Besuchsmöglichkeiten für Gefangene ohne Deutschkenntnisse

Kleine Anfrage von Stefan Engstfeld, Sigrid Beer und Berivan Aymaz

Portrait Berivan Aymaz 2021

Die Inhaftierung eines Menschen ist nicht allein für den Gefangenen selbst, sondern auch für Angehörige und Bekannte ein sehr einschneidendes Erlebnis, das mit viel Angst und Verunsicherung verbunden ist. Für Menschen in Haft ist der Besuch von Angehörigen und Bekannten sehr wichtig, um den Kontakt zur Außenwelt nicht zu verlieren und soziale und familiäre Bindungen aufrechtzuerhalten. Weitreichende Besuchsrechte und Besuchsmöglichkeiten sind ein wichtiger Faktor für eine erfolgreiche Resozialisierung. Für Gefangene ohne oder mit eingeschränkten Deutschkenntnissen ist der Kontakt zu Familie und Bekannten besonders wichtig, gleichzeitig ist es für diese Gefangenen aber häufig noch komplizierter Besuche zu beantragen und umzusetzen.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:

  1. Wie werden Gefangene ohne oder mit begrenzten Deutschkenntnissen sowie nicht alphabetisierte Gefangene über den Anspruch auf Besuche und die Beantragung von Besuchserlaubnissen informiert?
  2. Wie können Gefangene ohne oder mit begrenzten Deutschkenntnisse sowie nicht alphabetisierte Gefangene Besuchswünsche und Besuche anmelden?
  3. In welcher Form können Gefangene Besuch bekommen, wenn sie den vollständigen Namen der besuchenden Person nicht kennen oder ohne dass sie vorher ausdrücklich den Besuch bestimmter Personen erlaubt haben?
  4. Wie lange dauert es in der Regel von der Anmeldung eines Besuchswunsch bis zum Besuchstermin?
  5. Wann werden Gefangene in der Regel über bevorstehende Besuche informiert?