Das Land als gutes Vorbild: Wie energieeffizient sind die Landesliegenschaften?

Kleine Anfrage von Wibke Brems

Portrait Wibke Brems 5-23

In Deutschland werden 35 Prozent der Endenergie für das Heizen, Kühlen und die Warmwasserbereitung von Häusern und Gebäuden verbraucht, wobei rund ein Drittel des gesamten CO2-Ausstoßes erzeugt wird. Das Ziel der Bundesregierung ist es, bis 2050 einen nahezu klimaneutralen Gebäudebestand zu haben und bis zum Jahr 2030 die Emissionen des Sektors Gebäude um etwa zwei Drittel gegenüber 1990 zu reduzieren. Nach § 7 des Gesetzes der Förderung des Klimaschutzes in NRW soll die Landesverwaltung bereits im Jahr 2030 klimaneutral sein. Ein ambitioniertes Ziel, für dessen Erreichung der Energieverbrauch der Gebäude von entscheidender Bedeutung ist. Doch die energetische Modernisierung von Gebäuden kommt in Deutschland genauso wie in Nordrhein-Westfalen seit Jahren kaum voran, genauso wie der Ausbau der Erneuerbaren Energien für die Wärmeversorgung. Vor diesem Hintergrund ist es umso wichtiger, dass die Landesregierung mit gutem Beispiel vorangeht und alles tut, um ihre Ziele zu erreichen.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:
1.         Wie hoch war der temperaturbereinigte Wärmeenergieverbrauch der einzelnen Landesliegenschaften? (Bitte jeweils für die Jahre 2015 bis 2018 als Jahressumme in MWh und Bedarf in W/m2 beheizter Nutzfläche angeben)
2.         An welchen Landesliegenschaften wurden seit 2015 welche Energieeffizienzmaßnahmen durchgeführt? (Bitte jeweilige Liegenschaft und Wirkung der Maßnahmen als absolute Einsparung in MWh/Jahr und relative Einsparung in W/m2 beheizter Nutzfläche angeben)
3.         Wie hoch waren die Investitionen in die Erhöhung der Energieeffizienz der Landesliegenschaften in den Jahren 2015 bis 2018? (Bitte jeweilige Jahressumme und Investitionen pro Quadratmeter beheizter Nutzfläche angeben)
4.         Welche Investitionen in die energetische Sanierung plant die Landesregierung in den Jahren 2019, 2020 und 2021? (Bitte jeweilige Liegenschaften mit jeweils geplanten Investitionen und prognostizierter absoluter Energieeinsparung in MWh nennen)
5.         Wie wird die Landesregierung sicherstellen, dass die Landesliegenschaften auch im Bereich der Wärmeenergie wie im Klimaschutzgesetz vorgeschrieben bis zum Jahr 2030 das Ziel der Klimaneutralität erreichen? (Bitte Maßnahmen zur Erhöhung der Energieeffizienz der Bestandsgebäude und Anforderungen an die Energieeffizienz von Neubauten des Landes nennen)