Energiepolitik im Ankündigungsmodus: Welche Maßnahmen zum Ausbau von Windenergie und Geothermie hat die Landesregierung umgesetzt?

Kleine Anfrage von Wibke Brems

Portrait Wibke Brems 5-23

Am 17. Dezember 2019 stellte Minister Prof. Andreas Pinkwart das fünfte sogenannte „Entfesselungspaket“ der Landesregierung vor, mit dem schwerpunktmäßig Maßnahmen zur Unterstützung des Ausbaus Erneuerbarer Energien angekündigt wurden. Über den Umsetzungsstand der Mehrzahl der dort angekündigten Maßnahmen ist jedoch nichts bekannt. Dies trifft beispielsweise auf Maßnahmen zur Unterstützung des Windenergiezubaus und der Nutzung der Geothermie zu.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:
1.      Die Landesregierung hat die Verzögerung bei der angekündigten Überarbeitung des Windenergieerlasses mit ausstehenden Entscheidungen auf Bundesebene begründet, die nun getroffen wurden. Zu welchem Zeitpunkt plant die Landesregierung den betroffenen Akteuren wieder eine aktuelle Handreichung für die rechtssichere Planung und Genehmigung von Windenergieprojekten in NRW zur Verfügung zu stellen?
2.      Wie sind die bisherigen Erfahrungen mit dem „Beratungsangebot für Bezirksregierungen und Kommunen“, mit dem in Ergänzung zum Windenergieerlass rechtssichere Planungsverfahren sichergestellt werden sollen? (Bitte Anzahl der erfolgten Beratungen, Bewertung der Beratungen durch die Bezirksregierungen und Kommunen sowie die praktischen Ergebnisse der Beratungen nennen)
3.      Wie wurden die Bezirksregierungen und Kommunen über das „Beratungsangebot für Bezirksregierungen und Kommunen“ informiert?
4.      Im Januar 2020 berichtete die Landesregierung in der Vorlage 17/2889, dass die Prüfung und Beratung zur besseren wirtschaftlichen Absicherung von Tiefengeothermie- Bohrungen andauere. Mit welchen Ergebnissen wurde diese Prüfung und Beratung in der Zwischenzeit abgeschlossen?
5.      Wie gestaltet sich das Genehmigungsverfahren, in dem drei Genehmigungsverfahren gebündelt werden sollten, um Geothermie-Projekte zu erleichtern?