Digitalisierung im Energiebereich: Welche Projekte setzt die Landesregierung wirklich um?

Kleine Anfrage von Wibke Brems und Matthi Bolte-Richter

Portrait Wibke Brems 5-23

Eine stärkere Nutzung der Chancen der Digitalisierung ist für das Gelingen der Energiewende eine zentrale Voraussetzung. In Zukunft müssen die Sektoren Strom, Wärme und Verkehr stärker miteinander gekoppelt und aufeinander abgestimmt werden, um Versorgungsengpässe und -überschüsse besser ausgleichen zu können. Hierzu müssen die Systeme intelligent verknüpft und gesteuert werden. Damit NRW zum digitalen Energiewende- Musterland werden kann, darf die Landesregierung nicht darauf warten, bis regulatorische Hemmnisse auf Bundesebene beseitigt werden. Vielmehr muss die Unterstützung von Modellprojekten erfolgen.
Am 8. April 2019 legte die Landesregierung die Digitalstrategie vor. Das Kapitel Energie wird der Bedeutung, die die Digitalisierung für die Energiewende hat, jedoch nicht gerecht. Zwar werden einige laufende Projekte und Maßnahmen genannt, von einer Strategie ist diese Aufzählung jedoch weit entfernt.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:
1.         Wie verlief die Öffentlichkeitsbeteiligung an der Digitalstrategie im Bereich Energie? (Bitte eingebrachte Anregungen bzw. Stellungnahmen, den Namen der Organisation sowie die jeweilige Begründung für die Annahme bzw. Ablehnung der einzelnen Vorschläge mit Bezug zum Energiekapitel nennen)
2.         In welchem Zeitraum soll welche Maßnahme der in Kapitel 4.5 der Digitalstrategie genannten Projekte umgesetzt werden?
3.         Welche konkreten Projekte unterstützt die Landesregierung, um die von ihr vielfach genannte intelligente Kopplung von Strom-, Wärme- und Verkehrssektor zu unterstützen?
4.         Welche konkreten Projekte unterstützt die Landesregierung zur Förderung des Einsatzes von Blockchain-basierten Technologien im Energiebereich?
5.         Mit wie viel Landesmitteln ist die Energieforschungsoffensive.NRW ausgestattet? (bitte in Euro für die Jahre 2019, 2020, 2021 und 2022 angeben)