Die Humboldtstraße in Essen-Haarzopf: Jahrelang als Landesstraße totgespart, um nun auf Kosten der Bürger saniert werden zu können

Kleine Anfrage von Mehrdad Mostofizadeh (und Britta Altenkamp (SPD))

Mehrdad Mostofizadeh

Die Humboldtstraße in Essen-Haarzopf ist ein ehemaliger Teilabschnitt der Landesstraße 64. Im Zuge der Durchstreckung der parallel verlaufenden Fulerumer Straße hat sich die Verkehrsbedeutung der Humboldtstraße entsprechend geändert und in Verbindung mit der Aufstufung der Fulerumer Straße als neuem Teilabschnitt der Landesstraße 64 wurde die Humboldtstraße mit Wirkung zum 01.07.2018 zur Gemeindestraße abgestuft.
Die Humboldtstraße ist in ihrer Eigenschaft als Landesstraße von hohem Durchgangsverkehr frequentiert worden. Einst verlief auch eine Straßenbahnverbindung über diese Straße. Mit Einstellung des Straßenbahnbetriebs wurden die alten Gleise einfach durch eine Teerschicht überdeckt. Über Jahrzehnte fand keine generelle Instandsetzung der Landesstraße statt, nötige Reparaturen wurden stets nur provisorisch durchgeführt. Mit Umwidmung der maroden Straße zur gemeindlichen Erschließungsstraße sollen nun die Anwohner gemäß § 8 KAG für die seit langem nötige Instandsetzung der Straße finanziell herangezogen werden.
Auffällig ist jedoch, dass sowohl der Bau als auch der Baubeginn im Rat der Stadt Essen zum 12.07.2017 beschlossen wurden. Zu diesem Zeitpunkt lag die Baulast für die Humboldtstraße noch beim Land. Wenngleich die Bauarbeiten erst im April 2018 tatsächlich begonnen wurden, so wurde die Umwidmung zur Gemeindestraße gemäß Amtsblatt erst zum 01.07.2018 wirksam. Das bedeutet, dass sowohl der formelle Baubeginn gemäß Ratsbeschluss als auch der tatsächliche Baubeginn vor der wirksamen Umwidmung zur Gemeindestraße stattfanden.
Wir fragen daher die Landesregierung:
1.           Zu welchen Bedingungen fand die Übergabe der Baulast für die Humboldtstraße in Essen-Haarzopf an die Stadt Essen statt? Bitte gehen Sie dabei insbesondere auf etwaige finanzielle Ausgleiche als Kompensation für den schlechten Straßenzustand bzw. für den anstehenden Straßenausbau ein.
2.           Wie bewertet die Landesregierung vor dem Hintergrund der geplanten Veranlagung der Anwohner nach § 8 KAG die Tatsache, dass sowohl der formelle als auch der tatsächliche Baubeginn vor der Wirksamkeit der Umwidmung zur Gemeindestraße stattfanden?
3.           War die Landesregierung vor der Umstufung zur Gemeindestraße der Auffassung, dass die Humboldtstraße einer Generalsanierung bedarf?
4.           Gab es vertragliche Verabredungen für eine ausgleichsfreie Übergabe der Straßenbaulast der Humboldtstraße an die Stadt Essen (wie sahen diese aus)?
5.           § 8 KAG sagt aus, dass die Kommunen Straßenausbaubeiträge erheben „sollen“. Könnte aus Sicht der Landesregierung vor dem Hintergrund der vorangegangenen Fragen und aufgrund der Tatsache, dass die Straße als Landesstraße kaputtgefahren wurde, eine Rechtsgrundlage für eine Ausnahme von dieser „Soll“-Erhebung vorliegen?