Energiepolitik ohne Wirkung? Was haben die Änderungen im Landesentwicklungsplan für den Ausbau der Photovoltaik gebracht?

Kleine Anfrage von Wibke Brems und Horst Becker

Portrait Wibke Brems 5-23

Am 19. Dezember 2017 stellte Minister Prof. Andreas Pinkwart das zweite sogenannte „Entfesselungspaket“ der Landesregierung vor, mit dem schwerpunktmäßig die Änderungen im Landesentwicklungsplan (LEP) angekündigt wurden. Darunter fand sich auch die Ankündigung „Solarenergienutzung erleichtern: Die Rahmenbedingungen für die Nutzung von Photovoltaik in der Fläche werden vereinfacht und klarer dargestellt.“ (https://www.wirtschaft.nrw/Daten_Fakten_Entfesselungspaketzwei) Insbesondere drei Änderungen am Landesentwicklungsplan, die am 12. Juli 2019 vom Landtag beschlossen wurden, betreffen die Möglichkeiten Freiflächenphotovoltaik zu nutzen.
1.    Streichung eines Halbsatzes in den Erläuterungen zu „7.1-7 Grundsatz Nutzung von militärischen Konversionsflächen“: „flächenintensive Anlagen wie z. B. Photovoltaikanlagen sollen deshalb nur auf bereits versiegelten Flächen in Betracht kommen.“
2.    Herabstufung von „10.2-1 Ziel Halden und Deponien als Standorte für die Nutzung erneuerbarer Energien“ auf einen Grundsatz der Raumordnung.
3.    Textliche Änderung in „10.2-5 Ziel Solarenergienutzung“ von „Die Inanspruchnahme von Freiflächen für die raumbedeutsame Nutzung der Solarenergie ist zu vermeiden. […]“ in „Die Inanspruchnahme von Flächen für die raumbedeutsame Nutzung der Solarenergie ist möglich, wenn der Standort mit der Schutz- und Nutzfunktion der jeweiligen Festlegung im Regionalplan vereinbar ist […]“
Ein Jahr nach Inkrafttreten ist es an der Zeit Bilanz zu ziehen, ob die LEP-Änderungen die intendierten Wirkungen erzielt haben.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:
1.      Wie hat sich die Nutzung der Freiflächen-Photovoltaik in NRW in den Jahren 2017 bis 2020 entwickelt? (Bitte Anzahl, jeweilige Leistung in Megawatt (peak) und Standort der neuinstallierten Freiflächen-Photovoltaikanlagen in den Jahren 2017, 2018, 2019 sowie im ersten Halbjahr 2020 angeben)
2.      Wie bewertet die Landesregierung, vor dem Hintergrund der sich aus der Antwort auf die Frage 1 ergebenden Daten, die Wirksamkeit der die Freiflächen-Photovoltaik betreffenden LEP-Änderungen?
3.      Sieht die Landesregierung, vor dem Hintergrund der sich aus der Antwort auf die Frage 1 ergebenden Daten, weitere Hemmnisse für die stärkere Nutzung der Freiflächen- Photovoltaik in NRW?
4.      Mit welchen Maßnahmen wird die Landesregierung, vor dem Hintergrund der sich aus der Antwort auf die Frage 1 ergebenden Daten, neben dem angekündigten „Entwicklungs- und Vermarktungskonzeptes“ für die Nutzung der Randstreifen von Autobahnen und überregionalen Schienenverbindungen, die Realisierung von Freiflächen- Photovoltaikanlagen in NRW erleichtern?
5.      Es setzt sich zunehmend die Erkenntnis durch, dass Freiflächen-Photovoltaikanlagen wirksame Beiträge zu Arten- und Naturschutz leisten können. So fordern die regierungstragenden Fraktionen im Bayerischen Landtag gar den Verzicht auf ökologische Ausgleichsflächen für derartige Anlagen2. Dadurch dürften die Gebote aus Bayern in den Photovoltaikausschreibungen weiter an Wettbewerbsfähigkeit gewinnen. Inwiefern hält die Landesregierung es vor diesem Hintergrund für angezeigt, ihre Position zu Photovoltaikanlagen auf landwirtschaftlichen Flächen zu überdenken?