedingen aufwendige Suchmaßnahmen, um den vollständigen Bestand zu ermitteln. (KPMG-Gutachten 2006, Seite 56: Gutachten zur Bewertung der Stillsetzungskosten, Alt- und Ewigkeitslasten des Steinkohlenbergbaus der RAG Aktiengesellschaft, Essen)
Zu diesen Suchmaßnahmen gehört beispielsweise die Kriegsluftbildauswertung in Zusammenarbeit mit dem Kampfmittelräumdienst. Dabei können bergbauliche Hinterlassenschaften zwischen 1939 und 1945 ausfindig gemacht werden, die auf nicht verzeichnete Schachtanlagen weisen können. (vgl. Jahresbericht 2012 der Bergbehörden des Landes NRW, Seiten 47- 52)
Verantwortlichkeiten für Schachtsanierung
Für die Sanierungen solcher verlassener Tagesöffnungen und Hohlräume sind verschiedene Akteure verantwortlich. In NRW waren zum 31.12.2012 von der Bergbehörde 27.500 Schächte erfasst. Während zu den Hohlräumen keine genauen Zahlen vorlagen, bezifferte sich die Anzahl der bekannten Tagesöffnungen auf 13.885. Davon fielen 12.100 in die Zuständigkeit von Altgesellschaften, wie E.on (5.500), RAG (4.000) und RWE (1.900). Weitere Altgesellschaften sind Littelfuse (Heinrich Industrie), ThyssenKrupp Real Estate und EBV. Können keine direkt verantwortlichen Akteure festgestellt werden, wie es zum Beispiel bei erloschenen Bergwerksfeldern der Fall ist, wird die Bergbehörde NRW in die Pflicht genommen. (Vorlage 16/1286 vom 18. Oktober 2013, Seiten 2-4)
Risikomanagement im Altbergbau durch die Bergbehörde NRW
Die Bergbehörde hat Ende 2010 mit dem Aufbau eines Risikomanagements für tagesbruchrelevante Hinterlassenschaften des Altbergbaus begonnen, für die keine der heute noch ordnungs- und haftungsrechtlich greifbaren Altbergbaugesellschaften verantwortlich ist. Es handelt sich um Altbergbau in bereits erloschenen Bergbauberechtigungen ohne Rechtsnachfolge und um nicht dokumentierten Altbergbau (widerrechtlich geführter oder „Uralt“-Bergbau).
Das Risikomanagement beinhaltet im Wesentlichen die Identifizierung möglicher altbergbaubedingter Risiken, die Risikoanalyse und -bewertung mit Einteilung in Risikoklassen, sowie die Festlegung von Maßnahmen zur Risikobewältigung und die Einordnung in eine Prioritätenliste, nach der schrittweise die Gefahrenbereiche abgearbeitet werden. (Drucksache 16/4847 vom 22.01.2014, Seite 3)
Für dieses Risikomanagement, dessen Umsetzung im erstellten „Handbuch Risikomanagement Altbergbau“ (August 2013) ausgeführt wird, wurden der Bergbehörde seit 2011 von der rot-grünen Landesregierung zusätzliche Haushaltsmittel von zwei Millionen Euro jährlich zur Verfügung gestellt. 49 Schächte konnten laut Angaben der Bergbehörde von Januar 2011 bis Juni 2013 untersucht und falls nötig gesichert werden. Die Gesamtzahl, der von der Bergbehörde im Rahmen des Risikomanagements zu bearbeitenden Schächte, beläuft sich auf 2.400.
In die Zuständigkeit der Altgesellschaften fallen 12.100 Tagesöffnungen (Schächte und Stollenmundlöcher). Die Altgesellschaften sicherten in den Jahren 2011 und 2012 insgesamt 89 der 12.100 verlassenen Tagesöffnungen. (Vorlage 16/1286 vom 18. Oktober 2013, Seite 4)
Notwendige Maßnahmen im Bereich der Schachtsanierungen
Angaben über die Kosten der notwendigen Schachtsanierungen der RAG liegen aus dem KPMG-Gutachten 2006 (Seite 56) vor. Dabei wurde ein erforderlicher Gesamtaufwand von 120 Millionen Euro für 100 Schächte berechnet, bei denen eine dauerstandsichere Verfüllung erforderlich wäre. Gleichzeitig wäre für 86 weitere untersuchte Schächte keine dauerstandsichere Verfüllung erforderlich. Dafür beliefen sich die Kosten auf einen Durschnittsaufwand von 75.000 € je Schacht.
In Anbetracht der großen Zahl alter Schachtanlagen und der Gefahren, die mit zunehmendem Alter von nicht sanierten und unzureichend gesicherten Schächten ausgehen, ist es geboten das Risikomanagement für alle alten Schachtanlagen sicherzustellen. Dazu gehört ein transparenter Überblick über die Lage, den Zustand, die Gefahrenpotenziale und die Anstrengungen zur Sanierung und Sicherung alter Schachtanlagen. Für tagesbruchrelevante Hinterlassenschaften des Altbergbaus, für die keine der heute noch ordnungs- und haftungsrechtlich greifbaren Altbergbaugesellschaften verantwortlich ist, musste das Land diese Verantwortung übernehmen. Es ist aber aus Gründen der Gefahrenprävention unerlässlich, dass die Bergbehörde über die gleichen Informationen auch für alle alten Schachtanlagen, die im Besitz des noch aktiven Bergbaus und der Altbergbaugesellschaften sind, verfügt.
Tagesnaher und oberflächennaher Bergbau
Neben den Schachtanlagen existieren mögliche Gefährdungspotenziale im Umfeld unzureichend gesicherter tagesnaher bergbaulicher Hohlräume.
Bis zum 18. Jahrhundert beschränkte sich der untertägige Bergbau wegen der begrenzten technischen Möglichkeiten überwiegend auf den Abbau nahe der Oberfläche. Tagesnaher Bergbau liegt vor, wenn die Deckschicht weniger als 50 Meter beträgt. Von oberflächennahem Bergbau wird gesprochen, wenn die Deckschicht mindestens 30 Meter dick ist und eine maximale Teufe von 100 Metern vorliegt.
Beim tages- und oberflächennahen Bergbau soll es sich in NRW um eine betroffene Fläche von etwa 600 km² handeln. Auch die unzureichend gesicherten tagesnahen bergbaulichen Hohlräume bedürfen einer Risikoanalyse und -bewertung sowie der Einordnung in eine Prioritätenliste.
Wasserführende Stollen
Ein bisher wenig wahrgenommenes Gefährdungspotenzial besteht im Umfeld wasserführender Stollen. Diese wurden multifunktional eingesetzt: zur Wasserlösung, Erkundung, Erschließung, Abbau, Bewetterung, Fahrweg, Transport und für wasserwirtschaftliche Energienutzung. Wasserführende Stollen werden zum Teil auch als Erbstollen bezeichnet, da sie häufig von privaten Unternehmen für mehrere Bergbautreibende betrieben wurden und dieser Betrieb unabhängig vom Bergbau vererbt wurde. Der längste Erbstollen im Ruhrgebiet hat eine Länge von 14 Kilometern.
Ab dem 16. Jahrhundert reichte der Bergbau immer tiefer, so dass ausgeklügelte Systeme, zum Beispiel aus untereinander hängenden Wasserrädern und hölzernen Pumpen, zur Hebung des Wassers auf das entwässernde Stollenniveau eingesetzt wurden. Später standen dafür eiserne Wasserhebeanlagen zur Verfügung. Durch den Einsatz von Dampf und Strom wurde die Bedeutung der Stollen für die Entwässerung hinfällig.
Die von ihnen ausgehenden Gefahren sind jedoch nicht hinfällig. Wasserführende Stollen bleiben dauerhaft wasserführend. Sie stellen bedingt durch den fast horizontal aufgefahrenen Hohlraum und durch ihre sehr unterschiedlichen Eigenschaften, Dimensionen und ihr jeweiliges Alter sehr hohe, aber auch sehr unterschiedliche Gefahren dar. So können sie etwa Tagesbrüche oder einen unkontrollierten Austritt des Grubenwassers an der Tagesoberfläche verursachen. Diese Stollen und die von ihnen ausgehenden Gefahren stehen bisher nicht im Mittelpunkt der öffentlichen Betrachtung. Um eine Analyse aller vom Altbergbau ausgehenden Gefahren zu erstellen, sind sie jedoch ebenfalls in das Risikomanagement des jeweiligen Ordnungspflichtigen oder in das Risikomanagement der Bergbehörde NRW aufzunehmen.
Rechtliche Auswirkungen nach Ende des Bergbaus
Im Jahr 2018 schließt das letzte Steinkohlebergwerk in Nordrhein-Westfalen. Die Auswirkungen des Bergbaus gehen jedoch über die Zeit des Abbaus deutlich hinaus. Nach heutigen Maßstäben wurden in der Vergangenheit keine ausreichenden Sicherungsmaßnahmen durchgeführt. Darüber hinaus geht das Wissen um den alten Bergbau und seine Hinterlassenschaften zunehmend verloren. Deswegen bedarf es auch einer Überprüfung der rechtlichen Regelungen, um die Bergbehörde des Landes in den Stand zu versetzen die Bevölkerung vor Risiken aus Bergbauhinterlassenschaften zu schützen. Vor diesem Hintergrund bittet die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN um Beantwortung folgender Fragen durch die Landesregierung:

I. Steinkohle-Schachtanlagen

A. Den Unternehmen RAG, E.On, RWE, Littelfuse (Heinrich Industrie), ThyssenKrupp Real Estate und EBV zuzuordnende Schachtanlagen

Wir bitten, die folgenden Fragen für die einzelnen Unternehmen getrennt zu beantworten:

  1. Wie viele potenziell zu sanierende Schachtanlagen sind den jeweiligen Unternehmen nach aktuellem Stand zuzuordnen? Bitte um Erläuterung im Falle von Diskrepanz zu bisher veröffentlichten Zahlen (Große Anfrage „Steinkohlebergbau in NRW“ (Drucksache 14/10541) sowie Vorlage 16/1286)
  2. In welchen Kreisen bzw. kreisfreien Städten liegen wie viele dieser Schachtanlagen?
  3. Von wie vielen dieser Schachtanlagen ist die exakte Lage bekannt?
  4. Von wie vielen dieser Schachtanlagen ist die exakte Lage nicht bekannt?
  5. Wie erfolgt eine Gefährdungsanalyse bei den jeweils den Unternehmen zuzuordnenden Schachtanlagen?
  6. Welche Kriterien werden für die Gefährdungsanalyse herangezogen?
  7. Für wie viele dieser Schachtanlagen ist eine Gefährdungsanalyse vorgenommen worden?
  8. Wie viele Schachtanlagen wurden welcher Gefährdungsklasse zugeordnet?
  9. Bis zu welchem Zeitpunkt ist eine abschließende Gefährdungsanalyse der den jeweiligen Unternehmen zuzuordnenden Schachtanlagen geplant?
  10. An wie vielen den jeweiligen Unternehmen zuzuordnenden Schachtanlagen sind in den Jahren 2005 bis 2016 die Sicherungsarbeiten abgeschlossen worden?
  11. Wie hoch waren im Durchschnitt die Kosten für Überwachung, Sicherung und Nachverfüllung je Schacht, an dem in den Jahren 2005 bis 2016 die Sicherungsarbeiten abgeschlossen wurden?
  12. An wie vielen Schachtanlagen sollen in den Jahren 2017 bis 2022 die Sicherungsarbeiten abgeschlossen werden?
  13. In welcher Höhe bestehen Rückstellungen bei den jeweiligen Unternehmen für den Zweck der Schachtsanierungen?
  14. In welcher Form erfolgt eine Abstimmung zwischen Unternehmen und Bergbehörde zur Gefährdungsanalyse, Sanierungsfahrplan und Rückstellungen?

B. Erloschene und bestehende Bergbauberechtigungen ohne feststellbaren Ordnungspflichtigen

  1. Wie viele potenziell zu sanierende Schachtanlagen sind keinem feststellbaren Ordnungspflichtigen nach aktuellem Stand zuzuordnen?
  2. In welchen Kreisen und kreisfreien Städten liegen wie viele dieser Schachtanlagen?
  3. Von wie vielen dieser Schachtanlagen ist die exakte Lage bekannt?
  4. Von wie vielen dieser Schachtanlagen ist die exakte Lage nicht bekannt?
  5. Wie erfolgt eine Gefährdungsanalyse bei den der Bergbehörde zuzuordnenden Schachtanlagen?
  6. Welche Kriterien werden für die Gefährdungsanalyse herangezogen?
  7. Für wie viele dieser Schachtanlagen ist eine Gefährdungsanalyse vorgenommen worden?
  8. Wie viele Schachtanlagen wurden welcher Gefährdungsklasse zugeordnet?
  9. Bis zu welchem Zeitpunkt ist eine abschließende Gefährdungsanalyse der den erloschenen Feldern zuzuordnenden Schachtanlagen geplant?
  10. An wie vielen diesen erloschenen Feldern zuzuordnenden Schachtanlagen sind in den Jahren 2005 bis 2016 die Sicherungsarbeiten abgeschlossen worden?
  11. Wie hoch waren im Durchschnitt die Kosten für Überwachung, Sicherung und Nachverfüllung je Schacht, an dem in den Jahren 2005 bis 2016 die Sicherungsarbeiten abgeschlossen wurden?
  12. An wie vielen Schachtanlagen sollen in den Jahren 2017 bis 2022 die Sicherungsarbeiten abgeschlossen werden?
  13. Wie viele Tagesbrüche sind in dem keinem Altbergbautreibenden zu verantwortenden ehemaligen Steinkohlenbergbau in den Jahren von 2005 bis 2016 an welchen Orten aufgetreten?

II. Gefährdungen durch tagesnahen und oberflächennahen Steinkohlebergbau

A. RAG, E.On, RWE, Littelfuse (Heinrich Industrie), ThyssenKrupp Real Estate und EBV zuzuordnende tages- und oberflächennahe bergbauliche Hohlräume

Wir bitten, die folgenden Fragen für die einzelnen Unternehmen getrennt zu beantworten:

  1. Wie viele Bergwerke, die tages- und oberflächennahen Bergbau betrieben haben, sind den jeweiligen Altbergbaueigentümern nach aktuellem Stand zuzuordnen?
  2. Wie groß ist die Fläche, in denen es zu Auswirkungen durch tages- und oberflächennahen Bergbau im Verantwortungsbereich der jeweiligen Unternehmen kommen kann?
  3. In welchen Kreisen bzw. kreisfreien Städten liegen wie viele dieser tages- und oberflächennahen bergbaulichen Hohlräume und welche Flächen beanspruchen sie jeweils? 
  4. Wie viele Tagesbrüche sind im Zeitraum von 2005 bis 2016 im Zuständigkeitsbereich der jeweiligen Unternehmen aufgetreten? (Aufteilung nach Kreisen bzw. kreisfreien Städten)
  5. Wie erfolgt die Risikoeinschätzung von tages- und oberflächennahen bergbaulichen Hohlräumen durch die jeweiligen Unternehmen?
  6. Von wie vielen dieser tages- und oberflächennahen bergbaulichen Hohlräume ist die exakte Lage bekannt?
  7. Von wie vielen dieser tages- und oberflächennahen bergbaulichen Hohlräume ist die exakte Lage nicht bekannt?
  8. Für wie viele dieser tages- und oberflächennahen bergbaulichen Hohlräume ist eine Gefährdungsanalyse vorgenommen worden?
  9. Bis zu welchem Zeitpunkt ist eine abschließende Gefährdungsanalyse der den jeweiligen Unternehmen zuzuordnenden tages- und oberflächennahen bergbaulichen Hohlräume geplant?
  10. An wie vielen den jeweiligen Unternehmen zuzuordnenden tages- und oberflächennahen bergbaulichen Hohlräume sind in den Jahren 2005 bis 2016 die Sicherungsarbeiten abgeschlossen worden?
  11. In welcher Höhe bestehen Rückstellungen bei den jeweiligen Unternehmen für den Zweck der Sicherung tages- und oberflächennaher bergbaulicher Hohlräume?

B. Tages- und oberflächennahe bergbauliche Hohlräume im Bereich erloschener Bergbauberechtigungen ohne feststellbaren Ordnungspflichtigen

  1. Wie viele Bergwerke, die tages- und oberflächennahen Bergbau betrieben haben, sind keinem feststellbaren Ordnungspflichtigen nach aktuellem Stand zuzuordnen?
  2. Wie groß ist die Fläche, in denen es zu Auswirkungen durch tages- und oberflächennahen Bergbau kommen kann?
  3. In welchen Kreisen und kreisfreien Städten liegen wie viele dieser tages- und oberflächennahen bergbaulichen Hohlräume?
  4. Wie viele Tagesbrüche sind im Zeitraum von 2005 bis 2016 aufgetreten und können keinem der unter II.A aufgeführten Unternehmen zugeordnet werden? (Aufteilung nach Kreisen und kreisfreien Städten)
  5. Wie erfolgt die Risikoeinschätzung von tages- und oberflächennahen bergbaulichen Hohlräumen in diesen Fällen?
  6. Von wie vielen dieser tages- und oberflächennahen bergbaulichen Hohlräume ist die exakte Lage bekannt?
  7. Von wie vielen dieser tages- und oberflächennahen bergbaulichen Hohlräume ist die exakte Lage nicht bekannt?
  8. Für wie viele dieser tages- und oberflächennahen bergbaulichen Hohlräume ist eine Gefährdungsanalyse vorgenommen worden?
  9. Bis zu welchem Zeitpunkt ist eine abschließende Gefährdungsanalyse der keinem feststellbaren Ordnungspflichtigen zuzuordnenden tages- und oberflächennahen bergbaulichen Hohlräume geplant?
  10. An wie vielen der keinem feststellbaren Ordnungspflichtigen zuzuordnenden tages- und oberflächennahen bergbaulichen Hohlräume sind in den Jahren 2005 bis 2016 die Sicherungsarbeiten abgeschlossen worden?

III. Wasserführende Stollen in ehemaligen Steinkohlebergwerken

  1. Wie ist der aktuelle Bearbeitungsstand von alten Grubenrissen?
  2. Wie hoch bewertet die Bergbehörde die Gefahr durch nicht gesicherte oder unbekannte wasserführende Stollen?
  3. Wie hoch ist die Zahl der potenziell zu sichernden wasserführenden Stollen? (Bitte für die einzelnen ehemaligen Bergbautreibenden getrennt darstellen)
  4. In welchen Kreisen bzw. kreisfreien Städten liegen wie viele dieser wasserführenden Stollen?
  5. Für wie viele dieser wasserführenden Stollen ist eine Gefährdungsanalyse vorgenommen worden?
  6. Bis zu welchem Zeitpunkt ist eine abschließende Gefährdungsanalyse der wasserführenden Stollen geplant?

IV.        Sonstiger Altbergbau in NRW

  1. Welche Altbergbautreibende haben in NRW in welchen Gebieten welche Rohstoffe abgebaut und sind heute für die Sicherung des Altbergbaus zuständig?
  2. Wie viele Schachtanlagen, verlassene Tagesöffnungen und wasserführende Stollen fallen jeweils in deren Zuständigkeit? (Bitte getrennt auflisten)
  3. Wie erfolgt die Risikoanalyse durch die Altbergbautreibenden und die Bergbehörde?
  4. Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung über Risiken aus Schachtanlagen, verlassenen Tagesöffnungen, tagesnahen bergbaulichen Hohlräumen und wasserführenden Stollen aus den nicht die Steinkohleförderung betreffenden Bereichen des Bergbaus in Nordrhein-Westfalen vor?

V. Rechtliche Regelungen

  1. Welche Verbesserung rechtlicher Regelungen bedarf es, um sicherzustellen, dass die Bergbehörde zum Zwecke der Errichtung eines Untersuchungs- und Sicherungskatasters über alle geplanten Untersuchungs- und Sicherungsmaßnahmen sowie deren Ergebnisse informiert wird?
  2. Wie lässt sich sicherstellen, dass bei der Beantwortung grundstücksbezogener Auskünfte oder der Erarbeitung von TÖB-Stellungnahmen durch die Bergbehörde die bergbaubedingte Gefährdungssituation weitestgehend fehlerfrei dargestellt wird?
  3. Welcher rechtlicher Regelungen bedarf es um sicherzustellen, dass Maßnahmen zur Sicherung verlassener Tagesöffnungen des Bergbaus (einschl. wasserführender Stollen) und tagesnaher Hohlräume unter Aufsicht der Bergbehörde erfolgen, damit alle künftigen Sicherungsmaßnahmen nach bestimmten fachlichen Anforderungen (Standards) durchgeführt werden? 

VI. EFRE-Mittel für die Gefahrenabwehr bei Bergschadensrisiken

  1. Ist es zutreffend, dass für die Gefahrenabwehr bei Bergschadensrisiken in den Bundes- ländern Sachsen und Sachsen-Anhalt Mittel aus dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) beantragt werden können?
  2. Welche Voraussetzungen wurden dafür auf Landesebene geschaffen?
  3. In welcher Höhe sind Mittel für diesen Zweck in Sachsen zur Verfügung gestellt und abgerufen worden? (Bitte getrennte Auflistung für die Jahre 2010 bis 2016)
  4. In welcher Höhe sind Mittel für diesen Zweck in Sachsen-Anhalt zur Verfügung gestellt und abgerufen worden? (Bitte getrennte Auflistung für die Jahre 2010 bis 2016)
  5. Welche Projekte und Maßnahmen wurden in beiden Bundesländern mit diesen Mitteln durchgeführt und welche sind geplant?

Monika Düker Arndt Klocke Verena Schäffer Wibke Brems und Fraktion