Erst versprochen, dann vergessen – und jetzt? Landesregierung muss Mittel für Integrationsmaßnahmen schnell und zielgerichtet an Kommunen weiterleiten

Antrag der Fraktion Bündnis90/ Die Grünen

Portrait Berivan Aymaz 2021

I. Ausgangslage

Die Unterbringung und Integration geduldeter Flüchtlinge wird zu einem relevanten Teil von den Kommunen finanziert und organisiert. Hierfür stellt der Bund den Ländern im Zeitraum von 2016 bis 2018 über eine Erhöhung des Länderanteils an der Umsatzsteuer eine jährliche Integrationspauschale in Höhe von zwei Milliarden Euro zur Finanzierung flüchtlingsbedingter Mehrkosten zur Verfügung. Auf das Land NRW entfallen hiervon jährlich 434 Millionen Euro. Obwohl CDU und FDP in den vergangenen Jahren aus der Opposition heraus wiederholt eine Weiterleitung der Mittel an die Kommunen gefordert haben (die CDU forderte in ihrem Landtagswahlprogramm sogar eine komplett Weiterleitung) und trotz außerordentlich guter wirtschaftlicher Rahmenbedingungen und damit einhergehender Steuereinnahmen hat die neue schwarz-gelbe Koalition nach der Übernahme der Regierungsgeschäfte in ihrem ersten eigenen Landeshaushalt für das Jahr 2018 zunächst darauf verzichtet, ihren Ankündigungen auch Taten folgen zu lassen. Eine (teilweise oder vollständige) Weiterleitung der Integrationspauschale oder auch nur eine Berücksichtigung bei der Ermittlung der Schlüsselzuweisungen im Rahmen des Gemeindefinanzierungsgesetzes (GFG), wie sie von den kommunalen Spitzenverbänden im Rahmen der Anhörung zum neuen GFG 2018 gefordert wurde, blieb zunächst aus.
Erst nach deutlichem Protest sowohl im Landtag als auch innerhalb der kommunalen Familie beugte sich die Landesregierung dem öffentlichen Druck und kündigte an, einen Betrag in Höhe von 100 Millionen Euro an die Kommunen weiterzureichen. Das kann allerdings nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Regierungsfraktionen damit immer noch weit hinter ihren ursprünglichen Versprechungen einer Weiterleitung der Integrationspauschale zurückbleiben und somit ihr Wahlversprechen gegenüber den Kommunen brechen. Darüber hinaus ist bis heute unklar, nach welchem Verteilungsschlüssel die Mittel auf die Kommunen verteilt werden sollen und wann damit begonnen werden soll.

II. Der Landtag fordert die Landesregierung auf,

  1. die Verteilung der Mittel, die den Kommunen zusätzlich zur Finanzierung für Integrationsleistungen zur Verfügung gestellt werden, auf der Grundlage des Verteilschlüssels im Gemeindefinanzierungsgesetz 2018 an die Kommunen weiterzuleiten, da dies die Leistungsfähigkeit der Städte in angemessener Weise berücksichtigt.
  2. die Verteilung an die Kommunen so schnell wie möglich vorzunehmen, damit dort zeitnah mit den Mitteln geplant werden kann.
  3. weitere Mittel zur Entlastung von Ländern und Kommunen bei den Flüchtlingskosten, die über das Jahr 2018 hinaus vom Bund zur Verfügung gestellt werden, an die Kommunen weiterzuleiten. Mindestens aber sollten diese Mittel bei der Ermittlung der Finanzausgleichsmasse vollständig berücksichtigt werden, damit die Entlastungen den Kommunen zumindest indirekt zugutekommen.