Erlaubt die Landesregierung eine Insellage des Hambacher Waldes durch die Hintertür?

Kleine Anfrage von Wibke Brems

Portrait Wibke Brems 5-23

Die Landesregierung hat wiederholt und zuletzt in der Antwort auf meine Kleine Anfrage 3388 zugesagt, in der anstehenden Leitentscheidung dafür Sorge zu tragen, dass der Hambacher Wald erhalten bleibt. Als Aussagen von RWE im Januar dieses Jahres nahelegten, dass die Planungen des Unternehmens den Hambacher Wald in eine „Insellage“ bringen würden, drang Minister Pinkwart darauf, auf eine Inanspruchnahme der Flächen südlich und südwestlich des Hambacher Waldes zu verzichten. Offenbar ist auch in der Landesregierung die Erkenntnis gereift, dass der Hambacher Wald, sollte er von drei Seiten vom Tagebau umgeben sein, als Ökosystem dauerhaft nicht überlebensfähig ist.
Nun sind Recherchen der Initiative Buirer für Buir bekannt geworden, die nahelegen, dass weiterhin eine „Insellage“ des Hambacher Waldes droht. So ergibt sich aus der Kombination der RWE-Pläne, östlich des Hambacher Waldes bis südlich auf das Gebiet von Kerpen- Manheim Abraum zu gewinnen, mit Entwürfen der Regionalplanung zu bereits genehmigten oder aber geplanten Kiesabgrabungen, dass der Hambacher Wald in Zukunft auf drei Seiten von anderen Naturräumen abgeschnitten wäre (https://www.buirerfuerbuir.de/index.php/aktuelles/pressemitteilungen/333-zukunft-des-hambacher- waldes-gefaehrdet).
Darüber hinaus ist aufgrund der ursprünglich für einen späteren Zeitpunkt geplanten bergbaulichen Inanspruchnahme der Flächen bei den vorliegenden Genehmigungen für die Kiesgewinnung auf Auflagen für die Rekultivierung verzichtet worden. Da weite Teile aber nicht mehr für die Gewinnung von Kohle vorgesehen sind, würde eine nicht erfolgte Rekultivierung § 4 Abs. 2 Nr. 4 Abgrabungsgesetz NRW widersprechen. Nur durch ein Moratorium für den Vollzug dieser erfolgten Genehmigungen und für die Erteilung weiterer Genehmigungen in diesem Gebiet, kann verhindert werden, dass parallel zur Erarbeitung der Leitentscheidung Fakten geschaffen werden, die den Zielen der in Erarbeitung befindlichen Leitentscheidung entgegen stehen.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:
1.      Wie genau stellen sich genehmigte und geplante Kiesabgrabungen im Bereich des Hambacher Waldes nach Kenntnis der  Landesregierung dar? (Bitte sowohl um textliche
als auch grafische Darstellung, sowie um Informationen zum Planungsstand bzw. Genehmigungsdatum und Vorhabenträger bzw. Genehmigungsinhaber)
2.      Welche Konsequenzen zieht die Landesregierung aus der Tatsache, dass die Planungen von RWE zur Abraumgewinnung im Bereich Kerpen-Manheim in Verbindung mit genehmigten und geplanten Abbaubereichen den dauerhaften Erhalt des Hambacher Waldes gefährden würden?
3.      Wie wird die Landesregierung sicherstellen, dass im Zeitraum der Erarbeitung der geänderten Leitentscheidung und nachfolgender Anpassungen der Braunkohlepläne, keine weiteren Genehmigungen erteilt werden, die den dauerhaften Erhalt des Hambacher Waldes gefährden?
4.      Welche konkreten Maßnahmen zur Oberflächengestaltung und Wiedernutzbarmachung des Abbau- und Betriebsgeländes nach Abgrabungsgesetz NRW enthalten jeweils die Abgrabungspläne als Teil der Genehmigungen für den Abbau nicht-energetischer Rohstoffe im Bereich des Hambacher Waldes? (Bitte um detaillierte Beschreibung je genehmigter Fläche)
5.      Wie gedenkt die Landesregierung, bei erteilten Genehmigungen zur Nutzung nicht- energetischer Rohstoffe im Bereich des Hambacher Waldes, bei denen auf Forderungen zur Rekultivierung, vor dem Hintergrund der geplanten Braunkohlegewinnung im Nachgang, verzichtet wurde, eine Einhaltung der Anforderungen des Abgrabungsgesetzes im Nachhinein sicherzustellen?